Beiträge: 380
Registriert: Mi 14. Mär 2007, 16:59
Beiträge: 2941
Registriert: Mo 23. Jun 2008, 18:53
Herr Verteider, Frau Nebenklägervertreterin, ich muss doch sehr bitten!
Sie scheinen offensichtlich beide vergessen zu haben, dass Sie sich in einem Gerichtssaal befinden, noch dazu vor dem Obersten Unionsgericht der Demokratischen Union.
Einige meiner Kollegen mögen so ein Verhalten vielleicht zu dulden, bei mir gibt es so etwas jedenfalls nicht.
Habe ich mich da deutlich ausgedrückt?
Ihre Kindereien können Sie gerne Privat austauschen, aber nicht bei mir im Saal.
Und jetzt zurück zur Sache.
Herr Verteidiger, das Gericht würde gerne hören, was Sie zu den Ausführungen der Nebenklage zu sagen haben. Schon alleine aus dem Grund, dass das Gericht allen Beteiligten Gelegenheit zur Entgegnung geben möchte.
Sie scheinen offensichtlich beide vergessen zu haben, dass Sie sich in einem Gerichtssaal befinden, noch dazu vor dem Obersten Unionsgericht der Demokratischen Union.
Einige meiner Kollegen mögen so ein Verhalten vielleicht zu dulden, bei mir gibt es so etwas jedenfalls nicht.
Habe ich mich da deutlich ausgedrückt?
Ihre Kindereien können Sie gerne Privat austauschen, aber nicht bei mir im Saal.
Und jetzt zurück zur Sache.
Herr Verteidiger, das Gericht würde gerne hören, was Sie zu den Ausführungen der Nebenklage zu sagen haben. Schon alleine aus dem Grund, dass das Gericht allen Beteiligten Gelegenheit zur Entgegnung geben möchte.
[b]Prof. Dr. iur. habil. Dr. phil. pol. William C. Ashcraft[/b]
Unionsrichter am Obersten Unionsgericht
Inhaber des Lehrstuhls für Straf- und Strafprozessrecht
Leiter des Instituts für Kriminologie der Count Donald Law School
Dekan der Count Donald Law School der Montary University
Mitglied der Ehrenlegion der Demokratischen Union
Unionsrichter am Obersten Unionsgericht
Inhaber des Lehrstuhls für Straf- und Strafprozessrecht
Leiter des Instituts für Kriminologie der Count Donald Law School
Dekan der Count Donald Law School der Montary University
Mitglied der Ehrenlegion der Demokratischen Union
Beiträge: 380
Registriert: Mi 14. Mär 2007, 16:59
Beiträge: 380
Registriert: Mi 14. Mär 2007, 16:59
Höchstens zur bisherigen Dauer des Verfahrens. Mein Mandant ist damit schon länger in seiner persönlichen Freiheit eingeschränkt, wie es selbst eine erstinstanzliche Verurteilung hätte nicht vermögen. Und alles nur, weil die Nebenklage sich immer wieder neue Unsinnigkeiten bezüglich der Gesetzgebung einen Landes "Bundesrepublik Deutschland" verstrickt, dessen Existenz hier keiner wirklich kennt.
Zuletzt geändert von Laird Glencairn am Fr 15. Aug 2008, 13:59, insgesamt 1-mal geändert.
gez. Dr. µjur. Laird Glencairn
Oberster Unionsanwalt
Oberster Unionsanwalt
Beiträge: 2941
Registriert: Mo 23. Jun 2008, 18:53
Erläutern Sie bitte, inwiefern ihr Mandant in seiner persönlichen Freiheit eingeschränkt ist.
[b]Prof. Dr. iur. habil. Dr. phil. pol. William C. Ashcraft[/b]
Unionsrichter am Obersten Unionsgericht
Inhaber des Lehrstuhls für Straf- und Strafprozessrecht
Leiter des Instituts für Kriminologie der Count Donald Law School
Dekan der Count Donald Law School der Montary University
Mitglied der Ehrenlegion der Demokratischen Union
Unionsrichter am Obersten Unionsgericht
Inhaber des Lehrstuhls für Straf- und Strafprozessrecht
Leiter des Instituts für Kriminologie der Count Donald Law School
Dekan der Count Donald Law School der Montary University
Mitglied der Ehrenlegion der Demokratischen Union
Beiträge: 380
Registriert: Mi 14. Mär 2007, 16:59
Seit 16 Monaten musste mein Mandant sich ständig bei Gericht einfinden, nie weiß er, wann er Urlaub machen kann, oder eine längere Geschäftsreise antreten könnte. Das ist schon eine sehr große seelische Belastung für jemanden, der erstinstanzlich freigesprochen wurde. Darüberhinaus wurde er durch einen übereifrigen (damaligen) Obersten Unionsanwalt in Haft genommen wegen einem Delikt bei dessen Verurteilung nicht einmal grundsätzlich eine Haftstrafe gefordert wird. Das Hohe Gericht hat sich damals von der OUA unnötigerweise zur Bestätigung zwingen lassen, ein Verfahren in Abwesenheit meines jetzigen Mandanten wäre weniger einschneidend gewesen, zumal es erstinstanzlich einen Freispruch gab.
Das beeinträchtigt demnach sein ganzes soziales Leben, der Makel des "Straftäters" wird nie mehr abschließend beseitigt werden können, auch wenn er rein formell derzeit als unschuldig gilt und selbst bei einer höchstrichterlichen Bestätigung des Freispruches. Wir wissen doch, wie die Öffentlichkeit mit Vorurteilen schnell bei der Hand ist.
