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Registriert: Mi 28. Mär 2007, 20:25
Meine Damen und Herren Abgeordneten,
die Unionsregierung hat nachfolgendes Gesetz eingebracht.
Stimmen Sie diesem Gesetz zu?
[ ] Ja
[ ] Nein
[ ] Enthaltung
Die Abstimmung dauert 96 Stunden. Ich weise darauf hin, dass zur Annahme des Gesetzes eine Mehrheit von zwei Dritteln notwendig ist.
Gesetz zur Ergänzung der Unionsverfassung
§ 1 - Ergänzung des Artikels 45 UVerf
Dem Artikel 45 der Unionsverfassung werden folgende Absätze 5 und 6 angefügt:
(5) Auf Ersuchen des Unionspräsidenten ist der Unionskanzler, auf Ersuchen des Unionspräsidenten oder des Unionskanzlers ein Unionsminister verpflichtet, die Amtsgeschäfte bis zur Ernennung seines Amtsnachfolgers weiterzuführen.
(6) Ist der Unionskanzler dauerhaft an der Amtsführung verhindert, übernimmt sein Stellvertreter bis zur Ernennung eines neuen Unionskanzlers dessen Amtsgeschäfte. Ist auch der Stellvertreter dauerhaft verhindert, betraut der Unionspräsident einen der Unionsminister kommissarisch mit der Ausführung der Amtsgeschäfte des Unionskanzlers.
§ 2 - Inkrafttreten
Dieses Gesetz tritt mit seiner Verkündung in Kraft
die Unionsregierung hat nachfolgendes Gesetz eingebracht.
Stimmen Sie diesem Gesetz zu?
[ ] Ja
[ ] Nein
[ ] Enthaltung
Die Abstimmung dauert 96 Stunden. Ich weise darauf hin, dass zur Annahme des Gesetzes eine Mehrheit von zwei Dritteln notwendig ist.
Gesetz zur Ergänzung der Unionsverfassung
§ 1 - Ergänzung des Artikels 45 UVerf
Dem Artikel 45 der Unionsverfassung werden folgende Absätze 5 und 6 angefügt:
(5) Auf Ersuchen des Unionspräsidenten ist der Unionskanzler, auf Ersuchen des Unionspräsidenten oder des Unionskanzlers ein Unionsminister verpflichtet, die Amtsgeschäfte bis zur Ernennung seines Amtsnachfolgers weiterzuführen.
(6) Ist der Unionskanzler dauerhaft an der Amtsführung verhindert, übernimmt sein Stellvertreter bis zur Ernennung eines neuen Unionskanzlers dessen Amtsgeschäfte. Ist auch der Stellvertreter dauerhaft verhindert, betraut der Unionspräsident einen der Unionsminister kommissarisch mit der Ausführung der Amtsgeschäfte des Unionskanzlers.
§ 2 - Inkrafttreten
Dieses Gesetz tritt mit seiner Verkündung in Kraft
Sophia Kreittmayr (FVP), Präsidentin des Unionsrates
Ministerpräsidentin des Freistaates Freistein
Unionsministerin des Inneren a.D.
Ministerpräsidentin des Freistaates Freistein
Unionsministerin des Inneren a.D.
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