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und wo war da jetzt konkret der Widerspruch?
Der Verfassungsschutz hat ja grade die Aufgabe, solche Unternehmungen aufzudecken und das StGB führt sie der Strafe zu - ich sehe hier ganz im Gegenteil sogar ein geeignetes Komplement. 
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Korrekt, aber die Aufdeckung ist der Verfolgung ja vorgelagert.Original von Hajo Poppinga
Nun, Verstöße gegen das StGB werden von der Unionsanwaltschaft verfolgt. Wir brauchen keinen Verfassungsschutz, weil dafür bereits die UAnw. zuständig ist.
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Herr Präsident, Unionsanwaltschaft und Polizei sind zuständig, wenn die Straftat begangen wurde. Aufgabe des Verfassungsschutzes ist aber die Vorfeldaufklärung, die Beobachtung. Sie wird also weit früher tätig, bevor eine konkrete Straftat begangen wurde.Original von Hajo Poppinga
Nun, Verstöße gegen das StGB werden von der Unionsanwaltschaft verfolgt. Wir brauchen keinen Verfassungsschutz, weil dafür bereits die UAnw. zuständig ist.
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Im übrigen würde ich gerne §2 UPolG zitieren, der klarstellt, das wir bereits eine Behörde haben, die sich mit diesen Dingen befasst:
§2: Aufgaben der Unionspolizei
(1) Die Unionspolizei wird Gefahren abwehren, durch die die öffentliche Sicherheit oder Ordnung bedroht wird und Störungen der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung beseitigen. Sie hat insbesondere die freiheitliche demokratische Grundordnung zu schützen und die ungehinderte Ausübung der Grundrechte und der staatsbürgerlichen Rechte zu gewährleisten, Straftaten zu verhindern und vorbeugend zu bekämpfen und Vorbereitungen zu treffen, um künftige Gefahren abwehren zu können. Die Unionspolizei ist zuständig für die Strafverfolgung.
(2) Bestimmte Aufgaben der Unionspolizei sind
[...]
c) die Bekämpfung politischer und staatsfeindlicher Kriminalität sowie Terrorismus
Das Gesetz ist schlicht überflüssig, weil die Aufgaben bereits anderen Behörden zugewiesen sind.
§2: Aufgaben der Unionspolizei
(1) Die Unionspolizei wird Gefahren abwehren, durch die die öffentliche Sicherheit oder Ordnung bedroht wird und Störungen der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung beseitigen. Sie hat insbesondere die freiheitliche demokratische Grundordnung zu schützen und die ungehinderte Ausübung der Grundrechte und der staatsbürgerlichen Rechte zu gewährleisten, Straftaten zu verhindern und vorbeugend zu bekämpfen und Vorbereitungen zu treffen, um künftige Gefahren abwehren zu können. Die Unionspolizei ist zuständig für die Strafverfolgung.
(2) Bestimmte Aufgaben der Unionspolizei sind
[...]
c) die Bekämpfung politischer und staatsfeindlicher Kriminalität sowie Terrorismus
Das Gesetz ist schlicht überflüssig, weil die Aufgaben bereits anderen Behörden zugewiesen sind.
Prof. Hajo Poppinga, VK.
Unionspräsident a.D.
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Danke, Herr Präsident, dass Sie das Unionspolizeigesetz hier zitieren. Ich denke nicht, dass sich die Aufgabenbereiche der Unionspolizei und des von mir anvisierten Uniosamtes für Verfassungsschutz groß überschneiden, denn, wie bereits erwähnt, befasst sich die Unionspolizei mit der Aufgklärung bereits begangener Straftaten, während das Unionsamt für Verfassungsschutz in der Vorfeldaufklärung aktiv ist, also aktiv wird, bevor die Straftat begangen wurde.
Zuletzt geändert von Anonymous am Mo 23. Jun 2008, 14:27, insgesamt 1-mal geändert.
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Herr Kollege Butcher, das Unionsamt für Verfassungsschutz ist ein Geheimdienst, und da er nur im Inland tätig ist, ist er tatsächlich ein Inlandsgeheimdienst.Original von William Butcher
Vielleicht geht es dem Unionsminister ja auch um die Einführung eines Inlandsgeheimdienstes, wobei ich nicht glaube, dass wir einen solchen brauchen, da die bestehenden Gesetze in meinen Augen ausreichend genug sind.
Wie gesagt, ist es das Ziel, die polizeiliche und geheimdienstliche Tätigkeit zu entflechten. Dafür ist es notwendig eine neue Institution zu schaffen.
Im übrigen, werte Kolleginnen und Kollegen, erlaube ich mir darauf aufmerksam zu machen, dass der vorliegende Entwurf wesentlich präziser ist was die Eingrenzung einzelner Begriffe angeht, und so verhindert wird, dass über Gebühr Menschen, Parteien oder Vereine in das Blickfeld geheimdienstlicher Ermittlungen gelangen.