
Kanzlei Rechtsanwalt Heinrich von Löwenherz
Hardenbergstraße 6 Manuri
Sprechzeiten nach Vereinbarung
Konto bei der Unionsbank der Demokratischen Union #192
Manuri, den 29. Oktober 2008
Klage
Namens und im Auftrag meines Mandanten Dr. Sean William Connor reiche ich Klage gegen Herrn Michael Schneider mit dem Antrag:
1.Den Beklagten unter Androhung eines Ordnungsgeldes in Höhe von 50.000,- Bramer zur Unterlassung der Behauptungen mein Mandant hätte „Ehebruch“ begangen und „den Staat und seine Bürger um sein Geld gebracht“ zu verurteilen.
2.Den Beklagten zu verurteilen meinen Mandanten für die erlittene Ehrverletzung ein Schadensersatz in Höhe von 5.000,00 Bramer zu zahlen.
3.Den Beklagten zu verurteilen die Kosten des Prozesses, einschließlich der Auslagen meines Mandanten zu tragen.
Antragsbegründung
Am 29. Oktober 2008 äußerte der Beklagte Unionsminister Schneider öffentlich über den Unionspräsidenten:
.Original von Michael Schneider Sagt der Mann, der mit einer verheirateten Frau Ehebruch begeht, und das in den höchsten Staatsämtern dieses Landes, und dazu den Staat und seine Bürger um sein Geld bringt. Sie sind der mieseste Unionspräsident seit Holger Beuttler.
Herr Schneider reagierte in dieser Form auf eine Rüge meines Mandanten, der als Unionspräsident den Unionsminister für einen Spruch, der suggerierte die Justiz der Demokratischen Union wäre beeinflussbar, zu recht wies.
Der Beklagte verbreitet ferner seit Tagen das Gerücht mein Mandant hätte in seiner Amtszeit als Unionsminister der Finanzen die Bilanzen gefälscht. Diese Unterstellung gipfeln in der oben zitierten Aussage, wo der Beklagte behauptet mein Mandant hätte in irgendeiner Form Gelder der Union veruntreut.Original von Michael Schneider
Wie sie sind angeklagt? Schlafen se mit dem Richter und gut ist... hier pennt doch eh jeder mit jeder und jede mit jedem.
Im Hinblick auf die Äußerungen bezügliche der Ehe meines Mandanten ist dem Angeklagten ein rechtswidriges Ansinnen insofern zu unterstellen, als das er meinem Mandanten ein moralisches Defizit unterstellen möchte.
Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwalt
Die Hauptverhandlung wird gemäß des nachfolgenden Eröffnungsbeschlusses des Unionszivilgerichts I. Instanz eröffnet.
Die Kläger mögen bitte etwaige Ergänzungen zur Klageschrift vortragen.
Das Gericht bittet des Weiteren um Anwesenheitsmeldung.

DEMOKRATISCHE UNION
- Unionszivilgericht -
Eröffnungsbeschluss
vom 30. Oktober 2008
In der Zivilgerichtsstreitigkeit
des Herrn Dr. Sean William Connor
vertreten durch Herrn RA Prof. von Löwenherz
Hardenbergstraße 6
Manuri, Katista
- Kläger -
gegen
Herrn Michael Schneider
vertreten durch vakant
- Beklagter -
wegen
Unterlassung sowie Zahlung von Schadensersatz
wird die Klage vom 29. Oktober 2008 (Geschäftsnummer UZG 07/08) zur Hauptverhandlung zugelassen und das Hauptverfahren eröffnet.
Die Hauptverhandlung findet vor dem Zivilgericht statt.
Gemäß des gültigen Geschäftsverteilungsplans wird der Unionsrichter am Obersten Unionsgericht Prof. Dr. Dr. William C. Ashcraft den Vorsitz führen.

Vorsitzender Unionsrichter am Obersten Unionsgericht