Antworten
Anfänger
Beiträge: 269
Registriert: Sa 17. Mär 2007, 14:02
Wenn ich meinen Erstwohnsitz im Ausland habe, wo beantrage ich dann einen Personalausweis? Im Konsulat? Im Zweitwohnsitz?
 

POSTREACT(ions) SUMMARY

Beiträge: 2321
Registriert: Mi 21. Mär 2007, 11:28
OHNE ANSPRUCH AUF VOLLSTÄNDIGKEIT, RICHTIGKEIT, KEINE RECHTSBERATUNG!

Das ist kompliziert. Hast du noch einen Wohnsitz in Deutschland? Dann ist der nach deutschem Recht dein inländischer Hauptwohnsitz (der ausländische Wohnsitz steht nicht im deutschen Melderegister, zählt also nciht). Dann ist das Einwohnermeldeamt bei deinem deutschen Wohnsitz zuständig. Hast du dagegen nur den ausländischen Wohnsitz, und keinen deutschen Wohnsitz, kriegst du gar keinen Perso.
 

POSTREACT(ions) SUMMARY

Benutzeravatar
SRM
Erleuchteter
Beiträge: 11945
Registriert: So 25. Mär 2007, 10:50
Benutzeravatar
Erleuchteter

Beitrag von SRM »

Im Konsulat - ist bei mir beim französischen Pass genauso :)
 

POSTREACT(ions) SUMMARY

TRÄGER DES WALRITTERORDEN
KOMMANDEUR - EHRENLEGION
VORSTANDSVORSITZ - SPE HOLDING
Bild

Bild
Doppel-As
Beiträge: 175
Registriert: Do 13. Dez 2007, 16:00
Benutzeravatar
Doppel-As

Beitrag von Jonathan Buren »

Original von Oliver von Palm
OHNE ANSPRUCH AUF VOLLSTÄNDIGKEIT, RICHTIGKEIT, KEINE RECHTSBERATUNG!

Das ist kompliziert. Hast du noch einen Wohnsitz in Deutschland? Dann ist der nach deutschem Recht dein inländischer Hauptwohnsitz (der ausländische Wohnsitz steht nicht im deutschen Melderegister, zählt also nciht). Dann ist das Einwohnermeldeamt bei deinem deutschen Wohnsitz zuständig. Hast du dagegen nur den ausländischen Wohnsitz, und keinen deutschen Wohnsitz, kriegst du gar keinen Perso.
Jop, kann ich so bestaetigen. Ausser den letzten Teil mit keinem Wohnsitz, da kann ich nichts zu sagen.
 

POSTREACT(ions) SUMMARY

Jonathan Buren
Anfänger
Beiträge: 269
Registriert: Sa 17. Mär 2007, 14:02
Anfänger

Beitrag von Daniel »

D.h.: Erst-Wohnsitz im Ausland + kein (Zweit)-Wohnsitz in Deutschland = kein Person.
Ausweisen kann ich mich dann wahrscheinlich lediglich mit dem Reisepass, den ich im Konsulat bekommen. Stimmt´s?
 

POSTREACT(ions) SUMMARY

Profi
Beiträge: 1378
Registriert: Mi 14. Mär 2007, 22:32
Benutzeravatar
Profi

Beitrag von Peter Vain »

Mh, andere Sache, ähnliches Thema. Ich bin hier zwar in der Gemeinde in Belgien gemeldet, aber zugleich bin ich in Deutschland mit Erstwohnsitz in Deutschland gemeldet. Verbringe aber die meiste Zeit in Belgien. Muss ich da irgendwie was beachten, oder ist das innerhalb der EU nun egal? Ich blick bei dem ganzen Staatsbügrerschaftszeugs nicht durch. So lange mich Deutschland nicht ausbürgert, wegen mangelnder Aktivität im Inland, ist mir es aber egal ;)
 

POSTREACT(ions) SUMMARY

Peter Vain
12th Mayor of Hake River
MP of Roldem for City of Hake River 1 (2nd)
Unionsminister der Verteidigung a.D.

Bild
Beiträge: 2321
Registriert: Mi 21. Mär 2007, 11:28
Original von Daniel
D.h.: Erst-Wohnsitz im Ausland + kein (Zweit)-Wohnsitz in Deutschland = kein Person.
Ausweisen kann ich mich dann wahrscheinlich lediglich mit dem Reisepass, den ich im Konsulat bekommen. Stimmt´s?
Richtig.
 

POSTREACT(ions) SUMMARY

Routinier
Beiträge: 941
Registriert: Mi 14. Mär 2007, 16:24
Benutzeravatar
Routinier

Beitrag von Schrobi »

Original von Peter Vain
... Verbringe aber die meiste Zeit in Belgien. ... So lange mich Deutschland nicht ausbürgert, wegen mangelnder Aktivität im Inland, ist mir es aber egal ;)
:D
 

POSTREACT(ions) SUMMARY

Prof. Dr. iur. Schrobi, OEL

Professor für Rechtswissenschaften an der KamaU

Unionspräsident a.D.
Unionsrichter a.D.
Kaiser
Beiträge: 1731
Registriert: Fr 16. Mär 2007, 18:47
Benutzeravatar
Kaiser

Beitrag von joukersendler »

Original von Schrobi

:D
:daumen: =)

ps. kannst du dann zweimal wählen für Europaparlament?
 

POSTREACT(ions) SUMMARY

keiner gab mir ein Handy ;(
Kultur ist Pur
Benutzeravatar
SRM
Erleuchteter
Beiträge: 11945
Registriert: So 25. Mär 2007, 10:50
Benutzeravatar
Erleuchteter

Beitrag von SRM »

Wie kann das denn sein, dass man ohne Erstwohnsitz im Herkunftsland keinen Perso beantragen kann? Muss das EU-weit nicht halbwegs gleich gehandhabt werden?

Ich habe meinen französischen Perso im Konsulat in Stuttgart beantragt und habe diesen ohne Probleme bekommen, obwohl ich keinen Wohnsitz in Frankreich habe.
 

POSTREACT(ions) SUMMARY

TRÄGER DES WALRITTERORDEN
KOMMANDEUR - EHRENLEGION
VORSTANDSVORSITZ - SPE HOLDING
Bild

Bild
Antworten

Zurück zu „Off Topic“