Antworten
Kaiser
Beiträge: 2229
Registriert: Mi 28. Mär 2007, 20:25
Benutzeravatar
Kaiser

Beitrag von Kreittmayr »

Original von Hajo Poppinga
Ein Gerichtssystem, welches keine Revision oder Berufung zuläßt (wir trennen in Ratelon zwischen diesen beiden Sachen sowieso nicht und nennen es immer Berufung) ist schlechthin unzulässig, weil es das Rechtsstaatgebot der Verfassung verletzt. Das Problem liegt auch nicht daran, daß wir zwei Instanzen haben, sondern zu wenig Richter. Wenn man unbedingt Urteile aus drei Richtern will, benötigt man doch so viele, wie bereits jetzt für das ObUG - da ändert sich nichts. Derzeit haben wir den Vorteil, daß wir schnelle erstinstanzliche Urteile vor dem Einzelrichter erhalten und längst nicht jeder in Berufung geht.
Zustimmung. Ich sehe verschiedene Möglichkeiten:

Man könnte Prozesse von einem Richter führen lassen und bei Revision dann das volle Dreirichterkollegium heranziehen. Das hätte auch den Vorteil, dass bei Befangenheit auf der ersten Prozesstufe automatisch immer zwei mögliche Ersatzmänner bereitstünden.

Wollte man allerdings Urteile durch drei Personen beibehalten, könnte man über einen Richter ergänzt durch die Einsetzung eines Schöffensystems in der ersten Prozesstufe nachdenken, was aber ein reichlich aufwendiges Verfahren bedeuten dürfte.
 

POSTREACT(ions) SUMMARY

Sophia Kreittmayr (FVP), Präsidentin des Unionsrates
Ministerpräsidentin des Freistaates Freistein





Unionsministerin des Inneren a.D.
Erleuchteter
Beiträge: 8348
Registriert: Do 15. Mär 2007, 09:36
Benutzeravatar
Erleuchteter
Original von Kreittmayr
Man könnte Prozesse von einem Richter führen lassen und bei Revision dann das volle Dreirichterkollegium heranziehen. Das hätte auch den Vorteil, dass bei Befangenheit auf der ersten Prozesstufe automatisch immer zwei mögliche Ersatzmänner bereitstünden.
Das wäre mein Favorit und ist ja mehr als durchführbar.
 

POSTREACT(ions) SUMMARY

Prof. Hajo Poppinga, VK.
Unionspräsident a.D.
Kaiser
Beiträge: 1358
Registriert: Sa 13. Sep 2008, 16:38
Benutzeravatar
Kaiser

Beitrag von Bianca Böhm »

Dem würde ich auch zustimmen.
 

POSTREACT(ions) SUMMARY

Kaiser
Beiträge: 1384
Registriert: Mi 23. Mai 2007, 14:09
Benutzeravatar
Kaiser

Beitrag von Rincewind »

Das wäre 4 Richter, was personell schwierig wird.

Wieso brauchen wir eine Berufung? Wenn es eine Instanz mit nur einem Richter gibt, dann geht es eine Stufe weiter zum obersten Gericht. Dort sitzen 3 Richter und es gibt keine weitere Stufe.

Wieso brauchen wir dann die erste Stufe?
 

POSTREACT(ions) SUMMARY

Bild
Erleuchteter
Beiträge: 8348
Registriert: Do 15. Mär 2007, 09:36
Benutzeravatar
Erleuchteter
Nun, erstens ginge es auch mit nur drei Richtern, wenn man die Wiederverwendbarkeit zuläßt, andererseits kann man ja auch Schöffen hinzuziehen.

Zum anderen wird ja bspw. nicht alles zur Berufung zugelassen bzw. nicht immer wird auch eine Berufung gewünscht. Dann kann man schnell und einfach grundlegendes mit dem Einzelrichter abhandeln. Auch gebietet der Rechtsstaat, daß es eine Berufungsinstanz gibt.
 

