Ich habs immer gewusst!!!!!11111Original von Konrad Grimm
(Und mir fällt grade auf, dass ich marxistisch argumentiere: Erst verstaatlichen, dann absterben lassen)
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Natürlich haben wir auch die Testierfähigkeit; sie entspricht der Urteilsfähigkeit gemäss Zivilgesetzbuch.Original von Konrad Grimm
Ihr habt dafür kein eigenes Konstrukt? Ist ja langweilig. Das deutsche Recht kennt für die Frage, ob jemand ein Testament errichten darf, extra die Testierfähigkeit, § 2229 BGB.
Nicolas Seroux de Fay
ex Maréchal de Barnstorvie und Grand Général de l'Armée de terre
ex Generalstabschef der barnstorvischen Streitkräfte
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Registriert: Sa 25. Aug 2007, 14:47
Ich vermute mal, der selbe wie bei mir: Schreiben an den Hoster, dass ich auf meiner Website auf eine Internetseite verweise ("Diese Website gehört zur Micronation Ratelon" o.ä.), die unrechtmäßig einen geschützten Namen benutzt.Original von Montgomery Scott
Darf man fragen, was genau der Inhalt dieser Schreiben war?
Der Hoster hat dann gleich seinen Anwalt zu mir geschickt und wollte eine Unterlassungserklärung.
Malcolm Fayle
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Registriert: Mi 24. Okt 2007, 21:21
Es wäre super, wenn jemand dieses anwaltliche Mahnschreiben online stellt. Dann können die versierteren Juristen hier unter Heranziehung von Fachliteratur relativ schnell abklären, ob die Verwendung der Bezeichnung "Ratelon" problematisch ist, oder nicht.
Mit freundlichen Grüßen,
Konrad Nordweiler
Wohnhaft in Narvena, Freistein
Professor für ratelonische Geschichte an der Universität Manuri
"Die Wahrheit entsteht im Dialog."
Sag JA zu RATELON!
Konrad Nordweiler
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Registriert: Mi 24. Okt 2007, 21:21
Mich interessiert das Schreiben, weil ich die juristische Argumentation des Anwalts sehen möchte.
Mit freundlichen Grüßen,
Konrad Nordweiler
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