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SRM
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Beitrag von SRM »

und wo war da jetzt konkret der Widerspruch? :) Der Verfassungsschutz hat ja grade die Aufgabe, solche Unternehmungen aufzudecken und das StGB führt sie der Strafe zu - ich sehe hier ganz im Gegenteil sogar ein geeignetes Komplement. :)
 

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Beitrag von Hajo Poppinga »

Nun, Verstöße gegen das StGB werden von der Unionsanwaltschaft verfolgt. Wir brauchen keinen Verfassungsschutz, weil dafür bereits die UAnw. zuständig ist.
 

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SRM
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Beitrag von SRM »

Original von Hajo Poppinga
Nun, Verstöße gegen das StGB werden von der Unionsanwaltschaft verfolgt. Wir brauchen keinen Verfassungsschutz, weil dafür bereits die UAnw. zuständig ist.
Korrekt, aber die Aufdeckung ist der Verfolgung ja vorgelagert.
 

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Beitrag von Hajo Poppinga »

Original von SRM

Korrekt, aber die Aufdeckung ist der Verfolgung ja vorgelagert.
Klar, aber Ermittlungsbehörde ist ebenfalls die StA.
 

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Nun, Verstöße gegen das StGB werden von der Unionsanwaltschaft verfolgt. Wir brauchen keinen Verfassungsschutz, weil dafür bereits die UAnw. zuständig ist.
Herr Präsident, Unionsanwaltschaft und Polizei sind zuständig, wenn die Straftat begangen wurde. Aufgabe des Verfassungsschutzes ist aber die Vorfeldaufklärung, die Beobachtung. Sie wird also weit früher tätig, bevor eine konkrete Straftat begangen wurde.
 

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Beitrag von SRM »

Original von Hajo Poppinga

Klar, aber Ermittlungsbehörde ist ebenfalls die StA.
Was die Probleme im Oktober 2007 auch nicht verhindert hat...
 

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Beitrag von Hajo Poppinga »

Im übrigen würde ich gerne §2 UPolG zitieren, der klarstellt, das wir bereits eine Behörde haben, die sich mit diesen Dingen befasst:

§2: Aufgaben der Unionspolizei
(1) Die Unionspolizei wird Gefahren abwehren, durch die die öffentliche Sicherheit oder Ordnung bedroht wird und Störungen der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung beseitigen. Sie hat insbesondere die freiheitliche demokratische Grundordnung zu schützen und die ungehinderte Ausübung der Grundrechte und der staatsbürgerlichen Rechte zu gewährleisten, Straftaten zu verhindern und vorbeugend zu bekämpfen und Vorbereitungen zu treffen, um künftige Gefahren abwehren zu können. Die Unionspolizei ist zuständig für die Strafverfolgung.
(2) Bestimmte Aufgaben der Unionspolizei sind
[...]
c) die Bekämpfung politischer und staatsfeindlicher Kriminalität sowie Terrorismus


Das Gesetz ist schlicht überflüssig, weil die Aufgaben bereits anderen Behörden zugewiesen sind.
 

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Prof. Hajo Poppinga, VK.
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Danke, Herr Präsident, dass Sie das Unionspolizeigesetz hier zitieren. Ich denke nicht, dass sich die Aufgabenbereiche der Unionspolizei und des von mir anvisierten Uniosamtes für Verfassungsschutz groß überschneiden, denn, wie bereits erwähnt, befasst sich die Unionspolizei mit der Aufgklärung bereits begangener Straftaten, während das Unionsamt für Verfassungsschutz in der Vorfeldaufklärung aktiv ist, also aktiv wird, bevor die Straftat begangen wurde.
 

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Vielleicht geht es dem Unionsminister ja auch um die Einführung eines Inlandsgeheimdienstes, wobei ich nicht glaube, dass wir einen solchen brauchen, da die bestehenden Gesetze in meinen Augen ausreichend genug sind.
 

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William Butcher
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Original von William Butcher
Vielleicht geht es dem Unionsminister ja auch um die Einführung eines Inlandsgeheimdienstes, wobei ich nicht glaube, dass wir einen solchen brauchen, da die bestehenden Gesetze in meinen Augen ausreichend genug sind.
Herr Kollege Butcher, das Unionsamt für Verfassungsschutz ist ein Geheimdienst, und da er nur im Inland tätig ist, ist er tatsächlich ein Inlandsgeheimdienst.
Wie gesagt, ist es das Ziel, die polizeiliche und geheimdienstliche Tätigkeit zu entflechten. Dafür ist es notwendig eine neue Institution zu schaffen.
Im übrigen, werte Kolleginnen und Kollegen, erlaube ich mir darauf aufmerksam zu machen, dass der vorliegende Entwurf wesentlich präziser ist was die Eingrenzung einzelner Begriffe angeht, und so verhindert wird, dass über Gebühr Menschen, Parteien oder Vereine in das Blickfeld geheimdienstlicher Ermittlungen gelangen.
 

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