Und in Art. 16 (2) wird definiert, was der Landtag in dieser Beziehung ist. Nämlich die Mehrheit der abgegebenen Stimmen.
Herr Grimm, machen Sie doch Ihren Abgang nicht peinlicher, als er bereits vonstatten geht! Haben Sie es wahrlich nötig, ihr Amt als Landtagspräsident derart zu missbrauchen?
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Beatrice Maier
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Stellvertretende Ministerpräsidentin
Politische Schlammschlachten und ständige Themenwechsel wie zur guten alten Ratelon-Zeit
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Kaiser
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Ich stelle hiermit fest, dass nach UVerwG 06/08 der Antrag angenommen ist.