Inwiefern Ärger eine Zahlungsverpflichtung gegründen soll, vermag ich nicht nachzuvollziehen.Original von Oliver von Palm
Ganz offensichtlich hätten sie nciht oder zumindestens nicht in dieser Menge zahlen müssen, da die KfW jetzt jede Menge Ärger hat.
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Alexander Boeker
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Den Charakter eines Volkes erkennt man daran, wie selten es seine Verfassung ändert
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Das ist reine Spekulation.Original von Oliver von Palm
Nun, anscheinend gab es keine Zahlungsverpflichtung.
Ganz unwahrscheinlich !
Daß eine Bank ohne Verpflichtung etwas zahlt, mag im Paradies vorkommen - in unserer Welt nicht
Alexander Boeker
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Das halte ich für unwahrscheinlich. Die KfW wird vertraglich keiner Verpflichtung nachkommen müssen, wenn bereits feststeht, dass Lehman seinerseits seine Verpflichtungen nicht einhalten kann.Original von Dr.Boeker
Aber unverständlich bleibt, warum behauptet wird, die KfW hätte nicht zahlen müssen/dürfen. Wenn sie nicht gezahlt hätte, wäre ihre Verbindlichkeit + hohe Verzugsszinsen stehen geblieben. Und der Konkursverwalter hätte sie von der KfW eintreiben müssen.
Kann mir einer das Mal erkllären?

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Natürlich muß der Schuldner (die KfW) zahlen - unabhängig davon, ob der Gläubiger insolvent ist. Das ist einfachstes Insolvenzrecht. Ich empfehle zur Lektüre Foerste, Insolvenzrecht bei C.H.Beck, € 19.90Original von Montgomery Scott
Das halte ich für unwahrscheinlich. Die KfW wird vertraglich keiner Verpflichtung nachkommen müssen, wenn bereits feststeht, dass Lehman seinerseits seine Verpflichtungen nicht einhalten kann.
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Danke, ich werd mal reinschauenOriginal von Dr.Boeker
Natürlich muß der Schuldner (die KfW) zahlen - unabhängig davon, ob der Gläubiger insolvent ist. Das ist einfachstes Insolvenzrecht. Ich empfehle zur Lektüre Foerste, Insolvenzrecht bei C.H.Beck, € 19.90
Zuletzt geändert von Montgomery Scott am Mo 22. Sep 2008, 22:08, insgesamt 1-mal geändert.

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Registriert: Mi 14. Mär 2007, 16:53
Nein!Original von Montgomery Scott
Danke, ich werd mal reinschauenAber das wäre doch völlig widersinnig. In diesem Fall müsste ein Vertragsautohändler, der einen 5-Jahres-Vertrag mit einem Autohersteller hat, welcher aber bereits nach einem Jahr dicht macht, vier Jahre lang Geld für Autos zahlen, die nie geliefert werden. Das kann ich mir beim besten Willen nicht vorstellen.
Ihr Fall liegt anders. Dort stehen beide in einem gegenseitigen Schulderverhältnis.
Hier ist das aber nicht der Fall
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Registriert: Do 15. Mär 2007, 12:30
Das ist ja gerade die Frage. Hatte die KfW ausstehende Schulden im Rahmen des Swap oder handelte es sich um eine vertraglich festgelegte Zahlung, die durch eine Gegenleistung ausgeglichen werden sollte? Im ersteren Fall verstehe ich die künstliche Aufregung in der Politik noch viel weniger.Original von Dr.Boeker
Nein!
Ihr Fall liegt anders. Dort stehen beide in einem gegenseitigen Schulderverhältnis.
Hier ist das aber nicht der Fall

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Registriert: Mi 14. Mär 2007, 16:53
Ja, das müssen die RAe Clifford u.a. erst einmal klären.Original von Montgomery Scott
Das ist ja gerade die Frage. Hatte die KfW ausstehende Schulden im Rahmen des Swap oder handelte es sich um eine vertraglich festgelegte Zahlung, die durch eine Gegenleistung ausgeglichen werden sollte? Im ersteren Fall verstehe ich die künstliche Aufregung in der Politik noch viel weniger.
Weil ich die ich die ganze Aufregung nicht verstanden habe, habe ich mich überhaupt an dieser Diskussion beteiligt.
Also - warten wir einmal ab!
Alexander Boeker
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