Können wir gerne, wir sitzen ja gemeinsam im Stiftungsrat.Original von SRM
Das können wir ja gern so machen. Ich weiß, dass die Unionskulturstiftung Homepages archiviert - aber wo sind diese? Die Liste der im Netz verfügbar gemachten Dokumente ist leer.
Das können wir sehr gern gemeinsam ändern.
Ach, Herr Unionskanzler. Ich weiß ja, daß Sie auch Justiz können wollen - aber Sie lesen ja nichtmal die Gesetze! Paragraph 3 Absatz 2 des Gesetzes über die Unionskulturstiftung bestimmt: Ein Mitglied des Stiftungsrates bleibt so lange im Amt, bis die ihn entsendende Institution einen neuen Vertreter bestimmt.Und wegen dem Sitz im Vorstand der Stiftung: Diesen konnte ich gar nicht mehr inne haben, weil ich zwischenzeitlich kein Mitglied der Regierung war. Warum mein Platz nicht nachbesetzt wurde, ist eine andere Frage.
Solange also die Unionsregierung niemand anders entsendet bleiben Sie im Amte, egal ob Mitglied der Unionsregierung oder nicht. Aber vielleicht hat es ja diesen Weckruf gebraucht, damit Sie wieder zurück zu Ihren Aufgaben finden.