Zudem zieht der ehrenwerte Herr Nebenkläger einen Prozess aus übertriebener, verzeihen sie bitte diesen flapsigen aber äußerst treffenden Ausdruck, Ehrenkäsigkeit in die Länge, der längst hätte schon abgeschlossen sein können.
Dass es auch seitens des Gerichtes Versäumnisse gab, ich erwähne hier nur die problematische Schöffenfrage, sei nur nebenbei erwähnt.
Das beeinträchtigt demnach sein ganzes soziales Leben, der Makel des "Straftäters" wird nie mehr abschließend beseitigt werden können, auch wenn er rein formell derzeit als unschuldig gilt und selbst bei einer höchstrichterlichen Bestätigung des Freispruches. Wir wissen doch, wie die Öffentlichkeit mit Vorurteilen schnell bei der Hand ist.
Zudem zieht der ehrenwerte Herr Nebenkläger einen Prozess aus übertriebener, verzeihen sie bitte diesen flapsigen aber äußerst treffenden Ausdruck, Ehrenkäsigkeit in die Länge, der längst hätte schon abgeschlossen sein können.
Dass es auch seitens des Gerichtes Versäumnisse gab, ich erwähne hier nur die problematische Schöffenfrage, sei nur nebenbei erwähnt.
Zuletzt geändert von Laird Glencairn am Fr 15. Aug 2008, 16:16, insgesamt 1-mal geändert.
gez. Dr. µjur. Laird Glencairn
Oberster Unionsanwalt
Oberster Unionsanwalt
Beiträge: 2941
Registriert: Mo 23. Jun 2008, 18:53
Herr Verteidiger, ich kann Sie hier nur an die Zivilgerichte verweisen, die Ihnen eine eventuelle Entschädigung zusprechen können.
Gibt es von ihrer Seite noch Ausführungen zur Sache?
Andernfalls bitte ich alle Verfahrensbeteiligten um Mitteilung, ob weitere Anträge gestellt werden, oder weitere Erörterungen aus Sicht der Beteiligten von Nöten sind. Das Gericht geht nicht davon aus, da es bislang stets auf die Schriftsätze verwiesen wurde.
Gibt es von ihrer Seite noch Ausführungen zur Sache?
Andernfalls bitte ich alle Verfahrensbeteiligten um Mitteilung, ob weitere Anträge gestellt werden, oder weitere Erörterungen aus Sicht der Beteiligten von Nöten sind. Das Gericht geht nicht davon aus, da es bislang stets auf die Schriftsätze verwiesen wurde.
[b]Prof. Dr. iur. habil. Dr. phil. pol. William C. Ashcraft[/b]
Unionsrichter am Obersten Unionsgericht
Inhaber des Lehrstuhls für Straf- und Strafprozessrecht
Leiter des Instituts für Kriminologie der Count Donald Law School
Dekan der Count Donald Law School der Montary University
Mitglied der Ehrenlegion der Demokratischen Union
Unionsrichter am Obersten Unionsgericht
Inhaber des Lehrstuhls für Straf- und Strafprozessrecht
Leiter des Instituts für Kriminologie der Count Donald Law School
Dekan der Count Donald Law School der Montary University
Mitglied der Ehrenlegion der Demokratischen Union
Beiträge: 380
Registriert: Mi 14. Mär 2007, 16:59
Hohes Gericht, Herr Vorsitzender
über eine eventuelle Entschädigung werde ich mit meinem Mandanten nach dem Urteil beratschlagen. Jetzt lassen sie uns doch mit dem Mammut-Prozess fortfahren
Keine weiteren Ausführungen, keine Anträge !
über eine eventuelle Entschädigung werde ich mit meinem Mandanten nach dem Urteil beratschlagen. Jetzt lassen sie uns doch mit dem Mammut-Prozess fortfahren
Keine weiteren Ausführungen, keine Anträge !
Zuletzt geändert von Laird Glencairn am Fr 15. Aug 2008, 19:21, insgesamt 1-mal geändert.
gez. Dr. µjur. Laird Glencairn
Oberster Unionsanwalt
Oberster Unionsanwalt
Beiträge: 2941
Registriert: Mo 23. Jun 2008, 18:53
Vielen Dank Herr Verteidiger.
Herr Unionsanwalt, Frau Nebenklagevertreterin?
Herr Unionsanwalt, Frau Nebenklagevertreterin?
[b]Prof. Dr. iur. habil. Dr. phil. pol. William C. Ashcraft[/b]
Unionsrichter am Obersten Unionsgericht
Inhaber des Lehrstuhls für Straf- und Strafprozessrecht
Leiter des Instituts für Kriminologie der Count Donald Law School
Dekan der Count Donald Law School der Montary University
Mitglied der Ehrenlegion der Demokratischen Union
Unionsrichter am Obersten Unionsgericht
Inhaber des Lehrstuhls für Straf- und Strafprozessrecht
Leiter des Instituts für Kriminologie der Count Donald Law School
Dekan der Count Donald Law School der Montary University
Mitglied der Ehrenlegion der Demokratischen Union
Beiträge: 804
Registriert: Mi 14. Mär 2007, 23:59
Die Nebenklage hat ihre rechtliche Würdigung des angefochtenen Urteils wie bereits dargelegt vorgetragen, nimmt zur Kenntnis dass die Verteidigung auf eine Erörterung derselben verzichtet, bietet diese jedoch weiterhin dem Gericht sowie der Unionsanwaltschaft an.
Tennessee Julianne Rockefeller
Westinsulanisches Supermodel
Westinsulanisches Supermodel