ich möchte euch fragen, in welchen Rechtsnormen die Zensur von Publikationen innerhalb des Schulbetriebs geregelt ist. Ich hoffe, ihr könnt mir helfen.
lg, Martin
In meinem Falle geht es eher um die Abschlusszeitung.Original von Oliver von Palm
In den einschlägigen Schulgesetzen. Wobei ich mir nicht sicher bin, ob eine Schülerzeitung zensiert werden darf - das wäre m. E. ein Verstoß gegen Art. 5 GG.
Es gibt keine Zensur - auch nicht für Schülerzeitunge. Ihr müsst euch im Zweifel an die Vorschriften der Landespressegesetze halten.Original von Zachary-John Mason-Smith
Hallo,
ich möchte euch fragen, in welchen Rechtsnormen die Zensur von Publikationen innerhalb des Schulbetriebs geregelt ist. Ich hoffe, ihr könnt mir helfen.
lg, Martin
Zuletzt geändert von Zachary J. Mason Smith am So 24. Jun 2007, 16:43, insgesamt 1-mal geändert.
Ist das relevant? ?( Es ist nichts verbotenes...Original von Carl Philipp van Tulpe
Um was geht es denn in dem Artikel?
Als Herausgeber ist der Abijahrgang angegeben.Original von Carl Philipp van Tulpe
Wer steht als Herrausgeber im Impressum der Zeitung, ein Schüler oder ein Lehrer/die Schulleitung?
