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Beitrag von Joeli Veitayaki »

könnte man so sehen. Allerdings bedarf es eine genauen Regelung, wen der Unionspräsident als würdig ansehen darf.
 

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gez. Joeli Veitayaki
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Beitrag von Joeli Veitayaki »

Gibt es hierüber noch Aussprachebedarf?
 

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gez. Joeli Veitayaki
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Beitrag von pjotr »

Naja, ich habe meine Bedenken mitgeteilt. Ob der Antragsteller die nun einbauen und damit die Stimmen der LL-Fraktion holen möchte oder nicht ist seine Entscheidung.
 

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RA Prof. Prof. Pjotr Jerkov
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Die geänderte Version, die ich nun bitte zur Abstimmung zu stellen.

Gesetz über Staatsbegräbnisse und Staatsakte

§1 Die Demokratische Union gewährt

a. Persönlichkeiten, die sich um die Union hervorragend verdient gemacht haben.
b. Unionskanzlern
c. Unionspräsidenten
d. Präsidenten des Unionsparlaments und des Unionsrats
e. Landesregierungschefs

ein Staatsbegräbnis. Dem Unionspräsident steht alleinig zu, darüber zu entscheiden, welche Personen von a.) erfasst werden.

§2 Neben oder anstelle eines Staatsbegräbnisses kann zur Ehrung eines Verstorbenen ein Staatsakt angeordnet werden.

§3 Anordnungen nach §1 und §2 trifft der Unionspräsident innerhalb von 4 Tagen nach Sterbedatum des Betroffenen in Absprache mit den Hinterbliebenen.

§4 Die Durchführung von Staatsbegräbnissen und Staatsakten obliegt dem Unionsinnenminister. Wenn dieser nicht vorhanden ist, dem Unionskanzler.

§5 Dieses Gesetz tritt mit Verkündung in Kraft.
 

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Patrick van Bloemberg-Behrens
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Beitrag von Hajo Poppinga »

Was ist denn mit ehemaligen Kanzlern, Regierungschefs usw?
 

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Prof. Hajo Poppinga, VK.
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Ich kann Ihnen nicht folgen, Herr Poppinga.
 

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Patrick van Bloemberg-Behrens
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Beitrag von Palin Waylan-Majere »

Wenn der Unionspräsident seinen Gärtner für hervorragend hält, soll er alleine bestimmen können, dass er einen Staatsakt bekommt? Nene, so geht das nicht. Der soll sich mit den Anderen Unionsorganen zumindest absprechen.
 

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Beitrag von Joeli Veitayaki »

als Parlaments- und Unionsratspräsidenten könnte man streichen, ebenso Landesregierungschefs. Das ist unübersichtlich und oft auch nicht erfasst worden.

Darüberhinaus ist das alleinige Entscheidungsrecht des Unionspräsidenten nicht zustimmungsfähig
 

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gez. Joeli Veitayaki
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Beitrag von Hajo Poppinga »

Original von Patrick Behrens-Nilsson
Ich kann Ihnen nicht folgen, Herr Poppinga.
Na, in Ihrem Gesetzesantrag steht, daß "Unionskanzler" ein Staatsbegräbnis erhalten. Was ist mit ehemaligen Unionskanzlern, also a.D., und ehemaligen Landesregierungschefs usw.?
 

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Prof. Hajo Poppinga, VK.
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Beitrag von Michael Schneider »

Original von Palin Waylan-Majere
Wenn der Unionspräsident seinen Gärtner für hervorragend hält, soll er alleine bestimmen können, dass er einen Staatsakt bekommt? Nene, so geht das nicht. Der soll sich mit den Anderen Unionsorganen zumindest absprechen.
Ähm, das ist wohl etwas übertrieben, oder? Welcher Mann bei verstand würde das machen? Vorher würde er wegen Geistesgestörtheit abgewählt.
 

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