Habe ich das nötig? Nein. Meine Rechenschaft galt der Unionspräsidentin als Dienstherrin. Sie hat mich entsprechend ihrer Vorgaben eingesetzt. Als sie es nicht mehr für notwendig erachtete, mich in der Position des Staatssekretärs zu belassen, hat sie mich entlassen. Das ist ihr gutes Recht. Weiter werde ich das nicht kommentieren.Original von Helen Bont
Sie haben meine Frage nicht beantwortet, Herr Brinckmann. Ich wiederhole sie für Sie gerne: zwischen dem 7. September und dem 23. Dezember 2013 - also während der rund drei Monaten und zwei Wochen - als Sie im Amt waren, hat Sie was davon abgehalten, Ihren Verpflichtungen gegenüber dem Verfassungskonvent nachzukommen? Immerhin haben Sie sich davor der Politik regelrecht aufgenötigt, nur um anschließend das groß Angekündigte nicht zu liefern.
Ich bitte Sie nur darum, Ihre Unterstellung des Straftatbestandes der Nötigung von Verfassungsorganen zu unterlassen. Hilfsweise behalte ich mir den Rechtsweg vor. Vielen Dank und guten Tag.