Stimmen Sie diesem Gesetzesantrag zu?Kalendergesetz
§1 Kalenderjahr
(1) Das Kalenderjahr beginnt mit dem 1. Jänner und endet mit dem nachfoldenden 31. Dezember. Die Kalenderjahre werden fortlaufend nummeriert. Die Nummer des Kalenderjahres heißt Jahreszahl.
(2) Die Kalenderjahre von dem Kalenderjahr 1 an werden, falls erforderlich, durch den Zusatz „nach Christus“ (abgekürzt: n. Chr.) gekennzeichnet.
(3) Ein Kalenderjahr 0 gibt es nicht.
(4) Die Kalenderjahre vor dem Kalenderjahr 1 werden mit 1 anfangend in der Vergangenheit nummeriert und durch den Zusatz „vor Christus“ (abgekürzt: v. Chr.) gekennzeichnet.
(5) Ein Kalenderjahr im geltenden Gregorianischen Kalender hat entweder 365 Kalendertage (Gemeinjahr) oder 366 Kalendertage (Schaltjahr), Schaltjahre sind die Kalenderjahre, deren Jahreszahl durch 4 geteilt eine ganze Zahl ergibt. Von den Kalenderjahren, deren Jahreszahl ganze Vielfache von 100 sind ist jedoch nur jedes vierte ein Schaltjahr.
§2 Kalendermonat
(1) Das Kalenderjahr ist in 12 Kalendermonate unterteilt.
1. Der erste Monat wird „Jänner“ genannt, mit „Jän“ abgekürzt und teilt sich in 31 Tage.
2. Der zweite Monat wird „Februar“ oder „Feber“ genannt, mit „Feb“ abgekürzt und teilt sich in Gemeinjahren in 28, in Schaltjahren in 29 Tage.
3. Der dritte Monat wird „März“ genannt, mit „Mrz“ abgekürzt und teilt sich in 31 Tage.
4. Der vierte Monat wird „April“ genannt, mit „Apr“ abgekürzt und teilt sich in 30 Tage.
5. Der fünfte Monat wird „Mai“ genannt, mit „Mai“ abgekürzt und teilt sich in 31 Tage.
6. Der sechste Monat wird „Juni“ genannt, mit „Jun“ abgekürzt und teilt sich in 30 Tage.
7. Der siebente Monat wird „Juli“ genannt, mit „Jul“ abgekürzt und teilt sich in 31 Tage.
8. Der achte Monat wird „August“ genannt, mit „Aug“ abgekürzt und teilt sich in 31 Tage.
9. Der neunte Monat wird „September“ genannt, mit „Sep“ abgekürzt und teilt sich in 30 Tage.
10. Der zehnte Monat wird „Oktober“ genannt, mit „Okt“ abgekürzt und teilt sich in 31 Tage.
11. Der elfte Monat wird „November“ genannt, mit „Nov“ abgekürzt und teilt sich in 30 Tage.
12. Der zwölfte Monat wird „Dezember“ genannt, mit „Dez“ abgekürzt und teilt sich in 31 Tage.
(2) Die Kalendertage eines Kalendermonats werden fortlaufend nummeriert.
§3 Kalenderwoche
(1) Unabhängig von der Unterteilung in Kalendermonate wird das Kalenderjahr auch in Kalenderwochen unterteilt, die fortlaufend nummeriert sind. Zu einem Kalenderjahr können 52 oder 53 Kalenderwochen zählen.
(2) Die Kalenderwoche hat 7 Wochentage.
1. Der erste Tag wird Sonntag genannt und mit „So“ abgekürzt.
2. Der zweite Tag wird Montag genannt und mit „Mo“ abgekürzt.
3. Der dritte Tag wird Dienstag genannt und mit „Di“ abgekürzt.
4. Der vierte Tag wird Mittwoch genannt und mit „Mi“ abgekürzt.
5. Der fünfte Tag wird Donnerstag genannt und mit „Do“ abgekürzt.
6. Der sechste Tag wird Freitag genannt und mit „Fr“ abgekürzt.
7. Der siebente Tag wird Samstag genannt und mit „Sa“ abgekürzt.
(3) Als erste Kalenderwoche eines Kalenderjahres zählt diejenige Woche, in die mindestens 4 der ersten Jännerwoche fallen. Dabei gilt der Sonntag als erster Tag der Kalenderwoche.
§4 Inkraftreten
Dieses Gesetz tritt am Tage nach seinem Beschluss durch den Landtag in Kraft.
Bitte stimmen Sie mit:
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Die Abstimmung dauert fünf Tage, oder bis eine unumstößliche Mehrheit erreicht wurde!