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Original von Konrad Grimm

Warum? Wenn der Anspruch unbegründet ist, interessiert mich sowas gar nicht.
das ist falsch. Es gibt genügend Rechtsprechungen, dass man darauf reagieren MUSS ! Das Inkasso-Büro prüft nicht unbedingt die Rechtmäßigkeit der Ansprüche bis ins letzte Detail. Ein Eintrag in die SCHUFA ist schnell gemacht und schwupps schon bekommt man nicht einmal die Family-Card bei IKEA.
 

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gez. Joeli Veitayaki
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Beitrag von Aaron Sulla »

Du redest absoluten Unfug ;)

Sollen die dem Herrn Vdf doch ruhig einen Eintrag bei der Schufa machen.
 

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Aaron Sulla, Prime Executive of the Aurorian Confederation
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Oh, hab den Kontext meiner Antwort nicht beachtet. Sagen wir's so: ich halte es für überaus unwahrscheinlich, dass sich irgendwann ein Inkasso-Unternehmen meldet.
 

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SRM
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Beitrag von SRM »

Original von Joeli Veitayaki
das ist falsch. Es gibt genügend Rechtsprechungen, dass man darauf reagieren MUSS ! Das Inkasso-Büro prüft nicht unbedingt die Rechtmäßigkeit der Ansprüche bis ins letzte Detail. Ein Eintrag in die SCHUFA ist schnell gemacht und schwupps schon bekommt man nicht einmal die Family-Card bei IKEA.
Die Ikea-Familycard hab ich schon ;)
 

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Beitrag von Hajo Poppinga »

Original von Joeli Veitayaki

das ist falsch. Es gibt genügend Rechtsprechungen, dass man darauf reagieren MUSS ! Das Inkasso-Büro prüft nicht unbedingt die Rechtmäßigkeit der Ansprüche bis ins letzte Detail. Ein Eintrag in die SCHUFA ist schnell gemacht und schwupps schon bekommt man nicht einmal die Family-Card bei IKEA.
Stimmt, wenn die Rechnung korrekt adressiert ist, sollte man auf jeden Fall reagieren. Den Rat hat mir zumindest letztens einer meiner Profs gegeben. In diesem Fall stimmt aber ja nichtmal der Name.
 

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Beitrag von Konrad Grimm »

Original von Joeli Veitayaki
das ist falsch. Es gibt genügend Rechtsprechungen, dass man darauf reagieren MUSS !
Ah ja? Möcht ich sehen.
 

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Beitrag von Schrobi »

Sobald eine konkrete Forderung kommt, d.h. deine Adresse angegeben und somit bekannt ist und die Forderungen durchaus möglich sein können (weil du z.B. wirklich auf der Website warst oder so, obwohl du dort nichts eingetragen, geschrieben oder soweiter hast) und auch der Absender greifbar (d.h. ne Postanschrift hat) würde ich einen Widerspruch verfassen und am besten per Einschreiben mit Rückschein absenden. Die Verbraucherzentralen haben dafür recht gute Vordrucke.

Natürlich kann man so nicht bei jedem SPAM reagieren. Aber wenn es doch schon eine konkrete Forderung mit persönlichen Daten von dir ist, dann ist ein Widerspruch in der Form meines Erachtens sinnvoll.

Wirklich auf die Inkasso-Mahnungen muss man erst reagieren, wenn die den Gerichtsweg beschritten haben und eine gerichtliche Mahnung kommt. Aber da für dieses Verfahren der Antragsteller die Gebühren vorstrecken muss gehen die meisten Abzocker nicht so weit. Deren Masche ist Einschüchterung.
 

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Prof. Dr. iur. Schrobi, OEL

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Original von Schrobi
Sobald eine konkrete Forderung kommt, d.h. deine Adresse angegeben und somit bekannt ist und die Forderungen durchaus möglich sein können (weil du z.B. wirklich auf der Website warst oder so, obwohl du dort nichts eingetragen, geschrieben oder soweiter hast) und auch der Absender greifbar (d.h. ne Postanschrift hat) würde ich einen Widerspruch verfassen und am besten per Einschreiben mit Rückschein absenden.
Ich sollte also noch 3,85 € ausgeben, für unberechtigte Forderungen?
 

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William Butcher
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Beitrag von vSzP »

Wie alt bist du denn, Daniel? Eventuell gilt für dich noch der Taschengeld-Paragraf...
 

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Anton von Sorbarban zum Paradies
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Beitrag von Daniel »

Trifft nicht zu. Habe es gerade im BGB nachgelesen.
 

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