
*Sean William Connor betritt den Pressesaal, setzt sich auf die Tribüne, sortiert seine Unterlagen, klopft ans Mikrofon, nimmt ein Schluck Wasser und beginnt die Konferenz*
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich danke Ihnen, dass Sie am heutigen, späten Abend so zahlreich erschienen sind. Wie aus dem Unionspräsidialamt am heutigen Tag um 17:19 Uhr bekannt geworden ist, wird der Unionsratspräsident Dr. Fabian Montary in seiner Funktion als stellvertretender Unionspräsident die Ausfertigung des Anwaltsgesetzes verweigern.
Gemäß Art. 36 III Satz 2 ist dies das gute Recht des Unionspräsidenten, wenn er davon überzeugt ist, dass das vorliegende Gesetz formell oder offensichtlich materiell gegen die Unionsverfassung verstößt.
Nach juristischer Definition ist ein Fehler offensichtlich, wenn er sich dem verständigen, juristisch nicht vorgebildeten Beobachter geradezu aufdrängt. Die Fehlerhaftigkeit muss dem Gesetz „auf die Stirn geschrieben sein.“(3) Der Unionspräsident fertigt die verfassungsgemäß beschlossenen Unionsgesetze aus und verkündet sie öffentlich im Unionsgesetzblatt. Bei der Ausfertigung soll der Unionspräsident prüfen, ob das Gesetz formell oder offensichtlich materiell gegen diese Verfassung verstößt und gegebenenfalls die Ausfertigung verweigern.
Allein die Tatsache, dass Unionsratspräsident Dr. Fabian Montary für seine Begründung eine pseudo-juristische Abhandlung in fünf Zeilen präsentiert, inder er die Unionsverfassung auslegt und interpretiert zeigt, dass der Fehler des Gesetzes, wenn er den bestehen würde, offenbar nicht „offensichtlich“ im Sinne der Unionsverfassung ist.
Herr Dr. Montary übernimmt hier nicht stellvertretend das Amt des Unionspräsidenten wahr, sondern zugleich bemächtigt sich der Aufgabe des Unionsgerichts. Das ist kritikwürdig und perse verfassungsrechtlich nicht zulässig.
Inhaltlich kommt hinzu, dass das Anwaltsgesetz keineswegs die verfassungsrechtlich geschützte Berufsfreiheit einschränkt, sonder zulässige subjektive Zulassungsbeschränkungen zum Schutz wichtiger Gemeinschaftsgüter trifft. Es mag ein Eingriff in die Berufsfreiheit sein, aber diesen Eingriff sieht die Unionsverfassung an anderen Stellen auch vor.
Beispielsweise können Unionsrichter nicht zugleich Mitglieder der Unionsregierung oder des Unionsparlaments sein. Die Unionsverfassung kennt eine Reihe subjektiver Zulassungsbeschränkungen (siehe auch Art. 62).
Die Berufsfreiheit kann auch objektiven Zulassungsbeschränkungen unterworfen sein: Zum Beispiel, wenn ein Amt einfach nicht mehr zu besetzten ist. Es kann sich logischerweise nicht jeder auf den Posten des Obersten Unionsanwalts bewerben, wenn die Stelle schon vergeben ist.
Nochmal zum Anwaltsgesetz: Es ist eine Beschränkung der Berufswahl, eine verfassungsrechtlich durchaus zulässige Zulassungsbeschränkung.
Herr Dr. Montary verwendet juristisch klingende Begriffe, wie im fogenden Satz:
„Die Qualität eines Studium kann vor einer Berufswahl des potentiellen Studierenden überprüft werden und darf nicht a posteriori am Examinanten, kurz vor seiner Berufsausübung abgefragt werden.“
Eine juristische Ausbildung an einer Hochschule, das regelt das Gesetz berechtigt nicht zur Ausübung eines Rechtsberufes. Über die Qualität eines Studiums, das womöglich hervorragend ist, sagt das Gesetz nichts. Und überdies: Ein Studium ist für die Berufsausübung nicht einmal erforderlich. Wer als Anwalt tätig werden möchte kann sich der Prüfung unterziehen.
Das ich von der politisch motivierten Entscheidung, die verfassungsrechtlich nicht gedeckt ist, des Herrn Montary enttäuscht bin, brauch ich nicht zu sagen. Das bin ich.
Herr Montary wird in wenigen Minuten vermutlich einer der ersten sein, die mir mitteilen ich könne ja vor das Unionsgericht ziehen und dort klagen. Mag sein. Könnte ich. Vielleicht auch mit Erfolg in ein paar Monaten.
Ich erinnere nur kurz an den Art. 35 II der Unionsverfassung, wo steht: „Er ist der Mittler zwischen den anderen Staatsorganen und den gesellschaftlichen Gruppen innerhalb des Staates.“
Ich muss es hinnehmen, dass der Unionsratspräsident als stellv. Unionspräsident eher darum bemüht ist einen Kampf zwischem ihm und der Unionsregierung auszutragen und weniger der Hüter der Verfassung sein will.
Ich muss es hinnehmen, dass Herr Montary ganz offensichtlich nicht gewillt ist der Mittler zu sein, sondern ein politischer Taktierer. Ich habe nichts anderes erwartet.
Ich denke nicht, dass ich gegen diese Entscheidung gerichtlich vorgehen werde. Ich wünsche mir für dieses Land so schnell wie nur möglich, einen fairen und objektiven Unionspräsidenten, der zwischen politischer Ansicht und dem unabhängigen Repräsentanten und Verfassungswächter Amt unterscheiden kann.
Gott, das hoffe ich wirklich, schütze die Union!

