Liebe Kollegen,
wir alle haben viel über die Notwendigkeit zur Reform des Föderalismus gehört und selbst gesprochen und sind uns über das "Das" einig, über das "Wie" mag sicherlich noch gestritten werden.
Mein Vorschlag hier stellt einen ersten, meiner Ansicht nach recht konsenfähigen Konsensvorschlag dar. Denn über eine Tatsache sollten wir uns alle einig sein - wir können hier nur in kleinen Schritten vorgehen, viele kleine Interessensgruppen müssen bedacht werden, so manche kleine landestypische Eigenheit beachtung finden.
Deswegen wäre ich ggf. auch bereit, selbst meinen Minimalvorschlag in zwei einzelne Gesetzesvorschläge zu unterteilen, wenn es die Debatte erfordern sollte. Allerdings meine ich, daß das Gesetz inhaltlich doch mehrheitsfähig sein sollte.
Im einzelnen enthält der verfassungsändernde Gesetzentwurf die Erweiterung der ausschließlichen Gesetzgebungskompetenz der Union um die Sozialfürsorge und die Gesundheitsfürsorge, zwei integrale Bestandteile des modernen Wohlfahrtsstaates, bei dem der Unionsgesetzgeber durchaus tätig werden kann, der große Betätigungsfelder bietet und bei dem unionsweite Standards zumindest nicht schaden können - zumindest nach bisherigem Kenntnisstand.
Der zweite Teil meines Vorschlages erscheint mir viel wichtiger, weil er eine innovative Neuerung beinhaltet, die neben mir auch später von namhaften SPDU-Politikern gefordert wurde, allen voran von Tiberius Kaulmann.
Die Ländern behalten hier zwar ihre Kompetenzen, die Union kann jedoch vertretend für diese Gesetze erlassen, wenn die Länder von ihrer Gesetzgebungskompetenz noch keinen Gebrauch gemacht haben. Erläßt ein Land dann eine Regelung auf diesem Gebiet, so tritt das Unionsgesetz außer Kraft.
Mit dieser neuen, innovativen und notwendigen Regelung stellen wir sicher, daß die Union bei handlungsunfähigen- oder unwilligen Landesparlamenten nicht länger machtlos zusehen muß, wir müssen als Unionsgesetzgeber nicht erdulden, daß es auf einigen Politikfeldern innerhalb unserer Union praktisch rechtsfreie Räume gibt - fortan können wir selbst tätig werden.
Meine Damen und Herren, ich erbitte Ihre Zustimmung zu diesen sinnvollen Reformen.
Prof. Hajo Poppinga, VK.
Unionspräsident a.D.