schreibt auf den Zettel noch das Datum seiner Diplomarbeit und seiner DoktorarbeitOriginal von Hajo Poppinga
*läßt einen Zettel fallen: "§ 10. Regelung für bereits Tätige Anwälte
Anwälte, die vor dem 20. Mai 2008 bereits als Vertreter vor Gericht aufgetreten sind erhalten ohne Prüfung und Nachweis eines abgeschlossenen Studiums das Anwaltspatent und werden in das Anwaltsregister aufgenommen, sofern ihr letztes Mandat nicht mehr als sechs Monate zurückreicht."
07.06.2005
30.03.2006
außerdem möchte ich daraum aufmerksam machen, dass das Anwaltsregister nicht aufzufinden ist und der Herr Unionsminister für die Justiz offenbar dieses auch nicht kennt.