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Maximilian von Brinckmann
13166 Freistadt-Sankt Petervorstadt

Unionsanwaltschaft
Prof.-Dr.-Schrobi-Straße 17
2853 Manuri
Salbor-Katista

Erstattung einer Anzeige

Sehr geehrte Frau Oberste Unionsanwältin Dr. habil. Barré-Sinoussi,

ich erstatte hiermit Anzeige wegen
  • Untreue, strafbar gemäß § 97a Abs. 2 StGB,
  • Begünstigung, strafbar gemäß § 88 Abs. 1 StGB sowie
  • Falschbeurkundung im Amt, strafbar gemäß § 87 Abs. 1 und 2 StGB,
gegen Frau Unionskanzlerin Dr. h.c. Helen Bont, zu laden über das Unionskanzleramt, Unionshauptstadt Manuri, Land Salbor-Katista.

Zu Ziffern 1, 2, 3:
Frau Bont erklärte öffentlich, dass sie Herrn Johannes Kleven aus persönlicher Anerkennung zum Laufbahnbeamten bar jeder Überprüfung der fachlichen Eignung habe. Dies kommt aus der Äußerung in Anlage 1 heraus: „Dass Herr Kleven als Sonderbeauftragter im Range eines Direktors in der Besoldungsstufe A 17 eingestellt wurde[,] ist zunächst eine politische Entscheidung und als Anerkennung dafür gedacht, dass er so spontan diese Aufgabe übernommen hat.“ Die Ernennung entnehmen Sie Anlage 2 dieser Anzeige.

Zu Ziffer 1:
Als Unionskanzlerin nimmt Frau Bont fremde Vermögensinteressen, nämlich die des Staates Demokratische Union wahr. Die Regelungen Ihres Vorgehens sind durch Gesetze geregelt. Die Einstellung von Laufbahnbeamten in der Laufbahngruppe A unterliegt bestimmten Voraussetzungen, die Frau Bont bewusst missachtete, um einem wohlgesonnenen Parteifreund, in diesem Fall dem Generalsekretär der Konservativ-Demokratischen Union (KDU) – Frau Bont selbst ist Vorsitzende der KDU – zu Lasten der Demokratischen Union in das Beamtenverhältnis zu verhelfen.

Zu Ziffer 2:
Mit der Begehung der Tat in Ziffer 1, möchte Frau Bont dem Begünstigten Kleven einen Vorteil angedeihen, der diesem ohne Begehung der Straftat nicht zugekommen wäre.

Zu Ziffer 3:
Mit der Begehung der Tat in Ziffer 1 hat Frau Bont gleichermaßen aufgrund eines rechtswidrigen Rechtsaktes den Straftatsbestand der Falschbeurkundung begangen. Die Erheblichkeit der Tat begibt sich aus der persönlichen Begünstigung des Herrn Kleven.

Mit freundlichen Grüßen
Maximilian von Brinckmann
Original von Helen Bont
Entschuldigen Sie, man kann auch aus jeder kleinsten Mücke einen Potwal machen. Verzeihen Sie bitte, dass Sie eine Politikerin als Unionskanzlerin haben und keine Verwaltungsfachfrau.
Dass Herr Kleven als Sonderbeauftragter im Range eines Direktors in der Besoldungsstufe A 17 eingestellt wurde ist zunächst eine politische Entscheidung und als Anerkennung dafür gedacht, dass er so spontan diese Aufgabe übernommen hat. Da aber bereits seit Jahren aufgrund eines fehlenden Wisim-Systems keine Gehälter ausgezahlt werden, ist die Einstufung mehr kosmetischer denn praktischer Natur.
Original von Helen Bont

Bild

Auf der Grundlage von § 1 II der Verordnung über die Übertragung der Befugnis zur Ernennung von Beamten und Offizieren vom 22.10.2013 ernenne ich hiermit

Herrn Johannes Kleven

zum Sonderbauftragten im Range eines Direktors im Unionskanzleramt mit der Besoldungsgruppe A 17.

Manuri, den 01. Mai 2014

Bild
Unionskanzlerin
 

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Prof. Dr. Maximilian von Brinckmann HCR
Rektor a.D. der Roldem State University
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Manuri, 06.05.2014

An das
Oberste Unionsgericht

Einspruch gegen das Ergebnis der Wahl zum 40. Unionsparlament gemäß §46 des Wahlgesetzes

Antragssteller:
Geert van Bloemberg-Behrens

Ich beantrage:
1. Die Annulierung der Wahl zum 40. Unionsparlament gemäß §47 des Wahlgesetzes und §22 (4) der Unionsgerichtsordnung.
2. Eine Einstweilige Verfügung zum Stopp der Vereidigung des 40. Unionsparlaments. Diese darf erst fortgesetz werden, wenn der Antragspunkt 1 negativ beschieden wird.

Zulässigkeit der Beschwerde:
Ich habe meine Kandidatur für das 40. Unionsparlament eingereicht, somit bin ich laut §22 (2)a beschwerdeberechtigt. Die Beschwerde wurde zudem fristgerecht eingereicht.

