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*Sean William Connor betritt den Pressesaal, setzt sich auf die Tribüne, sortiert seine Unterlagen, klopft ans Mikrofon, nimmt ein Schluck Wasser und beginnt die Konferenz*

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich danke Ihnen, dass Sie am heutigen, späten Abend so zahlreich erschienen sind. Wie aus dem Unionspräsidialamt am heutigen Tag um 17:19 Uhr bekannt geworden ist, wird der Unionsratspräsident Dr. Fabian Montary in seiner Funktion als stellvertretender Unionspräsident die Ausfertigung des Anwaltsgesetzes verweigern.

Gemäß Art. 36 III Satz 2 ist dies das gute Recht des Unionspräsidenten, wenn er davon überzeugt ist, dass das vorliegende Gesetz formell oder offensichtlich materiell gegen die Unionsverfassung verstößt.
(3) Der Unionspräsident fertigt die verfassungsgemäß beschlossenen Unionsgesetze aus und verkündet sie öffentlich im Unionsgesetzblatt. Bei der Ausfertigung soll der Unionspräsident prüfen, ob das Gesetz formell oder offensichtlich materiell gegen diese Verfassung verstößt und gegebenenfalls die Ausfertigung verweigern.
Nach juristischer Definition ist ein Fehler offensichtlich, wenn er sich dem verständigen, juristisch nicht vorgebildeten Beobachter geradezu aufdrängt. Die Fehlerhaftigkeit muss dem Gesetz „auf die Stirn geschrieben sein.“

Allein die Tatsache, dass Unionsratspräsident Dr. Fabian Montary für seine Begründung eine pseudo-juristische Abhandlung in fünf Zeilen präsentiert, inder er die Unionsverfassung auslegt und interpretiert zeigt, dass der Fehler des Gesetzes, wenn er den bestehen würde, offenbar nicht „offensichtlich“ im Sinne der Unionsverfassung ist.

Herr Dr. Montary übernimmt hier nicht stellvertretend das Amt des Unionspräsidenten wahr, sondern zugleich bemächtigt sich der Aufgabe des Unionsgerichts. Das ist kritikwürdig und perse verfassungsrechtlich nicht zulässig.

Inhaltlich kommt hinzu, dass das Anwaltsgesetz keineswegs die verfassungsrechtlich geschützte Berufsfreiheit einschränkt, sonder zulässige subjektive Zulassungsbeschränkungen zum Schutz wichtiger Gemeinschaftsgüter trifft. Es mag ein Eingriff in die Berufsfreiheit sein, aber diesen Eingriff sieht die Unionsverfassung an anderen Stellen auch vor.
Beispielsweise können Unionsrichter nicht zugleich Mitglieder der Unionsregierung oder des Unionsparlaments sein. Die Unionsverfassung kennt eine Reihe subjektiver Zulassungsbeschränkungen (siehe auch Art. 62).

Die Berufsfreiheit kann auch objektiven Zulassungsbeschränkungen unterworfen sein: Zum Beispiel, wenn ein Amt einfach nicht mehr zu besetzten ist. Es kann sich logischerweise nicht jeder auf den Posten des Obersten Unionsanwalts bewerben, wenn die Stelle schon vergeben ist.

Nochmal zum Anwaltsgesetz: Es ist eine Beschränkung der Berufswahl, eine verfassungsrechtlich durchaus zulässige Zulassungsbeschränkung.

Herr Dr. Montary verwendet juristisch klingende Begriffe, wie im fogenden Satz:

„Die Qualität eines Studium kann vor einer Berufswahl des potentiellen Studierenden überprüft werden und darf nicht a posteriori am Examinanten, kurz vor seiner Berufsausübung abgefragt werden.“

Eine juristische Ausbildung an einer Hochschule, das regelt das Gesetz berechtigt nicht zur Ausübung eines Rechtsberufes. Über die Qualität eines Studiums, das womöglich hervorragend ist, sagt das Gesetz nichts. Und überdies: Ein Studium ist für die Berufsausübung nicht einmal erforderlich. Wer als Anwalt tätig werden möchte kann sich der Prüfung unterziehen.

Das ich von der politisch motivierten Entscheidung, die verfassungsrechtlich nicht gedeckt ist, des Herrn Montary enttäuscht bin, brauch ich nicht zu sagen. Das bin ich.

Herr Montary wird in wenigen Minuten vermutlich einer der ersten sein, die mir mitteilen ich könne ja vor das Unionsgericht ziehen und dort klagen. Mag sein. Könnte ich. Vielleicht auch mit Erfolg in ein paar Monaten.

Ich erinnere nur kurz an den Art. 35 II der Unionsverfassung, wo steht: „Er ist der Mittler zwischen den anderen Staatsorganen und den gesellschaftlichen Gruppen innerhalb des Staates.“

Ich muss es hinnehmen, dass der Unionsratspräsident als stellv. Unionspräsident eher darum bemüht ist einen Kampf zwischem ihm und der Unionsregierung auszutragen und weniger der Hüter der Verfassung sein will.

Ich muss es hinnehmen, dass Herr Montary ganz offensichtlich nicht gewillt ist der Mittler zu sein, sondern ein politischer Taktierer. Ich habe nichts anderes erwartet.

Ich denke nicht, dass ich gegen diese Entscheidung gerichtlich vorgehen werde. Ich wünsche mir für dieses Land so schnell wie nur möglich, einen fairen und objektiven Unionspräsidenten, der zwischen politischer Ansicht und dem unabhängigen Repräsentanten und Verfassungswächter Amt unterscheiden kann.

Gott, das hoffe ich wirklich, schütze die Union!
 

