In welcher Welt lebst du denn?Original von Oliver von Palm
Und fahrlässiger Kindesmissbrauch ist nicht strafbar.
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Zuletzt geändert von Anonymous am Di 26. Jun 2007, 12:43, insgesamt 1-mal geändert.

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http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__176.htmlOriginal von Fiete Schulze
In welcher Welt lebst du denn?
http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__15.html(1) Wer sexuelle Handlungen an einer Person unter vierzehn Jahren (Kind) vornimmt oder an sich von dem Kind vornehmen läßt, wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren bestraft.
(2) Ebenso wird bestraft, wer ein Kind dazu bestimmt, daß es sexuelle Handlungen an einem Dritten vornimmt oder von einem Dritten an sich vornehmen läßt.
(3) In besonders schweren Fällen ist auf Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr zu erkennen.
(4) Mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren wird bestraft, wer
1.
sexuelle Handlungen vor einem Kind vornimmt,
2.
ein Kind dazu bestimmt, daß es sexuelle Handlungen an sich vornimmt,
3.
auf ein Kind durch Schriften (§ 11 Abs. 3) einwirkt, um es zu sexuellen Handlungen zu bringen, die es an oder vor dem Täter oder einem Dritten vornehmen oder von dem Täter oder einem Dritten an sich vornehmen lassen soll, oder
4.
auf ein Kind durch Vorzeigen pornographischer Abbildungen oder Darstellungen, durch Abspielen von Tonträgern pornographischen Inhalts oder durch entsprechende Reden einwirkt.
(5) Mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren wird bestraft, wer ein Kind für eine Tat nach den Absätzen 1 bis 4 anbietet oder nachzuweisen verspricht oder wer sich mit einem anderen zu einer solchen Tat verabredet.
(6) Der Versuch ist strafbar; dies gilt nicht für Taten nach Absatz 4 Nr. 3 und 4 und Absatz 5.
§ 176 sieht keine Strafbarkeit von Fahrlässigkeit vor, ergo ist fahrlässiger Kindesmissbrauch ebenso wie fahrlässige Vergewaltigung nicht strafbar. Beides erfordert VORSATZ.Strafbar ist nur vorsätzliches Handeln, wenn nicht das Gesetz fahrlässiges Handeln ausdrücklich mit Strafe bedroht.
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LOL...mach die Augen zu und geh schlafen.
1. Türkei und Deutschland sind doch zwei unterschiedliche Länder mit unterschiedlichen Gesetzen, oder ?
2. Kindesmissbrauch ist Kindesmissbrauch....oh sorry ich wusste jetzt nicht das die erst 12 ist, aber hat sich gut ficken lassen... :rolleyes:
Also du bist auch der geeignete Kandidat dafür in anderen Ländern in jede Falle zu laufen, echt.
1. Türkei und Deutschland sind doch zwei unterschiedliche Länder mit unterschiedlichen Gesetzen, oder ?
2. Kindesmissbrauch ist Kindesmissbrauch....oh sorry ich wusste jetzt nicht das die erst 12 ist, aber hat sich gut ficken lassen... :rolleyes:
Also du bist auch der geeignete Kandidat dafür in anderen Ländern in jede Falle zu laufen, echt.
Zuletzt geändert von Anonymous am Di 26. Jun 2007, 12:57, insgesamt 1-mal geändert.

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Stell dir vor du bist 17 und bist im Urlaub. Flirtest mit wem und die Person sagt sie sei 15. In der Schule wurde dir immer gesagt, das Mädchen so zwei Jahre den Jungs vorraus sind. Rechnerisch passt das da ja dann. Du gehst nun sicher nicht her und schaust erst im Perso (den der Brite jedoch nicht hat) nach sondern wirst schon auf die Worte aus dem Mund vertrauen.
Peter Vain
12th Mayor of Hake River
MP of Roldem for City of Hake River 1 (2nd)
Unionsminister der Verteidigung a.D.

