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Beitrag von Michael Schneider »

Ich halte es übrigens für deutlich übertrieben jedem ehemaligem Präsidenten einer Staatsintitution ein Staatsgebräbins oder Staatsakt zu gewähren. Dafür ist deren Durchlauf nicht nur viel zu hoch, sondern teilweise die verdienste derart gering, dass sie den Staatsakt zu keinem besonders ertrebenswerten Sache machen um mit denen in einer Gesellschaft zu sein.

Ich rate DRINGEND dazu den Gesetzestext noch einmal zu überarbeiten...*simoff* ...und sich bitte am deutschen RL zu orientieren. *simon*
 

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Nun, das sehe ich anders und ich werde meinen Entwurf auch nicht noch einmal ändern.
 

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Patrick van Bloemberg-Behrens
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Beitrag von Joeli Veitayaki »

den Einwurf des Herrn Schneider hatte ich ja auch schon gemacht. Im Übrigen, um in Jursitensprache zu sprechen, beinhaltet der § 1 Buchstabe a einen ziemlich unbestimmten Rechtsbegriff: Persönlichkeiten, die sich um die Union hervorragend verdient gemacht haben.

Was ist darunter zu verstehen?
 

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gez. Joeli Veitayaki
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Beitrag von Joeli Veitayaki »

im Übrigen bitte ich darum, dass Kollege Poppinga seine Schuhe wieder aus dem Parlament entfernt (oder das Bild wenigstens verkleinert ;) )
 

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Beitrag von Hajo Poppinga »

sammelt seinen Schuh wieder ein
 

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Beitrag von Palin Waylan-Majere »

Original von Hajo Poppinga
sammelt seinen Schuh wieder ein
:klatsch:
 

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Beitrag von Joeli Veitayaki »

weist den Parlamentsdiener an, die Fenster wieder zu schließen
 

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Beitrag von Palin Waylan-Majere »

Vielen Dank Herr Präsident, es wurde schon etwas frisch.
 

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Beitrag von Joeli Veitayaki »

Original von Joeli Veitayaki
den Einwurf des Herrn Schneider hatte ich ja auch schon gemacht. Im Übrigen, um in Jursitensprache zu sprechen, beinhaltet der § 1 Buchstabe a einen ziemlich unbestimmten Rechtsbegriff: Persönlichkeiten, die sich um die Union hervorragend verdient gemacht haben.

Was ist darunter zu verstehen?
ich erinnere daran
 

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gez. Joeli Veitayaki
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Original von Patrick Behrens-Nilsson
Meine Damen und Herren,
hier ein geänderter Entwurf, der alle gewünschten Änderungen berücksichtigt.

Ich bitte um Abstimmung, Herr Präsident. Vor allem, da das neue Parlament bald einberufen wird und die letzten Wortmeldungen nicht zur Sache waren, sollten wir zügig votieren.

Gesetz über Staatsbegräbnisse und Staatsakte

§1 Die Demokratische Union gewährt

a. Persönlichkeiten, die sich um die Union hervorragend verdient gemacht haben.
b. Unionskanzlern und ehemaligen Unionskanzlern
c. Unionspräsidenten und ehemaligen Unionspräsidenten

ein Staatsbegräbnis. Der Unionspräsident entscheidet zusammen mit dem Präsidenten des Unionsparlaments und dem Präsidenten des Unionsrats darüber, welche Personen von a.) erfasst werden.

§2 Neben oder anstelle eines Staatsbegräbnisses kann zur Ehrung eines Verstorbenen ein Staatsakt angeordnet werden.

§3 Anordnungen nach §1 und §2 trifft der Unionspräsident innerhalb von 4 Tagen nach Sterbedatum des Betroffenen in Absprache mit den Hinterbliebenen.

§4 Die Durchführung von Staatsbegräbnissen und Staatsakten obliegt dem Unionsinnenminister. Wenn dieser nicht vorhanden ist, dem Unionskanzler.

§5 Dieses Gesetz tritt mit Verkündung in Kraft.
 

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