Doch, natürlich. Das kann man ja nachweisen / überprüfen. Und wie gesagt - es wird anwaltlich versichert, daß alle Spenden bereits versteuert wurden.Original von SRM
Fakt ist doch, dass nicht ausgeschlossen werden kann, dass auf das Fonds-Konto nicht auch reguläre Einkünfte laufen.
Beiträge: 8348
Registriert: Do 15. Mär 2007, 09:36
Prof. Hajo Poppinga, VK.
Unionspräsident a.D.
Unionspräsident a.D.
Beiträge: 11945
Registriert: So 25. Mär 2007, 10:50
Dann viel Glück vor Gericht. Ich sehe da keine Chance, aber versuch es.Original von Hajo Poppinga
Wir sprechen über fast 10 K Bramer. Insofern sehe ich vorerst von einer Rückzahlung ab, da mir noch offene Forderungen gegen die Union zustehen.
TRÄGER DES WALRITTERORDEN
KOMMANDEUR - EHRENLEGION
VORSTANDSVORSITZ - SPE HOLDING


KOMMANDEUR - EHRENLEGION
VORSTANDSVORSITZ - SPE HOLDING


Beiträge: 11945
Registriert: So 25. Mär 2007, 10:50
Es ist doch allgemein bekannt, dass es keinen steuerfreien Kontotyp in der WiSim gibt - wenn du also Gelder umschichten willst, ist das steuerpflichtig.Original von Hajo Poppinga
Doch, natürlich. Das kann man ja nachweisen / überprüfen. Und wie gesagt - es wird anwaltlich versichert, daß alle Spenden bereits versteuert wurden.
TRÄGER DES WALRITTERORDEN
KOMMANDEUR - EHRENLEGION
VORSTANDSVORSITZ - SPE HOLDING


KOMMANDEUR - EHRENLEGION
VORSTANDSVORSITZ - SPE HOLDING


Beiträge: 4333
Registriert: Mi 9. Mai 2007, 00:28
Beiträge: 8348
Registriert: Do 15. Mär 2007, 09:36
Beiträge: 11945
Registriert: So 25. Mär 2007, 10:50
Das ist bei Einkommen - und sei es aus Spenden - absolut unerheblich.Original von Hajo Poppinga
Ich wäre vorsichtig mit so einer Aussage, sonst könnte meine Mandantschaft sich in ihrer Ehre verletzt fühlen. Mal davon abgesehen - es handelt sich bei den Spenden ausschließlich um bereits versteuertes Geld.
TRÄGER DES WALRITTERORDEN
KOMMANDEUR - EHRENLEGION
VORSTANDSVORSITZ - SPE HOLDING


KOMMANDEUR - EHRENLEGION
VORSTANDSVORSITZ - SPE HOLDING


Beiträge: 8348
Registriert: Do 15. Mär 2007, 09:36
Die Klage ging soeben bei Gericht ein. Nochmals weise ich darauf hin, daß gem. § 1 I 1 UStG nur Personen einkommenssteuerpflichtig sind. Der Fonds ist keine Person, mithin wurde die Steuer zu Unrecht erhoben. Sollte eine Erstattung der zu Unrecht eingezogenen Steuern bis morgen Abend 18.00 Uhr erfolgen, so würde ich die Klagen noch zurückziehen.
Prof. Hajo Poppinga, VK.
Unionspräsident a.D.
Unionspräsident a.D.
Beiträge: 11945
Registriert: So 25. Mär 2007, 10:50
Dies wird nicht erfolgen, da wir ansonsten der Steuerhinterziehung Tür und Tor öffnen.Original von Hajo Poppinga
Die Klage ging soeben bei Gericht ein. Nochmals weise ich darauf hin, daß gem. § 1 I 1 UStG nur Personen einkommenssteuerpflichtig sind. Der Fonds ist keine Person, mithin wurde die Steuer zu Unrecht erhoben. Sollte eine Erstattung der zu Unrecht eingezogenen Steuern bis morgen Abend 18.00 Uhr erfolgen, so würde ich die Klagen noch zurückziehen.
Zuletzt geändert von SRM am Fr 7. Nov 2008, 20:06, insgesamt 1-mal geändert.
TRÄGER DES WALRITTERORDEN
KOMMANDEUR - EHRENLEGION
VORSTANDSVORSITZ - SPE HOLDING


KOMMANDEUR - EHRENLEGION
VORSTANDSVORSITZ - SPE HOLDING


Beiträge: 8348
Registriert: Do 15. Mär 2007, 09:36
Beiträge: 8348
Registriert: Do 15. Mär 2007, 09:36