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Für Deine Argumentation ist es schon sehr bezeichnend, dass die ermittelnden Behörden Hinweise auf ein Verbrechen haben und Du die Augen verdrehst und der Meinung bist, es besser zu wissen. Schon mal daran gedacht, für die türkische Staatsanwaltschaft als Wahrsager zu arbeiten?

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Ach, wer weiß, wie viele ähnliche Fälle wir in Deutschland haben, bei denen wir von der Aufregung in anderen Ländern überhaupt nichts mitbekommen.Original von Montgomery Scott
Aber gerade in einem Fall wie diesem, in dem nach Möglichkeit ein schnelles Verfahren mehr als angebracht wäre, verstehe ich die Seelenruhe nicht, in der die Zuständigen anscheinend das Verfahren vorbereiten.
JONATHAN METTERNICH HUGHES
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Bitte, bitte, bitte: Informiere dich, bevor du irgendwelche rechtlichen Bewertungen vornimmst.Original von Oliver von Palm
Nein. Aber laut Zeitungsartikeln sagt selbst das Mädchen, dass da nichts war. Niemand bestreitet, dass sie sich, wie der junge Mann sagt, für 15 ausgegeben hat. Und fahrlässiger Kindesmissbrauch ist nicht strafbar.
Dr. iur. Sean William Connor
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@Palm: Das hier lohnt sich.
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Kaiser
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Registriert: Sa 17. Mär 2007, 13:41
Ohne, dass der Fall mich übermäßig interessieren würde (er tangiert mich nicht), einen Punkt finde ich bemerkenswert: Die Strafanzeige gegen den Jungen kam von der Mutter der Kleinen - einer Britin, einer Angehörigen des "freien Westens". Warum? Hm, weiss ich nicht, Beschützerinstinkt einer Mutter? Gesellschaftliche Ressentiments? Wahrscheinlich eine Kombination aus beidem.
Hätte ein Hahn danach gekräht, wenn der Fall in Deutschland passiert wäre? Wohl nein. Dass das hiesige Strafrecht sich nur graduell vom türkischen unterscheidet - uninteressant. Das sind die rückständigen Türken (die interessierte Kreise angeblich nicht in der EU haben wollen).
Ich weiss nicht, wie das türkische Recht im Detail ausgestaltet ist. Ich sehe einen grundsätzlichen Fehler in starren Altersgrenzen. Ich würde es in der Altersklasse 12 bis 14 eher vom Einzelfall abhängig machen, ob es sich um Missbrauch handelt (kompliziert? Nun, die Entscheidung zwischen Jugend- und Erwachsenenstrafrecht ist bei 18-21jährigen ebenso eine Einzelfallentscheidung).
Also Fazit: Das hat weniger mit der Türkei was zu tun als mit einem untauglichen Gesetz.
Hätte ein Hahn danach gekräht, wenn der Fall in Deutschland passiert wäre? Wohl nein. Dass das hiesige Strafrecht sich nur graduell vom türkischen unterscheidet - uninteressant. Das sind die rückständigen Türken (die interessierte Kreise angeblich nicht in der EU haben wollen).
Ich weiss nicht, wie das türkische Recht im Detail ausgestaltet ist. Ich sehe einen grundsätzlichen Fehler in starren Altersgrenzen. Ich würde es in der Altersklasse 12 bis 14 eher vom Einzelfall abhängig machen, ob es sich um Missbrauch handelt (kompliziert? Nun, die Entscheidung zwischen Jugend- und Erwachsenenstrafrecht ist bei 18-21jährigen ebenso eine Einzelfallentscheidung).
Also Fazit: Das hat weniger mit der Türkei was zu tun als mit einem untauglichen Gesetz.
Zuletzt geändert von Anonymous am Mi 27. Jun 2007, 00:54, insgesamt 1-mal geändert.
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Registriert: So 25. Mär 2007, 20:07
Er hat ihr das Bein besamt, weil er zu früh gekommen ist und deswegen auch früher gegangen ist. =)Original von Oliver von Palm
Nein. Aber laut Zeitungsartikeln sagt selbst das Mädchen, dass da nichts war. Niemand bestreitet, dass sie sich, wie der junge Mann sagt, für 15 ausgegeben hat. Und fahrlässiger Kindesmissbrauch ist nicht strafbar.
Also langsam finde ich die Presseberichte darüber nur noch lustig. Geht es hier jemanden auch so? Der Fall interessiert mich keine Spur und ich finde der Bursche muss nun so lange sitzen, bis die Türken ein Urteil gefällt haben - ein Ausländer wäre in Deutschland genauso behandelt worden. Zu Recht!
Das die Umstände im Gefängnis nicht den "Luxus" Standart Deutscher Haftanstalten genügen. Naja: So sind die Umstände in türkischen Vollzug - beklagenswert. Es wurde Marco W. auch eine Unterbringung in einem modernen Bau angeboten. Dieses Angebot hat er ausgeschlagen.
Er wird ja nicht eines Kleindelikts beschuldigt, sondern einer ernsten Straftat.
Edit: Sie hatten nur Petting - ist trotzdem auch nach deutschem Strafrecht eine sexuelle Handlung.
Zuletzt geändert von Sean William Connor am Mi 27. Jun 2007, 01:08, insgesamt 1-mal geändert.
Dr. iur. Sean William Connor
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Also laut Aussage des Mädchen, war es wohl doch nich nur ein Flirt.
"Ich fühlte ihn auf mir"
Die "Bild"-Zeitung zitiert das Protokoll von Charlottes Aussage weiter: "Der Beschuldigte, ich und M. waren im Zimmer. M. legte sich in ihr Bett und schlief. Ich legte mich auch schlafen, obwohl der Beschuldigte neben mir war. Zwischen unserer Unterhaltung und meinem Einschlafen waren circa 15 Minuten verstrichen. Als ich plötzlich zu mir kam, also erwachte, da fühlte ich den Beschuldigten auf mir. Ich schubste ihn weg. Dabei bemerkte ich aber eine Feuchtigkeit auf meinem Körper. Danach sind wir zum Arzt gegangen."
Kein Geschlechtsverkehr
Laut Protokoll sagte Charlotte über die ärztliche Untersuchung: "Der Arzt sagte uns, dass der Beschuldigte durch Reiben zum Höhepunkt gekommen sei. Ich hatte auch beim Erwachen einen Schmerz an meinem Körper gespürt, was jedoch von einem Reiben herrührte und äußerlich war. Da ich schläfrig war und mich nicht genau erinnern kann, stieg der Beschuldigte, während ich schlief, auf mich und kam zum Höhepunkt, indem er sein Geschlechtsteil an meinem rieb, ohne einzudringen. Von Vergewaltigung ist nicht die Rede. Ein Geschlechtsverkehr fand nicht statt. Aber dieser Vorfall ereignete sich ohne meine Zustimmung, während ich schlief. Ich habe infolgedessen auch nicht meine Jungfräulichkeit verloren."
"Ich fühlte ihn auf mir"
Die "Bild"-Zeitung zitiert das Protokoll von Charlottes Aussage weiter: "Der Beschuldigte, ich und M. waren im Zimmer. M. legte sich in ihr Bett und schlief. Ich legte mich auch schlafen, obwohl der Beschuldigte neben mir war. Zwischen unserer Unterhaltung und meinem Einschlafen waren circa 15 Minuten verstrichen. Als ich plötzlich zu mir kam, also erwachte, da fühlte ich den Beschuldigten auf mir. Ich schubste ihn weg. Dabei bemerkte ich aber eine Feuchtigkeit auf meinem Körper. Danach sind wir zum Arzt gegangen."
Kein Geschlechtsverkehr
Laut Protokoll sagte Charlotte über die ärztliche Untersuchung: "Der Arzt sagte uns, dass der Beschuldigte durch Reiben zum Höhepunkt gekommen sei. Ich hatte auch beim Erwachen einen Schmerz an meinem Körper gespürt, was jedoch von einem Reiben herrührte und äußerlich war. Da ich schläfrig war und mich nicht genau erinnern kann, stieg der Beschuldigte, während ich schlief, auf mich und kam zum Höhepunkt, indem er sein Geschlechtsteil an meinem rieb, ohne einzudringen. Von Vergewaltigung ist nicht die Rede. Ein Geschlechtsverkehr fand nicht statt. Aber dieser Vorfall ereignete sich ohne meine Zustimmung, während ich schlief. Ich habe infolgedessen auch nicht meine Jungfräulichkeit verloren."

