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Beitrag von Helen Bont »

Formen der Ehe, die in Ratelon nicht eingegangen werden können, werden in Ratelon nach Auffassung der Unionsregierung nicht anerkannt, wenn sie im Ausland geschlossen wurden.
Inwiefern Ehen von ausländischgen Staatsbürgern, die die Ehe vor Ihrer Einwanderung nach Ratelon im Ausland geschlossen haben, in Ratelon anerkannt werden, wäre im Rahmen eines internationalen Zivilrechts zu klären, das unter anderem solche Fragen regeln könnte. Also nicht nur Fragen der Anerkennung von Ehen, die im Ausland geschlossen, sondern auch Fragen, welche nationalen Rechtsregeln bei grenzüberschreitenden Handelsgeschäften gelten sollen: die gesetzlichen Regeln des Landes, in dem Produzent und Exporteur seinen Sitz hat oder die gesetzlichen Regeln des Landes, in dem der Käufer bzw. Importeur seinen Sitz hat.

Zu Ihrer zweiten Frage: was das Wort "Hintertür" mit homosexuellen Beziehungen zu tun, weiß ich nicht. Aber mit Hintertür wird in der Regel eine Ausnahme von einer Regel verstanden, mit deren Hilfe man die Regel im Grunde genommen immer umgehen kann.

Was die bereits bestehenden Ehen angeht, so greift hier nach Ansicht der Unionsregierung das rechtsstaatliche Prinzip des Bestandsschutzes. Das heißt, Ehen, die vor Inkrafttreten der neuen gesetzlchen Regelungen bereits bestanden, sind in ihrem Bestand geschützt. Das heißt sie werden weder nachträglich aufgelöst noch wird ihnen nachträglich die Anerkennung entzogen.
Auf der anderen Seite wird nach derzeitiger Auffassung der Unionsregierung eine Anerkennung auch nicht mehr ausgesprochen.
 

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[b]Dr. h.c. Helen Bont, KEL[/b]
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Ehe wir uns über ein internationales Zivilrecht unterhalten, würde ich gerne die Frage der Ehe fokussieren - denn alles, was darüber hinausgeht, ist aktuell doch noch sehr abstrakt. Auch, wenn man oft nicht genug regeln kann: Manchmal sind kleine, einzelne Regelungen überschaubarer und nachvollziehbarer.

Verstehe ich Sie zur Frage des Bestandsschutzes insoweit richtig, als dass Sie sagen: Wer im Ausland vor Inkrafttreten des Monogamiegesetzes geheiratet hat, aber dem die Anerkennung der im Ausland geschlossenen Ehe nicht ausgesprochen wurde, der hat halt einfach Pech gehabt? Und das, obwohl zum Zeitpunkt der Eheschließung eine Anerkennung der Ehe quasi reine Formsache gewesen wäre?

Sie werden mir sicher zustimmen, dass hierdurch eine erhebliche Einschränkung der Freiheit von Unionsbürgern und potentiellen Unionsbürgern vorgenommen wird. Bestehen denn hiergegen keine verfassungsrechtlichen Bedenken - wenn Sie schon sagen, dass nunmehr im umgekehrten Fall verfassungsrechtliche Bedenken bestehen? Oder ist es gar das Ziel der Unionsregierung, nicht-heterosexuelle Paare auswandern zu lassen?
 

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Beitrag von Helen Bont »

Nimmt einen Schluck Tee.

Schauen Sie, Exzellenz, bei Stichtagsregelungen werden niemals befriedigende Lösungen gefunden werden, denn man wird immer mit der Frage konfrontiert, was mit den Fällen vor dem Stichtag geschehen soll. Egal wie weit in die Vergangenheit man den Stichtag legt.

Oft sind gesetzliche Reglungen mit Einschränkungen verbunden. Dass Ratelon die Ehe von Mann und Frau als Basis unserer Gesellschaft, die Monogamie und demnächst ein Mindestheiratsalter festschreiben, ist eine politische Entscheidung, die nicht getroffen wurde, um Personen ausser Landes zu jagen, sondern um Standards festzuschreiben, von denen wir überzeugt sind, dass sie richtig, vertetbar und notwendig sind.
 

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Doch lassen Sie mich eine vielleicht etwas polemisch anmutende Frage stellen:
Welchen Nachteil hätte die Demokratische Union Ratelon davon, ausländische Ehen Volljähriger anzuerkennen, die nicht zwischen Mann und Frau, sondern zwischen Mann und Mann oder Frau und Frau geschlossen wurden? Welche Probleme sieht die Unionsregierung in einer gleichgeschlechtlichen Ehe konkret?
 

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Beitrag von Helen Bont »

Der Nachteil besteht darin, dass dadurch - wie bereits erwähnt - die nationalstaatliche Regelung Ratelon zum Eherecht umgangen und das mtb an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit der Gleichheitsgrundsatz verletzt wird, nämlich die Gleichheit, gleichgeschechtlicher Paare, denen in Ratelon die Eheschließung verweigert wird geegnüber den gleichgeschechtlichen Paaren, die im Ausland heiraten, und deren Eheschließung im Inland - in Ratelon also - anerkannt wird, wodurch die nationalstaatliche Regelung Ratelons umgangen wird.
 