Begründung der Beschwerde:
Ich habe meine Kandidatur zum 40. Unionsparlament fristgerecht eingereicht. Der Wahleiter hat meine Kandidatur abgewiesen mit der Begründung, dass ich nicht wahlberechtigt sei, da ich nicht im Bürgerverzeichnis stehe. Ich habe vor Ort mitgeteilt, dass ich sehr wohl wahlberechtigt bin, da ich die Unionsbürgerschaft der Demokratischen Union besitze. Am 17.06.2013 wurde mir die Urkunde über die Unionsbürgerschaft durch Unionskanzlerin Helen Bont überreicht.
Es ist richtig, dass ich nicht im Bürgernetz der Union stehe. Dies ist jedoch auf ein Verschulden des Amtes für Einwohnerangelegenheiten zurückzuführen. Ich habe am 18.07.2013 auf diesen Fehler hingewiesen. Der darauf folgenden Aufforderung des Amtes für Einwohnerangelegenheiten bin ich nachgekommen. Das Bürgernetz ist zudem nicht mit dem im Gesetz beschriebenen Bürgerverzeichnis identisch bzw. gleich zu setzen.

Die Leiterin des Amtes für Einwohnerangelegenheiten hat bei einer Aussprache im Unionsparlament erklärt, dass das öffensichtlich einsehbare Bürgernetz technische Probleme verursacht. Die Behörde würde eine interne Liste der Unionsbürger führen, die vollkommen korrekt sei. Unionswahlleiter Kaulmann hat an dieser Aussprache als Abgeordneter auch teilgenommen. Er hat somit davon Kenntniss genommen, dass das öffensichtlich einsehbare Bürgernetz Probleme bereitet. Er hat auch davon Kenntnis genommen, dass das Afea davon ausgeht, dass der Wahlleiter die Liste der Wahlberechtigten beim Afea vorab anfordert.
Zitat der Leiterin des Afea in dieser Aussprache:
"Ja, es ist sichergestellt, dass Wahlleiter die richtige und aktuellen Datensätze für die Wahlen erhalten. Hierzu ist eine Anfrage an das AfEA von Nöten, bestenfalls mit der vorherigen Prüfung der aufgefundenen Datensätze. Wir übermitteln die Unterlagen dann fristgemäß und sachrichtig."

Herr Kaulmann hat trotz des Wissens um diese Problematik bei der Wahl zum 40. Unionsparlament die Daten des öffentlich einsehbaren Bürgernetzes übernommen anstatt eine korrekte Liste beim Afea anzufragen. Herr Kaulmann hat nach meiner Beschwerde erklärt, dass er sich an §3 und §4 des Wahlgesetzes halten will. Dort steht, dass wahlberechtigt ist, wer im Bürgerverzeichnis als Unionsbürger verzeichnet ist. Herr Kaulmann geht fälschlicherweise davon aus, dass das sogenannte öffentliche Bürgernetz als Bürgerverzeichnis anzusehen ist. Das ist jedoch nicht aus dem Gesetz abzuleiten. Wie vom Afea in der UP-Aussprache verkündet wurde, erstellt die Behörde direkt auf Anfrage ein korrektes Wählerverzeichnis auf Grund von verschiedenen Bürgerverzeichnisquellen.

§3 des Wahlgesetzes sagt:
"Das aktive Wahlrecht besitzt, wer zum Zeitpunkt des Wahlbeginns seit mindestens 28 Tagen im Bürgerverzeichnis der Demokratischen Union als Staatsbürger , verzeichnet ist, wenn die Staatsbürgerschaft vom Amt für Einwohnerangelegenheiten bestätigt wurde."
Der letzte Halbsatz trifft bei mir zweifelsohne zu. Es ist auf Grund der wirren Formulierung nicht ersichtlich, ob hier eine Entweder-Oder-Bestimmung vorliegt oder ob beide Vorraussetzungen erfüllt sein müssen.

Die Nichtzulassung als Kandidat zur Wahl verstößt zudem nicht nur gegen das Wahlgesetz, sondern auch gegen Artikel 20 Paragrafen 1 und 2 der Unionsverfassung.

Meine Nichtzulassung zur Wahl stellt einen erheblichen Mangel dar. Im 39. Unionsparlament war ich der einzige Oppositionsabgeordnete, alle anderen Abgeordneten gehörten den Regierungsfraktionen aus KDU und SPDU an. Mit meiner Nichtzulassung hatten die Wählerinnen und Wähler somit nicht die Gelegenheit für eine in der letzten Legilatur aktiven Oppositionspartei zu stimmen. Es standen nur die bisherigen Regierungsparteien sowie zwei bisher nicht im Unionsparlament in Erscheinung getretenen Listen an. Der Bevölkerung bin ich nicht nur in meiner Rolle als Oppositionspolitiker bekannt, sondern auch als Präsident des 39. