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Die geänderte Version, die ich nun bitte zur Abstimmung zu stellen.
Gesetz über Staatsbegräbnisse und Staatsakte
§1 Die Demokratische Union gewährt
a. Persönlichkeiten, die sich um die Union hervorragend verdient gemacht haben.
b. Unionskanzlern
c. Unionspräsidenten
d. Präsidenten des Unionsparlaments und des Unionsrats
e. Landesregierungschefs
ein Staatsbegräbnis. Dem Unionspräsident steht alleinig zu, darüber zu entscheiden, welche Personen von a.) erfasst werden.
§2 Neben oder anstelle eines Staatsbegräbnisses kann zur Ehrung eines Verstorbenen ein Staatsakt angeordnet werden.
§3 Anordnungen nach §1 und §2 trifft der Unionspräsident innerhalb von 4 Tagen nach Sterbedatum des Betroffenen in Absprache mit den Hinterbliebenen.
§4 Die Durchführung von Staatsbegräbnissen und Staatsakten obliegt dem Unionsinnenminister. Wenn dieser nicht vorhanden ist, dem Unionskanzler.
§5 Dieses Gesetz tritt mit Verkündung in Kraft.
Gesetz über Staatsbegräbnisse und Staatsakte
§1 Die Demokratische Union gewährt
a. Persönlichkeiten, die sich um die Union hervorragend verdient gemacht haben.
b. Unionskanzlern
c. Unionspräsidenten
d. Präsidenten des Unionsparlaments und des Unionsrats
e. Landesregierungschefs
ein Staatsbegräbnis. Dem Unionspräsident steht alleinig zu, darüber zu entscheiden, welche Personen von a.) erfasst werden.
§2 Neben oder anstelle eines Staatsbegräbnisses kann zur Ehrung eines Verstorbenen ein Staatsakt angeordnet werden.
§3 Anordnungen nach §1 und §2 trifft der Unionspräsident innerhalb von 4 Tagen nach Sterbedatum des Betroffenen in Absprache mit den Hinterbliebenen.
§4 Die Durchführung von Staatsbegräbnissen und Staatsakten obliegt dem Unionsinnenminister. Wenn dieser nicht vorhanden ist, dem Unionskanzler.
§5 Dieses Gesetz tritt mit Verkündung in Kraft.
Patrick van Bloemberg-Behrens
Regierender Bürgermeister der Unionshauptstadt Manuri
Sprecher der Grünen Offensive Salbor-Katista

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als Parlaments- und Unionsratspräsidenten könnte man streichen, ebenso Landesregierungschefs. Das ist unübersichtlich und oft auch nicht erfasst worden.
Darüberhinaus ist das alleinige Entscheidungsrecht des Unionspräsidenten nicht zustimmungsfähig
Darüberhinaus ist das alleinige Entscheidungsrecht des Unionspräsidenten nicht zustimmungsfähig
Zuletzt geändert von Joeli Veitayaki am Mo 1. Jun 2009, 14:04, insgesamt 1-mal geändert.
gez. Joeli Veitayaki
Eingeborener Insulaner aus dem schönen Unionsland "Westliche Inseln"
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Na, in Ihrem Gesetzesantrag steht, daß "Unionskanzler" ein Staatsbegräbnis erhalten. Was ist mit ehemaligen Unionskanzlern, also a.D., und ehemaligen Landesregierungschefs usw.?Original von Patrick Behrens-Nilsson
Ich kann Ihnen nicht folgen, Herr Poppinga.
Prof. Hajo Poppinga, VK.
Unionspräsident a.D.
Unionspräsident a.D.
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Ähm, das ist wohl etwas übertrieben, oder? Welcher Mann bei verstand würde das machen? Vorher würde er wegen Geistesgestörtheit abgewählt.Original von Palin Waylan-Majere
Wenn der Unionspräsident seinen Gärtner für hervorragend hält, soll er alleine bestimmen können, dass er einen Staatsakt bekommt? Nene, so geht das nicht. Der soll sich mit den Anderen Unionsorganen zumindest absprechen.