Profi
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Registriert: Mi 21. Mär 2007, 11:28
Ihr alle habt sicher von der Entscheidung des Verfassungsgerichtes zum Inzestverbot gehört. NUn, als Verfechter der sexuellen Selbstbestimmung sollte mene Meinung klar sein, deshalb äußere ich mich dazu nicht mehr.
Nun geht das BVerfG in seiner unergründlichen Weisheit aber auch seltsame Wege. Schon früher wurde dem gerade gezeugten Leben der Schutz der Menschenrechte zuerkannt. Auch eine einzelne Zelle ist also ein Mensch...
Aber jetzt hat das BVerfG faktisch nicht gezeugten Menschen, also Phantomen, Rechte zuerkannt, in dem dieser Anti-Inzest-Norm eine Schutzwirkung für potentiell erbgeschädigte Babies eingeräumt wird.
Nun geht das BVerfG in seiner unergründlichen Weisheit aber auch seltsame Wege. Schon früher wurde dem gerade gezeugten Leben der Schutz der Menschenrechte zuerkannt. Auch eine einzelne Zelle ist also ein Mensch...
Aber jetzt hat das BVerfG faktisch nicht gezeugten Menschen, also Phantomen, Rechte zuerkannt, in dem dieser Anti-Inzest-Norm eine Schutzwirkung für potentiell erbgeschädigte Babies eingeräumt wird.
Beiträge: 7718
Registriert: Mi 14. Mär 2007, 15:21
Hat was von Eugenik...
[b]Professor Dr. Dr. Fabian von Montary[/b]
[b][size=85]OEL MP HCR RM[/size][/b]
[size=85]Präsident der Unionsstiftung für Kultur, Gesellschaft und Geschichte
Dekan des Roldemian Institute for History an der Montary University
Staatsarchivar der Republik Roldem und Honorarkonsul im Dominion Cranberra
Sprecher des Parlaments von Roldem und Abgeordneter für den Wahlkreis W. City of Montary[/size]
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[size=85][img]http://img.roldem.ro/wappen_montary.png[/img][/size]
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Anfänger
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Registriert: So 18. Mär 2007, 09:56
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Kaiser
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Registriert: Sa 17. Mär 2007, 13:41
Was hat das BVerfG denn gemacht? Es wusste, welche Entscheidung es treffen wollte - 173 StGB ist verfassungskonform - und hat sich eine Begründung zusammengesucht.
Das Verfassungsgericht hat schlicht nicht den Mumm gehabt, sich dem Zorn des Pöbels einschließlich der Schmierfinken von der Bildzeitung ("PFUI! Richter für Inzest!") zu stellen.
Und Hassemer hat keine Ahnung, wenn er glaubt, dass Recht von den gesellschaftlich vorherrschenden Moralvorstellungen abzutrennen ist. Sollte sich mal in nen Einführungskurs Rechtssoziologie setzen, hat ja demnächst wieder Zeit, da seine Amtszeit endet.
Wer gegen gesellschaftliche Moralvorstellungen leben will, sollte das entweder heimlich tun - oder bereit sein, den Preis zu bezahlen. Und für ihre Dummheit verdienen die zwei Betroffenen es entsprechend nicht besser.
Das Verfassungsgericht hat schlicht nicht den Mumm gehabt, sich dem Zorn des Pöbels einschließlich der Schmierfinken von der Bildzeitung ("PFUI! Richter für Inzest!") zu stellen.
Und Hassemer hat keine Ahnung, wenn er glaubt, dass Recht von den gesellschaftlich vorherrschenden Moralvorstellungen abzutrennen ist. Sollte sich mal in nen Einführungskurs Rechtssoziologie setzen, hat ja demnächst wieder Zeit, da seine Amtszeit endet.
Wer gegen gesellschaftliche Moralvorstellungen leben will, sollte das entweder heimlich tun - oder bereit sein, den Preis zu bezahlen. Und für ihre Dummheit verdienen die zwei Betroffenen es entsprechend nicht besser.
Kaiser
Beiträge: 2902
Registriert: Sa 17. Mär 2007, 13:41
Und, warum soll das nicht gehen? "Rechte zukünftiger Generationen" sind doch längst anerkannt.Original von Oliver von Palm
Aber jetzt hat das BVerfG faktisch nicht gezeugten Menschen, also Phantomen, Rechte zuerkannt, in dem dieser Anti-Inzest-Norm eine Schutzwirkung für potentiell erbgeschädigte Babies eingeräumt wird.
Es ist albern, nach der Richtigkeit von Recht zu fragen. Recht ist Willkür.
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Registriert: Mi 21. Mär 2007, 11:28
Stimmt auch wieder.Original von Konrad Grimm
Und, warum soll das nicht gehen? "Rechte zukünftiger Generationen" sind doch längst anerkannt.
Es ist albern, nach der Richtigkeit von Recht zu fragen. Recht ist Willkür.
Übrigens haben unsere bedien Inzestiösen ja 4-Fachen Nachwuchs. 2 davon genetisch schwerst gestört. Aber wofür gibt es Hartz-4?
Von mir aus soll Inzest legal sein. Aber für resultierende Missgeburten sollte es kein Geld geben.
Beiträge: 7718
Registriert: Mi 14. Mär 2007, 15:21
Das heißt also, du bist auch dafür, in der Pränataldiagnostik erkannte Fehlbildungen an Feten und Embryonen bei Nichtabtreiben mit dem Versagen sozialer Leistungen zu sanktionieren?Original von Oliver von Palm
Von mir aus soll Inzest legal sein. Aber für resultierende Missgeburten sollte es kein Geld geben.
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Profi
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Registriert: Mi 21. Mär 2007, 11:28
Ja. Weil diese Leute versuchen, ihre Verantwortung, die sie selbst freiwillig übernommen haben, auf die Allgemeinheit abzuwälzen. Und das ist widerlich. Ich fordere keine Euthanasie, nur damit das klar ist. Ich fordere nur, für solche FÄlle keine Sozialleistungen mehr zu zahlen.
Beiträge: 7718
Registriert: Mi 14. Mär 2007, 15:21
Du forderst irgendwie nie das, was dich in die rechtsextreme Ecke stellt, aber deine Argumentation schneidet sich mit dieser immer recht großflächig...Original von Oliver von Palm
Ich fordere keine Euthanasie, nur damit das klar ist.
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