Würd ich auch nicht tun, wäre aber immerhin stilvoller.Original von Aaron Sulla
Das ist Ersatzhandlung dafür, dass ich ihm nicht auf die Fresse schlagen kann.
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Warum solltest du es auch tun, du hast ja keinen Grund dazu. Und um Stil mach ich mir wahrlich keine Gedanken, Palm macht sich um Stil wohl schon lange keine mehr.Original von Baudouin de Billancourt
Würd ich auch nicht tun, wäre aber immerhin stilvoller.
Aaron Sulla, Prime Executive of the Aurorian Confederation
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Ich mach es aus Prinzip nicht - abgesehen davon, dass meine Exzesse kraft meines Amtes nur rein alkoholischer Natur sein dürfen, welche sich nicht unangemessen in meinem Verhalten niederschlagen sollten.Original von Aaron Sulla
Warum solltest du es auch tun, du hast ja keinen Grund dazu.
Edit: Schnell noch ein
Zuletzt geändert von Baudouin de Billancourt am So 16. Mär 2008, 22:06, insgesamt 1-mal geändert.
Kaiser
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Die Homosexuellen haben eine zweifellos stärkere Interessensvertretung als die ... Inzestuösen? Ist der Begriff richtig?Original von Montgomery Scott
Wenn man in Deutschland jetzt strafrechtliche Rechtsnormen mit traditionellen Tabus begründen kann, ist sicher auch ein Verbot homosexueller Handlungen verfassungsgemäß oder sehe ich das falsch?
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Dann erzähl mir mal, welche Verantwortung ich für das Kind habe? Richtig, keine! Und deshalb ist es nicht einzusehen, dass auch meine Steuergelder für seine Versorgung verwendet werden. Die Eltern haben sich für das Kind entschieden. Das ist gut und schön. Dann sollen sie aber auch gefälligst allein die Verantwortung dafür übernehmen, wenn es lebenslanger Pflege bedarf, weil es sich z. B. nicht mal bewegen kann.Original von Aaron Sulla
Du bist ein verachtenswertes, dämliches, widerliches Arschloch. Ich spucke auf dich.
Und das "verachtenswerte, dämliche, widerliche Arschloch, auf das man spucken sollte", dass bist du schon selbst.
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Was, außer gesellschaftlichen Moralvorstellungen, soll das Recht sonst abbilden? Der einzige Zweck ist es die Wertvorstellungen der Gesellschaftsmehrheit abzubilden.Original von Montgomery Scott
Da bin ich völlig Deiner Meinung. Vorallem die Begründung des Senats ist schon abenteuerlich. Wenn man in Deutschland jetzt strafrechtliche Rechtsnormen mit traditionellen Tabus begründen kann, ist sicher auch ein Verbot homosexueller Handlungen verfassungsgemäß oder sehe ich das falsch?
Prof. Hajo Poppinga, VK.
Unionspräsident a.D.
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Eine Sache vielleicht noch:
Ich habe gestern vielleicht etwas übertrieben. Sozialleistungen sollte es im notwendigen Umfang schon geben. Aber nur als verzinstes Darlehen an die Eltern. Sobald die also zu Geld kommen, müßten sie umgehend dem Staat die Kosten für die Sozialleistungen zurückerstatten.
Ich habe gestern vielleicht etwas übertrieben. Sozialleistungen sollte es im notwendigen Umfang schon geben. Aber nur als verzinstes Darlehen an die Eltern. Sobald die also zu Geld kommen, müßten sie umgehend dem Staat die Kosten für die Sozialleistungen zurückerstatten.
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Das halte ich ebenfalls für inakzeptabel. Jeder Mensch hat das Recht, sich auf natürliche Art mit dem Partner seiner Wahl fortzupflanzen und dabei in den Genuss der für alle garantierten Rechte staatlicher Fürsorge zu kommen. Das geringere oder eben höhere Kosten für die Versorgung der Kinder entstehen, darf diesen Grundsatz nicht beeinflussen, gerade dafür ist er ja ein allgemeiner Grundsatz.Original von Oliver von Palm
Eine Sache vielleicht noch:
Ich habe gestern vielleicht etwas übertrieben. Sozialleistungen sollte es im notwendigen Umfang schon geben. Aber nur als verzinstes Darlehen an die Eltern. Sobald die also zu Geld kommen, müßten sie umgehend dem Staat die Kosten für die Sozialleistungen zurückerstatten.


