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Meine Damen und Herren Abgeordnete,

seitens Hajo Poppingas ist nachfolgendes Gesetz eingebracht worden. Der Abgeordnete hat um das Wort zu Begründung gebeten; anschließend gebe ich die Diskussion frei.
Gesetz zur Stärkung des Föderalismus

§ 1 - Ergänzung der ausschließlichen Gesetzgebungskompetenzen
Dem Artikel 47 (1) der Unionsverfassung werden als zehnte Nummer "die Sozialfürsorge", sowie als elfte Nummer "die Gesundheitsfürsorge" angefügt.

§ 2 - Einführung der Unionsvertretungsgesetzgebung
Artikel 48 der Unionsverfassung wird wie folgt neu eingeführt:
"Artikel 48 - Vertretungsgesetzgebung der Union
(1) Die Union hat das Recht in Vertretung der Länder auf deren Kompetenzbereichen eigene Gesetz zu erlassen.
(2) Vertretungsgesetze der Union gelten wie Landesrecht.
(3) Vertretungsgesetze sind als solche zu kennzeichnen.
(4) Vertretungsgesetze der Union treten für das Gebiet eines Landes außer Kraft, wenn dieses Land eine eigene gesetzliche Regelung erläßt.

§ 3 - Inkrafttreten
Das Gesetz tritt mit seiner Verkündung in Kraft.
Herr Poppinga, das Wort sei das Ihre.
 

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Beitrag von Hajo Poppinga »

Liebe Kollegen,

wir alle haben viel über die Notwendigkeit zur Reform des Föderalismus gehört und selbst gesprochen und sind uns über das "Das" einig, über das "Wie" mag sicherlich noch gestritten werden.

Mein Vorschlag hier stellt einen ersten, meiner Ansicht nach recht konsenfähigen Konsensvorschlag dar. Denn über eine Tatsache sollten wir uns alle einig sein - wir können hier nur in kleinen Schritten vorgehen, viele kleine Interessensgruppen müssen bedacht werden, so manche kleine landestypische Eigenheit beachtung finden.

Deswegen wäre ich ggf. auch bereit, selbst meinen Minimalvorschlag in zwei einzelne Gesetzesvorschläge zu unterteilen, wenn es die Debatte erfordern sollte. Allerdings meine ich, daß das Gesetz inhaltlich doch mehrheitsfähig sein sollte.

Im einzelnen enthält der verfassungsändernde Gesetzentwurf die Erweiterung der ausschließlichen Gesetzgebungskompetenz der Union um die Sozialfürsorge und die Gesundheitsfürsorge, zwei integrale Bestandteile des modernen Wohlfahrtsstaates, bei dem der Unionsgesetzgeber durchaus tätig werden kann, der große Betätigungsfelder bietet und bei dem unionsweite Standards zumindest nicht schaden können - zumindest nach bisherigem Kenntnisstand. ;)

Der zweite Teil meines Vorschlages erscheint mir viel wichtiger, weil er eine innovative Neuerung beinhaltet, die neben mir auch später von namhaften SPDU-Politikern gefordert wurde, allen voran von Tiberius Kaulmann.

Die Ländern behalten hier zwar ihre Kompetenzen, die Union kann jedoch vertretend für diese Gesetze erlassen, wenn die Länder von ihrer Gesetzgebungskompetenz noch keinen Gebrauch gemacht haben. Erläßt ein Land dann eine Regelung auf diesem Gebiet, so tritt das Unionsgesetz außer Kraft.

Mit dieser neuen, innovativen und notwendigen Regelung stellen wir sicher, daß die Union bei handlungsunfähigen- oder unwilligen Landesparlamenten nicht länger machtlos zusehen muß, wir müssen als Unionsgesetzgeber nicht erdulden, daß es auf einigen Politikfeldern innerhalb unserer Union praktisch rechtsfreie Räume gibt - fortan können wir selbst tätig werden.

Meine Damen und Herren, ich erbitte Ihre Zustimmung zu diesen sinnvollen Reformen.
 

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Beitrag von Kreittmayr »

Dieser Lösungsvorschlag findet meine Unterstützung.
 

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Wie ich sehe hat sich ein kleiner Zahlendreher eingeschlichen. Das ganze muß wie folgt lauten:
Gesetz zur Stärkung des Föderalismus

§ 1 - Ergänzung der ausschließlichen Gesetzgebungskompetenzen
Dem Artikel 47 (1) der Unionsverfassung werden als zehnte Nummer "die Sozialfürsorge", sowie als elfte Nummer "die Gesundheitsfürsorge" angefügt.

§ 2 - Einführung der Unionsvertretungsgesetzgebung
Artikel 48 der Unionsverfassung wird wie folgt neu eingeführt:
"Artikel 48 - Vertretungsgesetzgebung der Union
(1) Die Union hat das Recht in Vertretung der Länder auf deren Kompetenzbereichen eigene Gesetz zu erlassen.
(2) Vertretungsgesetze der Union gelten wie Landesrecht.
(3) Vertretungsgesetze sind als solche zu kennzeichnen.
(4) Vertretungsgesetze der Union treten für das Gebiet eines Landes außer Kraft, wenn dieses Land eine eigene gesetzliche Regelung erläßt.

