
Manuri, 21. Mai 2009
Die Fraktion der FDU beantragt folgendes Gesetz:
Der Antragsteller hat das WortGesetz über Staatsbegräbnisse und Staatsakte
§1 Die Demokratische Union gewährt
- Persönlichkeiten, die sich um die Union hervorragend verdient gemacht haben
- Unionskanzlern
- Unionspräsidenten
- Präsidenten des Unionsparlaments und des Unionsrats
- Landesregierungschefs
ein Staatsbegräbnis.
§2 Neben oder anstelle eines Staatsbegräbnisses kann zur Ehrung eines Verstorbenen ein Staatsakt angeordnet werden.
§3 Anordnungen nach §1 und §2 trifft der Unionspräsident innerhalb von 4 Tagen nach Sterbedatum des Betroffenen in Absprache mit den Hinterbliebenen.
§4 Die Durchführung von Staatsbegräbnissen und Staatsakten obliegt dem Unionsinnenminister.
§5 Dieses Gesetz tritt mit Verkündung in Kraft.

gez. Joeli Veitayaki
Parlamentspräsident
