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Registriert: Di 15. Mai 2007, 22:17
Hallo,

ich möchte euch fragen, in welchen Rechtsnormen die Zensur von Publikationen innerhalb des Schulbetriebs geregelt ist. Ich hoffe, ihr könnt mir helfen. :)

lg, Martin
 

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[b]Prof. Dr. Zachary J. Mason Smith[/b]
Chairman of the Socialist Party of Roldem
Chairman of the Professors’ Union at Montary University
MU Roldemian Linguists’ Union Chair in General Albernian Philology[SIZE=3]

[i]„A free society is a place where it's safe to be unpopular.“[/i] (Adlai Stevenson)[/SIZE]
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Registriert: Mi 21. Mär 2007, 11:28
In den einschlägigen Schulgesetzen. Wobei ich mir nicht sicher bin, ob eine Schülerzeitung zensiert werden darf - das wäre m. E. ein Verstoß gegen Art. 5 GG.
 

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Registriert: Di 15. Mai 2007, 22:17
Original von Oliver von Palm
In den einschlägigen Schulgesetzen. Wobei ich mir nicht sicher bin, ob eine Schülerzeitung zensiert werden darf - das wäre m. E. ein Verstoß gegen Art. 5 GG.
In meinem Falle geht es eher um die Abschlusszeitung.
 

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Original von Zachary-John Mason-Smith
Hallo,

ich möchte euch fragen, in welchen Rechtsnormen die Zensur von Publikationen innerhalb des Schulbetriebs geregelt ist. Ich hoffe, ihr könnt mir helfen. :)

lg, Martin
Es gibt keine Zensur - auch nicht für Schülerzeitunge. Ihr müsst euch im Zweifel an die Vorschriften der Landespressegesetze halten.

Das Erscheinen einer Schülerzeitung / Abschlusszeitung kann grundsätzlich nicht verhindert werden. Der Schulleiter hat allerdings das Recht den vertrieb auf seinem Schulgelände zu untersagen.

In welchem Bundesland wohnst du und worum geht es genau?
 

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Dr. iur. Sean William Connor
Unionskanzler der Demokratischen Union a.D.
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Eigentlich ist eine Zensur von Seiten der Schulleitung nicht erlaubt, es gibt ja schließlich die Pressefreiheit. Denkt dran das auch die Pressefreiheit ihre Grenzen hat, also das ihr keine Beleidigungen und Verunglimpfungen publiziert. Informationen wie groß der Einfluß der Schulleitung sein darf liefern die Schulgesetze und Landespressegesetze.
 

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Registriert: Di 15. Mai 2007, 22:17
Ich komme aus Thüringen. Konkret geht es um einen Artikel in unserer Abschlusszeitung, durch den sich meine Schulleitung angepisst fühlt und deswegen ausschließen will.
 

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Registriert: Sa 16. Jun 2007, 11:24
Um was geht es denn in dem Artikel? Wer steht als Herrausgeber im Impressum der Zeitung, ein Schüler oder ein Lehrer/die Schulleitung?
 

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Original von Carl Philipp van Tulpe
Um was geht es denn in dem Artikel?
Ist das relevant? ?( Es ist nichts verbotenes...
Original von Carl Philipp van Tulpe
Wer steht als Herrausgeber im Impressum der Zeitung, ein Schüler oder ein Lehrer/die Schulleitung?
Als Herausgeber ist der Abijahrgang angegeben.
 

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Warum nicht? Wenn es doch legal ist, kann man doch sagen um was es sich handelt. Eigentlich darf die Schulleitung euere Zeitungsinhalte nicht verbieten/zensieren. Sie kann aber die Verteilung der Zeitung auf ihrem Gelände verbieten, weiterhin kann sie euch verbieten Räumlichkeiten und Gerätschaften der Schule zu nutzen um die Zeitung zu erstellen, zu drucken etc. Fällt unter das Hausrecht, ist aber von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich.
 

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Registriert: Mi 14. Mär 2007, 14:12
http://www.jpvt.de/

Die wissen Bescheid und können sicher helfen :)
 

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Patrick van Bloemberg-Behrens
Regierender Bürgermeister der Unionshauptstadt Manuri
Sprecher der Grünen Offensive Salbor-Katista

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