
Meine Damen und Herren,
die Abgeordnete Heidenberg hat folgenden Antrag gestellt, die Aussprache wurde gefordert. Frau Heidenberg hat das Wort, danach ist die Diskussion eröffnet.
VI. Abschnitt – Die Unionsregierung
Artikel 42 – Amtseid
(1) Der Unionskanzler leistet bei seinem Amtsantritt folgenden Eid:
"Ich schwöre, dass ich meine Kraft dem Wohle des Volkes der Demokratischen Union widmen, seinen Nutzen mehren, Schaden von ihm wenden, die Verfassung und die Gesetze des Staates wahren und verteidigen, meine Pflichten gewissenhaft erfüllen und Gerechtigkeit gegen jedermann üben werde."
Der Eid kann durch eine beliebige religiöse Beteuerung erweitert werden.
(2) Der Unionspräsident, die Mitglieder der Unionsregierung, die Unionsrichter sowie sämtliche andere Staatsdiener der Union leisten bei ihrem Amtsantritt diesen Eid. Die Mitglieder des Unionsparlamentes bekunden mit der Eidesleistung die Annahme ihres Mandates.
(3) Der Unionspräsident und der Unionskanzler treten ihre Ämter spätestens sieben Tage nach ihrer Wahl an, die Unionsminister spätestens sieben Tage nach ihrer Ernennung.
