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OHNE ANSPRUCH AUF VOLLSTÄNDIGKEIT, RICHTIGKEIT, KEINE RECHTSBERATUNG!
Das ist kompliziert. Hast du noch einen Wohnsitz in Deutschland? Dann ist der nach deutschem Recht dein inländischer Hauptwohnsitz (der ausländische Wohnsitz steht nicht im deutschen Melderegister, zählt also nciht). Dann ist das Einwohnermeldeamt bei deinem deutschen Wohnsitz zuständig. Hast du dagegen nur den ausländischen Wohnsitz, und keinen deutschen Wohnsitz, kriegst du gar keinen Perso.
Das ist kompliziert. Hast du noch einen Wohnsitz in Deutschland? Dann ist der nach deutschem Recht dein inländischer Hauptwohnsitz (der ausländische Wohnsitz steht nicht im deutschen Melderegister, zählt also nciht). Dann ist das Einwohnermeldeamt bei deinem deutschen Wohnsitz zuständig. Hast du dagegen nur den ausländischen Wohnsitz, und keinen deutschen Wohnsitz, kriegst du gar keinen Perso.
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Jop, kann ich so bestaetigen. Ausser den letzten Teil mit keinem Wohnsitz, da kann ich nichts zu sagen.Original von Oliver von Palm
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Das ist kompliziert. Hast du noch einen Wohnsitz in Deutschland? Dann ist der nach deutschem Recht dein inländischer Hauptwohnsitz (der ausländische Wohnsitz steht nicht im deutschen Melderegister, zählt also nciht). Dann ist das Einwohnermeldeamt bei deinem deutschen Wohnsitz zuständig. Hast du dagegen nur den ausländischen Wohnsitz, und keinen deutschen Wohnsitz, kriegst du gar keinen Perso.
Jonathan Buren
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Mh, andere Sache, ähnliches Thema. Ich bin hier zwar in der Gemeinde in Belgien gemeldet, aber zugleich bin ich in Deutschland mit Erstwohnsitz in Deutschland gemeldet. Verbringe aber die meiste Zeit in Belgien. Muss ich da irgendwie was beachten, oder ist das innerhalb der EU nun egal? Ich blick bei dem ganzen Staatsbügrerschaftszeugs nicht durch. So lange mich Deutschland nicht ausbürgert, wegen mangelnder Aktivität im Inland, ist mir es aber egal 
Peter Vain
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Original von Peter Vain
... Verbringe aber die meiste Zeit in Belgien. ... So lange mich Deutschland nicht ausbürgert, wegen mangelnder Aktivität im Inland, ist mir es aber egal
Prof. Dr. iur. Schrobi, OEL
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:daumen: =)Original von Schrobi
ps. kannst du dann zweimal wählen für Europaparlament?
Zuletzt geändert von joukersendler am Do 20. Mär 2008, 11:37, insgesamt 1-mal geändert.
keiner gab mir ein Handy ;(
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Wie kann das denn sein, dass man ohne Erstwohnsitz im Herkunftsland keinen Perso beantragen kann? Muss das EU-weit nicht halbwegs gleich gehandhabt werden?
Ich habe meinen französischen Perso im Konsulat in Stuttgart beantragt und habe diesen ohne Probleme bekommen, obwohl ich keinen Wohnsitz in Frankreich habe.
Ich habe meinen französischen Perso im Konsulat in Stuttgart beantragt und habe diesen ohne Probleme bekommen, obwohl ich keinen Wohnsitz in Frankreich habe.
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