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Beitrag von Fiete Schulze »

*so*

Ich gebe hiemit bekannt, das ich diese Sache nicht weiter mit simuliere. Ich lasse mir vom Mitspieler hinter Monatry nicht eine total bescheuerte Sim aufzwingen. Ich werde diesen Blödsinn hier nicht akzeptieren und auch keinerlei Auswirkungen auf meine Spiel-ID akzeptieren.

*so*
 

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Beitrag von William C. Ashcraft »

[so]Um ehrlich zu sein tendiere ich momentan dazu die Körperverletzung abzulehnen. Die Sachbeschädigung sehe ich jedoch als gegeben an, da sie im Forum von Fiete selbst beschrieben wurde und es im Bereich des Normalen und vorhersehbaren liegt, dass eine Jacke einen Schaden erleidet, wenn man eine Zigarette daran hält. Die Körperverletzung dagegen ist für mich nicht eindeutig gegeben und ich habe bisher keinerlei Hinweise darauf das es wirklich zu einer Verletzung gekommen ist. Dies Fiete zu unterstellen widerspricht dem § 2 StGB.[/so]
 

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[b]Prof. Dr. iur. habil. Dr. phil. pol. William C. Ashcraft[/b]
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Beitrag von Konrad Grimm »

Es ist hier keine vollendete Körperverletzung angeklagt, insofern macht die Aussage "ich habe bisher keinerlei Hinweise darauf das es wirklich zu einer Verletzung gekommen ist" keinen Sinn. Angeklagt ist eine versuchte Körperverletzung. Wer jemand anderem die Jacke anzündet, der nimmt eine Verletzung dessen jedenfalls billigend in Kauf.

Ich bleibe bei meiner ursprünglichen Argumentation: Entweder, das Gericht entscheidet mit Verweis auf § 2 darauf, dass das ganze nie passiert ist; oder der Angeklagte ist dem Schriftsatz entsprechend zu verurteilen.
 

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Beitrag von Amber Marie Ford »

[so]Und auch die Verteidigung bleibt bei ihrer Argumentation: der Angeklagte - bzw. für Fetischisten der simulatorischen Korrektheit: der Spieler der angeklagten Identität - hat lediglich aus auktorialer Perspektive beschrieben, dass die Identität Fiete Schulze die Jacke der Identität Fabian Montary in Brand gesetzt hat. Über die Willensrichtung seiner Identität bei dieser Handlung hat der Spieler zunächst nichts gesagt, später jedoch gegenüber der Unionsanwaltschaft klargestellt, dass es sich um einen Scherz gehandelt habe bzw. habe handeln sollen.

Und das ist auch uneingeschränkt schlüssig, nachvollziehbar und glaubwürdig, denn es ist seitens der Unionsanwaltschaft selbst angesprochen worden, dass das vorsätzliche Anzünden der Kleidung eines anderen auch als versuchtes Tötungsdelikt bewertet werden könnte, und ein solches, zudem völlig sinnlos und unmotiviert zu begehen, hatte der Spieler der angeklagten Identitöt sicherlich nicht vor.

Es ist also mangels jedweden Gegenbeweises der Einlassung des Angeklagten btreffend die Willensrichtung seiner Handlung zu folgen, und nicht den rein inkriminierenden wie ebenso völlig aus der Luft gegriffenen Deutungen der Unionsanwaltschaft. Der Angeklagte wollte nicht nur nicht dass die Jacke des Nebenklägers in Brand gerät, er wollte gerade, dass die Jacke des Nebenklägers nicht in Brand gerät. Er mag gewusst haben oder hätte jedenfalls wissen müssen, dass seine Handlung geeignet ist, die Jacke des Nebenklägers in Barnd zu setzen, aber nichts desto minder hat er darauf gehofft und vertraut, dass dieser Taterfolg gerade nicht eintritt. Zum Eventualvorsatz fehlt hier eindeutig die gesinnungsunwerte Gleichgültigkeit gegenüber der Gefahr des Eintrittes des Taterfolges.

Der Angeklagte hat somit maximal bewusst fahrlässig gehandelt, da aber die Körperverletzung nicht über das Versuchsstadium hinausgekommen, und fahrlässige Sachbeschädigung nicht strafbar ist, ist er freizusprechen. Mehr als ein richterlicher Tadel in der Urteilsbegründung, er habe sich äußerst dumm und ungeschickt verhalten ist in keiner Weise gerechtfertigt![/so]
 

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Beitrag von Fabian Montary »

Simoff: Och Kinners, lernt zu simulieren. Das, was meine Figur hier beschreibt, ist das, wie er es erlebt hat / wie er Fiete reinreiten will, wie auch immer ihr das bezeichnen wollt. Wenn Christians Identität irgendwie urteilt, wie es Montary nicht gefällt, dann juckt mich das RL so gar nicht.
 

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[b][size=85]OEL MP HCR RM[/size][/b]
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Beitrag von Konrad Grimm »

Das ist doch nicht fahrlässig, ein brennendes Feuerzeug an die Jacke eines anderen zu halten! Wir haben hier die klare Aussage "Schulze zündet Montary an". Nicht "Schulze hält ein Feuerzeug neben Montary und sieht mit irrem Grinsen zu, wie dieser Feuer fängt". In diesem Fall müsste man auch den Geisteszustand des Angeklagten untersuchen, was überhaupt möglicherweise ratsam wäre.