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Dr. iur. Sean William Connor
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Beitrag von Hajo Poppinga »

Die Entscheidung des komm. Unionspräsidenten überspannt nicht nur seine Kompetenzen um ein vielfaches, sie ist auch inhaltlich falsch. Kein guter Tag für die Union - interessant übrigens auch, daß diese Probleme offensichtlich in der Aussprache im Unionsrat keine Erwähnung wert waren.
 

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Original von Hajo Poppinga
Die Entscheidung des komm. Unionspräsidenten überspannt nicht nur seine Kompetenzen um ein vielfaches, sie ist auch inhaltlich falsch. Kein guter Tag für die Union - interessant übrigens auch, daß diese Probleme offensichtlich in der Aussprache im Unionsrat keine Erwähnung wert waren.
Ich mache auch keine parteipolitische Diskussion hier auf, weil die Situation mir um ein vielfaches zu ernst ist. Ich würde nur zu gerne wissen, warum Freisteins Ministerpräsident als erster, ist er doch juristisch Gebildet, applaudiert.
 

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Dr. iur. Sean William Connor
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SRM
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Beitrag von SRM »

Auch ich bin skeptisch, ob dies der richtige Weg war...
 

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Beitrag von Fabian Montary »

Die subjektiven Zulassungsbeschränkungen sind, im Gegensatz zu dem vorliegenden Gesetz, explizit in der Verfassung erwähnt und können somit gar nicht verfassungswidrig sein.

Dass Sie von mir enttäuscht sind, das ist ja nichts neues. Ich bin eben in der falschen Partei, aber hey, das wird sich eh nie ändern, warum ärgern Sie sich immer noch darüber?

Ihre Polemik auf Artikel 35 II der Unionsverfassung ist ja mehr als lächerlich, auch Ihr Vorwurf, ich würde mein Amt nicht objektiv ausführen. Als ob ich mir die Gründe zurecht gestrickt hätte. Gemeckert hätten Sie ja in jedem Fall, egal, was in der Pressemitteilung gestanden hätte.
Denken Sie ja nicht, ich bin so geil auf das Amt des Unionspräsidenten, bin eher froh, das an einen in dieses Amt gewählten abgeben zu können. Dann kann ich wieder taktieren und muss mich nicht mehr mit Ihrem rechthaberischen Geplapper auseinandersetzen. Aber da müsste Ihre Regierung mal aus der Hefe kommen und einen Unionswahlleiter vorschlagen. So schnell hätten Sie mich los, es liegt also an Ihnen, ich ernenne den Gewählten unverzüglich, und hier dürfen Sie das Wort juristisch verstehen.

Und ja, Herr Prof. Poppinga, ich gebe zu, die fehlende Äußerung im Unionsrat war unglücklich, aber das war nicht vorsätzlich, das kann ich versichern, glauben wird es mir ohnehin keiner. Im nächsten Zuge kann ich allerdings nicht zulassen, dass ein solches verfassungswidriges Gesetz Wirkung erlangt.
 

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[b]Professor Dr. Dr. Fabian von Montary[/b]
[b][size=85]OEL MP HCR RM[/size][/b]
[size=85]Präsident der Unionsstiftung für Kultur, Gesellschaft und Geschichte
Dekan des Roldemian Institute for History an der Montary University
Staatsarchivar der Republik Roldem und Honorarkonsul im Dominion Cranberra
Sprecher des Parlaments von Roldem und Abgeordneter für den Wahlkreis W. City of Montary[/size]

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[size=85][img]http://img.roldem.ro/wappen_montary.png[/img][/size]
Kaiser
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Kaiser

Beitrag von Konrad Grimm »

Original von Sean William Connor
Ich würde nur zu gerne wissen, warum Freisteins Ministerpräsident als erster, ist er doch juristisch Gebildet, applaudiert.
Soweit meine Erinnerung reicht meine ich, meine Zustimmung begründet zu haben.

Ich fordere Parlament und Regierung auf, auf Rechtsmittel gegen die Nichtunterzeichnung zu verzichten. Man darf nicht vergessen, dass drei Landesregierungen gegen dieses Gesetz Bedenken angemeldet haben.

Ich unterstreiche nochmal meine Forderung, die Rechtspflege vollständig zu verstaatlichen und nicht an einer Lösung festzuhalten, die nichts bringt außer Bürokratie.
 

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Beitrag von Hajo Poppinga »

Original von Fabian Montary
Und ja, Herr Prof. Poppinga, ich gebe zu, die fehlende Äußerung im Unionsrat war unglücklich, aber das war nicht vorsätzlich, das kann ich versichern, glauben wird es mir ohnehin keiner. Im nächsten Zuge kann ich allerdings nicht zulassen, dass ein solches verfassungswidriges Gesetz Wirkung erlangt.
Herr Kollege, in meinen Augen sind Sie derart integer, sodaß ich Ihnen das durchaus abnehme. ;) Unglücklich war's trotzdem und glücklicher wäre es jetzt auch, wenn man eine Normenkontrollklage vor dem Unionsgericht angestrengt hätte.
 

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Prof. Hajo Poppinga, VK.
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Amtsmißbrauch nennt man das, was Montary macht.
 

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Das doch alles "offensichtlich" Moppelkotze, ihr Pfeifen! Könnt ihr nichmal normale Gesetz beschließen anstatt so ein Gezanke? Und Montgary hätte mal seine Rechtsabteilung fragen sollen, die Pfeife!
 

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Nikolaus B. E. Traube

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Original von Nikolaus Traube
Das doch alles "offensichtlich" Moppelkotze, ihr Pfeifen! Könnt ihr nichmal normale Gesetz beschließen anstatt so ein Gezanke? Und Montgary hätte mal seine Rechtsabteilung fragen sollen, die Pfeife!
=)
 

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