§ 3 - Inkrafttreten
Das Gesetz tritt mit seiner Verkündung in Kraft.
 

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Beitrag von Kreittmayr »

Ich habe das entsprechend korrigiert.
 

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Beitrag von Amber Marie Ford »

Ich kann mich kurz fassen wenn ich die Position der Unionsregierung zu diesem Vorschlag zusammenfasse: wir lehnen ihn kategorisch ab.

Er ist zunächst einmal handwerklich unsauber, man schaue sich etwa den § 2 an, dessen Inhalt nur noch die Bezeichnung "wie Kraut und Rüben" verdient. Unseres Erachtens ein klares Indiz dafür, dass es dem Herrn Poppinga lediglich darum geht, in aller Eile eine geringfügige, unausgegorenes und unzureichendes Änderung des Zuschnittes der Gesetzgebungskompetenzen durch das Parlament zu peitschen und die Reformdebatte auf diese Weise abzuwürgen. Nun, nicht mit uns.

Darüber hinaus ist der Zuwachs an ausschließlichen Gesetzgebungskompetenzen der Union völlig unzureichend, dort fehlen für die Wahrung der Rechts- und Wirtschaftseinheit und die Herstellung gleichwertiger Lebensbedingungen zentrale Aufgabenfelder. Eine echte Föderalismusreform muss auch einen merklichen Kompetenzzuwachs der Union in den Bereichen Wirtschaft, Verkehr, Post und Telekommunikation, Hoschschulen, internationale Kriminalitäts- und Terrorismusbekämpfung bringen, ebenso wie etwa die "soziale Fürsorge" nicht ausreicht, sondern z. B. auch das Sozialversicherungswesen unionseinheitlich geregelt werden muss.

Endlich finden wir es hoch interessant, dass Herr Poppinga hier einfach einen mit heißer Nadel gestrickten Entwurf in das Unionsparlament einbringt, ohne zuvor einen Versuch unternommen zu haben, mit den Ländern zu sprechen - was der Regierung Metternich noch als schwerer Fehler angekreidet wurde. Ein weiteres untrügliches Anzeichen für die Untauglichkeit dieses Vorschlages und den Unwillen seines Urhebers zu echten Reformen.

Die Unionsregierung und die Koalitionsfraktionen werden weiterhin an ihrem Vorhaben arbeiten, einen susbtanziellen Reformvorschlag zu unterbreiten, in dessen Entwicklung die Länder nach Möglichkeit einbezogen werden sollen.
 

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Beitrag von Kreittmayr »

Original von Amber Marie Ford
Die Unionsregierung und die Koalitionsfraktionen werden weiterhin an ihrem Vorhaben arbeiten, einen susbtanziellen Reformvorschlag zu unterbreiten, in dessen Entwicklung die Länder nach Möglichkeit einbezogen werden sollen.
Bei der programmatischen Linie, die diese Regierung fährt, wird sie damit hochkant scheitern.
 

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Beitrag von Amber Marie Ford »

Nicht höherkantig als Herr Poppinga und Sie mit Ihrem vorgetäuschten Reformvorschlag...
 

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Beitrag von Hajo Poppinga »

Original von Amber Marie Ford
Darüber hinaus ist der Zuwachs an ausschließlichen Gesetzgebungskompetenzen der Union völlig unzureichend, dort fehlen für die Wahrung der Rechts- und Wirtschaftseinheit und die Herstellung gleichwertiger Lebensbedingungen zentrale Aufgabenfelder. Eine echte Föderalismusreform muss auch einen merklichen Kompetenzzuwachs der Union in den Bereichen Wirtschaft, Verkehr, Post und Telekommunikation, Hoschschulen, internationale Kriminalitäts- und Terrorismusbekämpfung bringen, ebenso wie etwa die "soziale Fürsorge" nicht ausreicht, sondern z. B. auch das Sozialversicherungswesen unionseinheitlich geregelt werden muss.
Wir können uns gerne auf dem Begriff "Soziales" einigen, da bin ich flexibel. Ansonsten würde ich Ihnen zu einer Reform in kleinen Schritten raten, denn Sie verbreiten verbreiten nur Halbwahres - ich weiß, daß die Länder dieser Kompetenzerweiterung durchaus zustimmen würden.

Mich erstaunt allerdings, daß die führende Partei der Unionsregierung, die SPR, einem Vorschlag für eine neue Art der Gesetzgebung nicht zustimmen möchte, obwohl dieser auch aus eigenen Reihen gefordert wurde.
 

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Beitrag von Hajo Poppinga »

Original von Amber Marie Ford
Nicht höherkantig als Herr Poppinga und Sie mit Ihrem vorgetäuschten Reformvorschlag...
Ich bitte Sie, die Vertretungsgesetzgebung ist ein adäquates Mittel um Rechtslücken zu schließen und der Union Verantwortung für Ihre Bürger zuzusprechen. Wir können die beiden Teile meines Vorschlages gerne trennen, aber es ist mir unverständlich, warum diese Art der Gesetzgebung von der Unionsregierung abgelehnt wird.
 

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