Wer die Kleidung eines anderen anzündet, die dieser am Körper trägt, der nimmt jedenfalls billigend in Kauf, dass derjenige sich dabei verletzt. Eventualvorsatz im Bezug auf die versuchte Körperverletzung ist hier erfüllt, Direktvorsatz 1. Grades im Bezug auf die Sachbeschädigung ergibt sich schon eindeutig aus der Formulierung - "Schulze zündet Montary an" lässt keinen Interpretationsspielraum, und bestärkt wird dies noch dadurch, dass der Angeklagte ja auch noch ein Motiv nachliefert, das für mich sogar darauf hindeutet, dass im Bezug auf die Körperverletzung nicht nur Eventualvorsatz, sondern ebenfalls Absicht vorliegt.
 

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Beitrag von Fiete Schulze »

Aber die Beschreibung "Schulze zündet Montary an" kann doch gar nicht verwendet werden. Wie soll das gehen? Außerdem habe ich nur das Wort "nicht" zwischen Monatry und an vergessen zu "simulieren". Ich schreibe doch manchmal etwas zu schnell, da kann man schonmal ein Wörtchen vergessen.
 

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Beitrag von William C. Ashcraft »

Original von Fiete Schulze
Aber die Beschreibung "Schulze zündet Montary an" kann doch gar nicht verwendet werden. Wie soll das gehen? Außerdem habe ich nur das Wort "nicht" zwischen Monatry und an vergessen zu "simulieren". Ich schreibe doch manchmal etwas zu schnell, da kann man schonmal ein Wörtchen vergessen.
Warum kann sie nicht verwendet werden? Und das du ein "nicht" dazuwischen vergessen hast kann ich mir zwar durchaus vorstellen, aber es könnte natürlich auch nur eine Schutzbehauptung sein.
 

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Beitrag von Amber Marie Ford »

Auf eine Vermutung ("...es könnte natürlich auch nur eine Schutzbehauptung sein.") lässt sich aber keine Verurteilung stützen - da das Gericht offenbar nicht mit letzter Gewissheit ausschließen kann, dass die Einlassung meines Mandanten der Wahrheit entspricht ist ein Freispruch zwingend!

Außerdem, mit wem rede ich hier eigentlich die ganze Zeit, wenn mir scheinbar niemand zuhört? ;) Ich habe schon mehr als einmal dargelegt, dass die Einlassung meines Mandanten zur Sache, es sei gerade sein Willen gewesen Herrn Montary nicht anzuzünden glaubhaft ist! (Simulationsextern: Denn es spräche wirklich jedem gesunden Menschenverstand Hohn anzunehmen, dass ein Spieler völlig unmotiviert und zusammenhangslos simuliert, seine Identität verübte einen vorsätzlichen Brandanschlag auf eine andere Identität!)

Und dem Herrn Unionsanwalt scheint der Begriff der bewussten Fahrlässigkeit fremd zu sein, anders ist seine tollkühne Logik, wer z. B. ein brennendes Feuerzeug in die Nähe der Kleidung eines anderen führe nähme mit gesinnungsunwerter Gleichgültigkeit in Kauf, dass diese in Brand geriete weil er das ja als Möglichkeit vorsehen könne, nicht zu erklären. Natürlich hätte mein Mandant diese Gefahr vorsehen können bzw. müssen, aber selbst wenn sie im bewusst war hat er dennoch darauf vertraut, dass sie sich gerade nicht aktualisieren würde, also höchstens bewusst fahrlässig und nicht mit Eventualvorsatz gehandelt, was nach § 8 StGB eine Verurteilung zwingend ausschließt!
 

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Beitrag von Konrad Grimm »

Erstens lehne ich als Anhänger der Möglichkeitstheorie die Lehre von der bewussten Fahrlässigkeit ab. Es ist nicht hinnehmbar, dass derjenige, dem eine von ihm ausgehende Gefährdungslage bewusst ist und der trotzdem handelt, gleichgestellt wird mit dem, dem es an Einsicht in die Konsequenzen seines Handelns fehlt. Zudem ist die h.M. in diesem Punkt völlig unpräzise. Die Billigungstheorie besagt ja, dass der Täter handelt, obwohl er den tatbestandsmäßigen Erfolgseintritt für möglich hält, diesen aber billigend in Kauf nimmt. Jeder, der trotz besserer Einsicht handelt, nimmt den Erfolg in Kauf; die Billigung ist ein völlig unscharfes Kriterium.

Zweitens halte ich es schlechterdings für unbestreitbar, dass der Angeklagte im Bezug auf die Sachbeschädigung mit Absicht, also mit Direktvorsatz 1. Grades, gehandelt hat.

Ich zitiere dazu nochmals die Beweismittel:

"Fiete Schulze entzündet Graf Montary und beobachtet mit..."
(Der Angeklagte auf die Frage, was das solle: ) "Rauchen fügt Ihnen und den Menschen in Ihrer Umgebung erheblichen Schaden zu, Graf Koks."

Es war die volle Absicht des Angeklagten, Herrn Montary anzuzünden. Es ist völlig absurd und aus der Luft gegriffen, das zu bestreiten. Und wenn er wollte, dass der Geschädigte brennt, dann ist es ebenso völlig absurd, im Zusammenhang mit der versuchten Körperverletzung von Fahrlässigkeit zu sprechen, denn das würde im Klartext zu der irren Konsequenz führen, dass der Angeklagte es also an der nötigen Sorgfalt beim Anzünden eines Menschen hat fehlen lassen!
 

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