POSTREACT(ions) SUMMARY

Prof. Hajo Poppinga, VK.
Unionspräsident a.D.
Kaiser
Beiträge: 2229
Registriert: Mi 28. Mär 2007, 20:25
Benutzeravatar
Kaiser

Beitrag von Kreittmayr »

Original von Rincewind
Das wäre 4 Richter, was personell schwierig wird.
Nein, das ist ein Missverständnis. Wir haben weiterhin nur drei Richter, von denen in Prozessen der ersten Stufe nur jeweils einer den Vorsitz führt. Das gesamte Kollegium kommt nur bei Berufungsverfahren zum Einsatz.

Weiterhin scheint mir ein Berufungsverfahren nicht zwingend zu sein, da (1) nicht jeder Berufung einlegen wird, (2) das Gericht ein Berufungsverfahren nach Prüfung ablehnen könnte, da es keine neuen Fakten oder Argumente gibt, welche eine erneute Detailprüfung als nötig oder das bestehende Urteil als falsch erscheinen ließen.

Insofern würde man das Prinzip der Rechtstaatlichkeit wahren und zugleich administativen Aufwand sparen, wenngleich sich die Personalintensität nicht verringerte.
 

POSTREACT(ions) SUMMARY

Sophia Kreittmayr (FVP), Präsidentin des Unionsrates
Ministerpräsidentin des Freistaates Freistein





Unionsministerin des Inneren a.D.
Erleuchteter
Beiträge: 8348
Registriert: Do 15. Mär 2007, 09:36
Benutzeravatar
Erleuchteter
Schön zusammengefaßt.
 

POSTREACT(ions) SUMMARY

Prof. Hajo Poppinga, VK.
Unionspräsident a.D.
Erleuchteter
Beiträge: 5444
Registriert: Mi 14. Mär 2007, 16:52
Benutzeravatar
Erleuchteter
zwei Stufen sollte man zwingend haben. Jeder sollte die Möglichkeit besitzen, gegen ein ihn belastendes Urteil Berufung oder Revision einzulegen. Allerdings müßte man die "Bearbeitungszeiten" begrenzen, in denen die Verfahren in zweiter Instanz abzuschließen sind. Man könnte etwa in der Berufungsverhandlung nur noch zulassen, dass die Parteien nur noch ihre Statements abgeben und dann drei Richter (u.U. auch zwei Schöffen) das entgültige Urteil sprechen.

Verwaltungs- und Zivilgericht unter dem Dach des "Unionsgerichtes" und extra aber das Verfassungsgericht mit einem Richter und mit zwei hochrangigen Persönlichkeiten.
 

POSTREACT(ions) SUMMARY

gez. Joeli Veitayaki
Eingeborener Insulaner aus dem schönen Unionsland "Westliche Inseln"
Kaiser
Beiträge: 1384
Registriert: Mi 23. Mai 2007, 14:09
Benutzeravatar
Kaiser

Beitrag von Rincewind »

Wird Zeit für die Unionsbibliothek... selbst die Strobi Sammlung enthält 3 Änderungsgesetze, anstelle dass es eine aktuelle durch Änderungsgesetze angepasste Fassung gibt.

@ Hajo: Wie ist denn der jetzige Stand, ist es denn nicht so wie du beschrieben hast?
 

POSTREACT(ions) SUMMARY

Bild
Erleuchteter
Beiträge: 8348
Registriert: Do 15. Mär 2007, 09:36
Benutzeravatar
Erleuchteter
Wir lassen die Wiederverwendbarkeit derzeit nicht zu. Ich sehe auch nicht wirklich, daß wir ein großes Problem in der Justiz haben. Letztendlich fehlen uns nur 2-3 Richter. Die könnte man aber durchaus mit Neben-IDs besetzen.
 

POSTREACT(ions) SUMMARY

Prof. Hajo Poppinga, VK.
Unionspräsident a.D.
Antworten

Zurück zu „Konferenzraum“