Das Verfahren gegen Herrn Schulze wird hiermit eröffnet.Der Oberste Unionsanwalt erhebt Anklage gegen
Herrn Fiete Schulze (Angeklagter)
wegen des Vorwurfs der Sachbeschädigung in Tateinheit mit versuchter Körperverletzung gegen Herrn Fabian von Montary (Geschädigter), strafbar gemäß §§ 52 I, II, 96 I Nr. 6 i.V.m. 2 I, 12 I, 30 StGB.
Die Unionsanwaltschaft legt aufgrund ihrer Ermittlungen dem Angeklagten den folgenden Sachverhalt zur Last:
Am Abend des 22. September 2007 gegen 23:45 Uhr traf der Angeklagte auf Herr Fabian von Montary. Als er sah, dass dieser sich eine Zigarre anzündete, schlich er sich an den Geschädigten an und steckte den Blazer, mit dem dieser bekleidet war, in Brand. Das Feuer erfasste einen Großteil der Jacke, ehe das von ihm ausgehende Hitzeempfinden vom Geschädigten wahrgenommen werden konnte und dieser sich des Blazers entledigte. Nur dadurch konnte eine Beschädigung der Unterkleidung und eine Brandverletzung der Haut vermieden werden. Der Blazer wurde durch das Feuer nahezu vollständig vernichtet und unbrauchbar. Als der Geschädigte ihn daraufhin ansprach, begründete der Angeklagte sein Handeln sinngemäß damit, dass er sich durch den Rauch des Geschädigten gestört gefühlt hatte.
Dem Angeklagten musste bewusst sein, dass er durch sein Handeln eine Zerstörung des Blazers herbeiführen würde. Er nahm zudem jedenfalls billigend in Kauf, dass der Geschädigte durch die Einwirkung des Feuers eine Verletzung erleiden würde. Eine Rechtfertigung durch die vorherige Raucheinwirkung ist keinesfalls gegeben.
Zudem erfüllt sein Anschleichen auch das Mordmerkmal der Heimtücke und stellt das lebendige Verbrennen eine besonderes grausame Tat dar, weswegen auch eine Strafbarkeit wegen versuchten Mordes in Frage kommt. Zugunsten des Angeklagten geht die Volksanwaltschaften aber davon aus, dass er es nicht für möglich hielt, dass der Geschädigte das Feuer nicht rechtzeitig bemerken würde und somit nicht in Gefahr kommen würde, durch das Handeln des Angeklagten zu Tode zu kommen.
Strafantrag bezüglich der Sachbeschädigung wurde gestellt.
Die Unionsanwaltschaft klagt Herrn Schulze daher der Sachbeschädigung in Tateinheit mit versuchter Körperverletzung an.
Beweismittel:
http://dur2005.de/forum/thread.php?thre ... r=0&page=3
Den Vorsitz führe ich.
Ich bitte alle Beteiligten sich im Saal einzufinden.
Desweiteren bitte ich den Sitzungsvertreter der Unionsanwaltschaft etwaige Ergänzungen oder Änderungen der Anklageschrift vorzutragen.
23.09.2007, Unionsrichter Dr. von Metternich