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Präsident der Republik Salbor
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:daumen: Ich finde es schön, das die Zeit genau das ausdrückt, was ich über diesen Fall meine...
Zuletzt geändert von Kauli am Mi 27. Jun 2007, 10:55, insgesamt 2-mal geändert.
mit freundlichen Grüßen

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Registriert: Do 15. Mär 2007, 12:30
Diese Behauptung lasse ich mal dahingestellt. Fest steht aber, dass Länder vor allem im Mittelmeerraum große Probleme mit "Spaßurlaubern" haben, die sich im Urlaub - auch sexuell - wie die Axt im Walde verhalten. Daher verstehe ich, wenn Vergehen - sei es wegen Kulturraub oder wegen Kindesmissbrauch - rigide verfolgt werden.Original von Konrad Grimm
Hätte ein Hahn danach gekräht, wenn der Fall in Deutschland passiert wäre? Wohl nein. Dass das hiesige Strafrecht sich nur graduell vom türkischen unterscheidet - uninteressant. Das sind die rückständigen Türken (die interessierte Kreise angeblich nicht in der EU haben wollen).
So, wie sich mir der Fall darstellt, halte ich das ganze ebenfalls für übertriebene Aufrgegung einer überbesorgten Mutter. Beide Beteiligten sind augenscheinlich Kinder und sollen, wenn sie beide wollen, ihren Spaß haben, unbehelligt von realitätsfernen Rechtsvorschriften, die in ihr Privatleben eingreifen.Ich weiss nicht, wie das türkische Recht im Detail ausgestaltet ist. Ich sehe einen grundsätzlichen Fehler in starren Altersgrenzen.
Fakt ist aber auch, dass wir nicht wissen, was passiert ist. Sollte der - wesentlich ältere - Junge das Mädchen zu etwas gedrängt haben, ist das eine charakterliche Schwäche, die man mit 17 schon mal haben kann, korrektes Verhalten einer Frau gegenüber muss man meiner Meinung nach erst lernen. Sollte er sie aber tatsächlich gezwungen haben, ist das eine Straftat und dann sind in der Tat die Behörden gefragt.
