Zustimmung. Ich sehe verschiedene Möglichkeiten:Original von Hajo Poppinga
Ein Gerichtssystem, welches keine Revision oder Berufung zuläßt (wir trennen in Ratelon zwischen diesen beiden Sachen sowieso nicht und nennen es immer Berufung) ist schlechthin unzulässig, weil es das Rechtsstaatgebot der Verfassung verletzt. Das Problem liegt auch nicht daran, daß wir zwei Instanzen haben, sondern zu wenig Richter. Wenn man unbedingt Urteile aus drei Richtern will, benötigt man doch so viele, wie bereits jetzt für das ObUG - da ändert sich nichts. Derzeit haben wir den Vorteil, daß wir schnelle erstinstanzliche Urteile vor dem Einzelrichter erhalten und längst nicht jeder in Berufung geht.
Man könnte Prozesse von einem Richter führen lassen und bei Revision dann das volle Dreirichterkollegium heranziehen. Das hätte auch den Vorteil, dass bei Befangenheit auf der ersten Prozesstufe automatisch immer zwei mögliche Ersatzmänner bereitstünden.
Wollte man allerdings Urteile durch drei Personen beibehalten, könnte man über einen Richter ergänzt durch die Einsetzung eines Schöffensystems in der ersten Prozesstufe nachdenken, was aber ein reichlich aufwendiges Verfahren bedeuten dürfte.
