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Beitrag von Franz Sendlhofer »

Ich weiß nicht, wie Sie "Staatsfeind" definieren, aber ich habe keine Sekunde meines Lebens nur einen Gedanken daran verschwendet, dieses wunderschöne Freistein zu zerstören.
Aber Menschen machen auch Fehler, auch wenn sie in dem Moment im Glauben sind, das richtige zu tun.
Gerade Sie, wo Sie doch gerne in die Schlusssätze Ihrer Reden Gott einbeziehen, müssten wissen dass dieser Gott auch eine Vergebung kennt.
 

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Beitrag von Konrad Grimm »

Ja, nach der Sühne. Die werden Sie erstmal absitzen.
 

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Beitrag von Beatrice Maier »

Original von Konrad Grimm
Die Bekämpfung von Staatsfeinden ist eine zentrale Aufgabe des Ministerpräsidenten.
Für Sie wohl die einzige Aufgabe. Oder haben Sie als Ministerpräsident irgendetwas anderes gemacht?
 

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Beitrag von joukersendler »

zu §1
Grundsätzlich ist die Idee sinvoll.
Und ich stimme dem Vorschlag von Herrn Goldmann zu.
Ein Kompromiss wäre vielleicht 25%, wenn 20% als zu wenig erachtet werden.
Nicht das wir irgendwann jeden zweiten Tag ein Misstrauensvotum haben.

zu §2
siehe auch Goldmann

Was theoretisch sinvoll wäre, wäre eine Regelung wo Mitglieder des Landtags bei fortwährender Inaktivität ihre Mitgliedschaft im Landtag verlieren, bis sie diese neu beantragen.
Was ein komplizierteres Gesetz verlangen würde, und auch eine kompliziertere Überwachung die bei Inakivität des MP wegfallen würde :/
Mir fällt zumindest auf die schnelle keine einfache Regelung ein.
 

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Beitrag von Beatrice Maier »

Werden denn 20% als zu gering erachtet? Bei der Anzahl der Landtagsmitglieder müsste man dann ja trotzdem ein paar Leute für einen Misstrauensantrag gewinnen.
 

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Beitrag von Beatrice Maier »

Ich splitte meinen Antrag dann mal in zwei Anträge:
Erstes Gesetz zur Änderung der Staatsverfassung

§1
Artikel 22 Absatz 1 der Staatsverfassung wird geändert in:
"Der Landtag kann dem Ministerpräsidenten das Misstrauen nur dadurch aussprechen, wenn er mit der absoluten Mehrheit einen neuen Ministerpräsidenten wählt. Der Antrag eines Misstrauensvotum muss von mindestens zwei von zehn Mitgliedern des Landtags unterstützt werden."
Zweites Gesetz zur Änderung der Staatsverfassung

§1
Der Staatsverfassung wird ein Artikel 18a hinzugefügt, der wie folgt lautet:
"Artikel 18a - Beschluss einer Neuwahl des Ministerpräsidenten
Der Landtag kann mit absoluter Mehrheit die Ansetzung einer Wahl des Ministerpräsidenten beschließen. Einen solchen Antrag müssen mindestens zwei von zehn Mitgliedern des Landtags unterstützen.
 

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Beitrag von Graf Weissenberg »

Wie gesagt, vollkommene Zustimmung - auch wenn ich wahrscheinlich nicht abstimmen darf -.-
 

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Beitrag von Beatrice Maier »

Warum sollten Sie nicht abstimmen dürfen? Laut BNet sind Sie seit 16.6. Bürger von Freistein.
 

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Beitrag von Stanislav Goldmann »

Original von Beatrice Maier

Es kann doch sein, dass es eine deutliche Mehrheit gegen einen amtierenden Ministerpräsidenten gibt, aber diese sich nicht auf einen Gegenkandidaten für das Misstrauensvotum einigen kann? Mit der von mir vorgeschlagenen Regelung haben wir genau für diesen Fall eine Lösung, ohne das Freistein weiterhin politisch stillstehen muss.
Wenn diese Mehrheit nicht konstruktiv ist, so führt sie ja nur destruktiv in die Nichtregierung. Ewige Neuwahlen können es ja auch nicht sein! Der Landtag ist schon angehalten, mit dem Votum der Wähler umzugehen und hat Lösungen zu suchen statt permanent Neuwahlen zu veranlassen, bis "das Ergebnis passt".
 

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Beitrag von Graf Weissenberg »

Original von Beatrice Maier
Warum sollten Sie nicht abstimmen dürfen? Laut BNet sind Sie seit 16.6. Bürger von Freistein.
Nein, ich habe nur den Status "0", also quasi ein Visa, habe aber nicht die Staatsbürgerschaft als solche.
 

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