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Kalendergesetz

§1 Kalenderjahr
(1) Das Kalenderjahr beginnt mit dem 1. Jänner und endet mit dem nachfoldenden 31. Dezember. Die Kalenderjahre werden fortlaufend nummeriert. Die Nummer des Kalenderjahres heißt Jahreszahl.
(2) Die Kalenderjahre von dem Kalenderjahr 1 an werden, falls erforderlich, durch den Zusatz „nach Christus“ (abgekürzt: n. Chr.) gekennzeichnet.
(3) Ein Kalenderjahr 0 gibt es nicht.
(4) Die Kalenderjahre vor dem Kalenderjahr 1 werden mit 1 anfangend in der Vergangenheit nummeriert und durch den Zusatz „vor Christus“ (abgekürzt: v. Chr.) gekennzeichnet.
(5) Ein Kalenderjahr im geltenden Gregorianischen Kalender hat entweder 365 Kalendertage (Gemeinjahr) oder 366 Kalendertage (Schaltjahr), Schaltjahre sind die Kalenderjahre, deren Jahreszahl durch 4 geteilt eine ganze Zahl ergibt. Von den Kalenderjahren, deren Jahreszahl ganze Vielfache von 100 sind ist jedoch nur jedes vierte ein Schaltjahr.

§2 Kalendermonat
(1) Das Kalenderjahr ist in 12 Kalendermonate unterteilt.
1. Der erste Monat wird „Jänner“ genannt, mit „Jän“ abgekürzt und teilt sich in 31 Tage.
2. Der zweite Monat wird „Februar“ oder „Feber“ genannt, mit „Feb“ abgekürzt und teilt sich in Gemeinjahren in 28, in Schaltjahren in 29 Tage.
3. Der dritte Monat wird „März“ genannt, mit „Mrz“ abgekürzt und teilt sich in 31 Tage.
4. Der vierte Monat wird „April“ genannt, mit „Apr“ abgekürzt und teilt sich in 30 Tage.
5. Der fünfte Monat wird „Mai“ genannt, mit „Mai“ abgekürzt und teilt sich in 31 Tage.
6. Der sechste Monat wird „Juni“ genannt, mit „Jun“ abgekürzt und teilt sich in 30 Tage.
7. Der siebente Monat wird „Juli“ genannt, mit „Jul“ abgekürzt und teilt sich in 31 Tage.
8. Der achte Monat wird „August“ genannt, mit „Aug“ abgekürzt und teilt sich in 31 Tage.
9. Der neunte Monat wird „September“ genannt, mit „Sep“ abgekürzt und teilt sich in 30 Tage.
10. Der zehnte Monat wird „Oktober“ genannt, mit „Okt“ abgekürzt und teilt sich in 31 Tage.
11. Der elfte Monat wird „November“ genannt, mit „Nov“ abgekürzt und teilt sich in 30 Tage.
12. Der zwölfte Monat wird „Dezember“ genannt, mit „Dez“ abgekürzt und teilt sich in 31 Tage.
(2) Die Kalendertage eines Kalendermonats werden fortlaufend nummeriert.

§3 Kalenderwoche
(1) Unabhängig von der Unterteilung in Kalendermonate wird das Kalenderjahr auch in Kalenderwochen unterteilt, die fortlaufend nummeriert sind. Zu einem Kalenderjahr können 52 oder 53 Kalenderwochen zählen.
(2) Die Kalenderwoche hat 7 Wochentage.
1. Der erste Tag wird Sonntag genannt und mit „So“ abgekürzt.
2. Der zweite Tag wird Montag genannt und mit „Mo“ abgekürzt.
3. Der dritte Tag wird Dienstag genannt und mit „Di“ abgekürzt.
4. Der vierte Tag wird Mittwoch genannt und mit „Mi“ abgekürzt.
5. Der fünfte Tag wird Donnerstag genannt und mit „Do“ abgekürzt.
6. Der sechste Tag wird Freitag genannt und mit „Fr“ abgekürzt.
7. Der siebente Tag wird Samstag genannt und mit „Sa“ abgekürzt.
(3) Als erste Kalenderwoche eines Kalenderjahres zählt diejenige Woche, in die mindestens 4 der ersten Jännerwoche fallen. Dabei gilt der Sonntag als erster Tag der Kalenderwoche.

§4 Inkraftreten
Dieses Gesetz tritt am Tage nach seinem Beschluss durch den Landtag in Kraft.
Stimmen Sie diesem Gesetzesantrag zu?

Bitte stimmen Sie mit:

[ ] Ja
[ ] Nein
[ ] Enthaltung

Die Abstimmung dauert fünf Tage, oder bis eine unumstößliche Mehrheit erreicht wurde!
 

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Kaiser
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Beitrag von Kreittmayr »

Jo
 

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Sophia Kreittmayr (FVP), Präsidentin des Unionsrates
Ministerpräsidentin des Freistaates Freistein





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Beitrag von Franz Sendlhofer »

Ja
 

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Beitrag von Schrobi »

Nein
 

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Prof. Dr. iur. Schrobi, OEL

Professor für Rechtswissenschaften an der KamaU

Unionspräsident a.D.
Unionsrichter a.D.
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Beitrag von Stanislav Goldmann »

Nein.

§1 (4) ist doch schlicht Schmarn!
 

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Stanislav Goldmann
Bürger Freisteins und Freilands in Nøresund, Besitzer der Pension Goldmann
Verbe
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Beitrag von Verbe »

Enthaltung
 

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Beitrag von Helmut Hennrich »

Nein
 

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Jo
 

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Madonna Ritchie-Ashcraft
* 16.08.1958 + 11.10.2009
Für tot erklärt, verschollen nach dem Flugzeugabsturz

Ich glaube an den Sex und an den Tod - zwei Erfahrungen, die man nur einmal im Leben macht. - Woody Allen -
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Beitrag von Stanislav Goldmann »

Goldmann stürmt ins Wahllokal und regt sich unheimlich auf.

Ist es neuerdings üblich, den Abstimmungstext während einer laufenden Abstimmung zu verändern? Wie werden die Stimmen dann gewertet? Die ersten Stimmen für bzw. gegen die alte Version, die jetzt folgenden für die neue?

Sind wir hier in einer Banananenrepublik? 8o

Ich verlange die Wiederherstellung des Abstimmungstextes, so wie er hier im Wahllokal ausgelegen hat!
 

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Stanislav Goldmann
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Beitrag von Franz Sendlhofer »

Wir können die Abstimmung noch einmal starten, nur wird das Ergebnis dann nur wegen einem "vor Christus" nicht anders ausschauen.
 

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