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Routinier

Beitrag von Beatrice Maier »

Und in Art. 16 (2) wird definiert, was der Landtag in dieser Beziehung ist. Nämlich die Mehrheit der abgegebenen Stimmen.

Herr Grimm, machen Sie doch Ihren Abgang nicht peinlicher, als er bereits vonstatten geht! Haben Sie es wahrlich nötig, ihr Amt als Landtagspräsident derart zu missbrauchen?
 

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Beatrice Maier
Freisteinische Staatsministerin für Inneres, Justiz und Infrastruktur
Stellvertretende Ministerpräsidentin





Politische Schlammschlachten und ständige Themenwechsel wie zur guten alten Ratelon-Zeit
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Beitrag von Konrad Grimm »

Frau Maier, ich rufe sie zur Ordnung.

Es steht ihnen der Rechtsweg offen, wenn sie mit der präsidialen Entscheidung nicht einverstanden sind.
 

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Beitrag von Helmut Hennrich »

Der Herr Ministerpräsident hat die Verfassung absolut korrekt ausgelegt: Artikel 27 Absatz 2 verdrängt in Fällen von Verfassungsänderungen Artikel 16 Absatz 2 Landesverfasung. Er hat folgerichtig festgestellt, dass der Antrag auf Verfassungsänderung gescheitert ist.
 

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Beitrag von Franz Sendlhofer »

Ich stelle hiermit fest, dass nach UVerwG 06/08 der Antrag angenommen ist.
 

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