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Stern.de zitiert Marco W. so:
Nach §176 (1) StGB hat er sich also des Kindesmissbrauch strafbar gemacht. Nach §5 (8 ) StGB werden Verstöße gegen §176 (1) StGB in Deutschland auch verfolgt, wenn die Tat im Ausland von einem Deutschen begangen werden. Somit wird Marco W., wenn er nach Deutschland zurückkehrt, auch hier mit einem Strafverfahren rechnen müssen.In einem Zimmer habe er das Mädchen umarmt. “Sie hat mich geküsst, angefasst, da bin ich zu früh gekommen”, sagte Marco W. Sie habe ihm die Unterhose ausgezogen. Die Vagina des Mädchens habe er nicht berührt. Allerdings meint der Marco W.: “Wenn ich nicht gekommen wäre, hätte ich mit ihr geschlafen. Sie wollte das auch.”
Zuletzt geändert von Kauli am Di 26. Jun 2007, 13:02, insgesamt 2-mal geändert.
mit freundlichen Grüßen

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Das türkische Gesetz ist hier ähnlich wie das deutsche.Original von Fiete Schulze
LOL...mach die Augen zu und geh schlafen.
1. Türkei und Deutschland sind doch zwei unterschiedliche Länder mit unterschiedlichen Gesetzen, oder ?
2. Kindesmissbrauch ist Kindesmissbrauch....oh sorry ich wusste jetzt nicht das die erst 12 ist, aber hat sich gut ficken lassen... :rolleyes:
Also du bist auch der geeignete Kandidat dafür in anderen Ländern in jede Falle zu laufen, echt.
Wenn eine 12-Jährige wie 16 aussieht (und diese Fälle gibt es, glaub mir) und sich auch für 16 ausgibt und ein 16-Jähriger schläft mir ihr, dann ist das bei bestem Willen kein vorsätzlicher Kindesmissbrauch.
Und ich würde im Urlaub ohnehin keine sexuellen Affären anfangen. Ich will mir nicht unbedingt irgendwelche Krankheiten holen. Weiß ich, bei wem ein Urlaubsflirt schon überall in der Kiste war?
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§ 15 schaltet eine Strafbarkeit wie gesagt aus.Original von Kauli
Stern.de zitiert Marco W. so:
Nach §176 (1) StGB hat er sich also des Kindesmissbrauch strafbar gemacht. Nach §5 (8 ) StGB werden Verstöße gegen §176 (1) StGB in Deutschland auch verfolgt, wenn die Tat im Ausland von einem Deutschen begangen werden. Somit wird Marco W., wenn er nach Deutschland zurückkehrt, auch hier mit einem Strafverfahren rechnen müssen.
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:klatsch: :klatsch:Original von Peter Vain
Stell dir vor du bist 17 und bist im Urlaub. Flirtest mit wem und die Person sagt sie sei 15. In der Schule wurde dir immer gesagt, das Mädchen so zwei Jahre den Jungs vorraus sind. Rechnerisch passt das da ja dann. Du gehst nun sicher nicht her und schaust erst im Perso (den der Brite jedoch nicht hat) nach sondern wirst schon auf die Worte aus dem Mund vertrauen.
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Du, ich verstehe was du meinst, aber was sollen die Türken da jetzt machen? Sie haben eine Anzeige vorliegen von den Eltern, das Mädchen ist 13 und es wurden Spermaspuren gefunden.Original von Peter Vain
Stell dir vor du bist 17 und bist im Urlaub. Flirtest mit wem und die Person sagt sie sei 15. In der Schule wurde dir immer gesagt, das Mädchen so zwei Jahre den Jungs vorraus sind. Rechnerisch passt das da ja dann. Du gehst nun sicher nicht her und schaust erst im Perso (den der Brite jedoch nicht hat) nach sondern wirst schon auf die Worte aus dem Mund vertrauen.
Ich denke auch dass es einfach nur ein Missverständnis ist, aber den Türken kannst wohl kaum ein Strick daraus drehen, die gehen nun mal nach den Fakten und nicht nach den Gehirngängen eines 17jährigen pubertierenden Jungen.
Er hat sich täuschen und erwischen lassen...was soll man sagen, irgendwie Pech gehabt, er ist ja nun auch nicht der erste dem sowas passiert.
Zuletzt geändert von Anonymous am Di 26. Jun 2007, 13:07, insgesamt 1-mal geändert.

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