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Ich verstehe. Sie bestehen also auf die Gleichbehandlung der Ungleichbehandlung?
 

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Beitrag von Helen Bont »

Das kommt ganz darauf an, was Sie unter Gleichbehandlung der Ungleichbehandlung verstehen.
 

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Ziemlich einfach - gleichgeschlechtliche Paare werden gegenüber heterosexuellen Paaren ungleich behandelt. Und wenn ich Sie richtig verstehe, möchten Sie diese Paare aus aller Welt gleichermaßen ungleich behandeln.

Verstehen Sie mich nicht falsch - ich bin selbst ein sehr konservativer Mensch*. Aber rückwirkend Rechte abzuerkennen, ohne jedwede Hintertür, erscheint mir nicht konservativ, sondern eher rückschrittlich.
Spoiler hat geschrieben:*für pottyländische Verhältnisse
 

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Beitrag von Helen Bont »

Die Entscheidung, nur noch heterosexuellen Paaren, bestehend aus Mann und Frau, die Ehe zu gewähren, ist, wie bereits gesagt, eine rechtspolitische Entscheidung.
Was die Ungleichbehandlung angeht, so folgt die Unionsregieruing dem Prinizp, wonach Gleiches gleich und Ungleiches ungleich behandelt wird. Die Ehe zwischen Mann und Frau, die ursprünglich - und für viele Menschen bis heute - ein Sakrament der Kirche gewesen ist, wurde als Institution vom Staat übernommen. Mit unserem Gesetz, wollen wir den Stellenwert der Ehe als Fundament einer werteorientierten Gesellschaft und als Basis der Familie besonders herausstreichen und ihre Bedeutung für die Gesellschaft besonders unterstreichen.
Es ist ja nicht so, dass in Ratelon nicht-heterosexuelle Paare einer strafrechtlichen oder sonst wie gearteten Verfolgung oder Diskriminierung unterliegen.
Es ist uns aber wichtig zu unterstreichen, dass die Verbindung von Mann und Frau ein Alleinstellungsmerkmal einer Ehe ist.

Was die Rückwirkung angeht, so sind wir wieder beim Thema des Stichtags. Stichtagsregelungen sind immer unbefriedigend, weil es immer Menschen geben wird, die von einer solchen Regelung nachteilig betroffen sind. Auf der anderen Seite ist die Unionsregierung der Auffassung, dass eine Stichtagsregelung - hier das Inkrafttreten der gesetzlichen Bestimmung - notwendig ist, weil von seiten der zu prüfenden Behörde ih Ratelon im Zweifel nicht einwandfrei nachvollzogen werden kann, ob das Datum auf der Heiratsurkunde auch das tatsächliche Datum der Heirat gewesen ist.

Und - unter uns gesagt - sehe ich das Problem auch nicht, in unserer heutigen Zeit der modernen Telekommunikation einen Antag bei einer Behörde einzureichen. Denn sobald der Antrag im Briefkasten oder im email-Account der Behörde eingetroffen ist, ist der Antrag eingegangen und wird bearbeitet.
 

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Es gibt viele Gründe, die denkbar sind, um gerade den Antrag nicht rechtzeitig gestellt zu haben. Sei es die bloße Urlaubsabwesenheit, Krankheit, ein Pflegefall... genau so wie es viele Gründe für eine Heirat gibt - im besten Falle natürlich den, dass sich ein Paar liebt -, gibt es viele Gründe dafür, warum man sich nicht sofort um die Anerkennung bemüht.

Was ich an der rechtspolitischen Entscheidung hinterfragenswert finde, ist, wieso diese Entscheidung im Jahre 2020, einem Jahr des Fortschritts, des Umdenkens, der Weitsicht, getroffen wurde und damit eine frühere Regelung abgeändert wurde. Bis zur Einführung des Monogamiegesetzes war das ratelonische Eherecht ungefähr vergleichbar mit dem pottyländischen, insoweit als dass die Ehe eben für alle Menschen offen war. Egal, ob hetero-, homo- oder bisexuell - jeder Erwachsene konnte jeden Erwachsenen heiraten, den er liebte. Das war eine sehr fortschrittliche Regelung, die - das will ich nicht verheimlichen - Pottyland auch beeindruckt hatte und zur tiefergehenden Aufnahme von Beziehungen überhaupt erst bewogen hat.

Natürlich müssen Sie mir gegenüber nicht die innenpolitischen Entscheidungen rechtfertigen. Ich hoffe, Sie verstehen mich da nicht falsch. Doch möchte ich meine ernsthafte Verwunderung zum Ausdruck bringen. Mit Konservativismus lässt sich das nicht begründen, denn "konservativ" - also "erhaltend" - wäre es gewesen, die Ehe weiterhin offen zu halten.
Dabei möchte ich betonen, dass ich die Koppelung der Eheschließung an die Volljährigkeit als sinnvolle Ergänzung ansehe und es vor allem für richtig halte, Zwangsehen nicht anzuerkennen. Hierdurch werden Rechte von Unionsbürgern nicht eingeschränkt, sondern es wird praktiziertes Recht zu geltendem Recht.
 

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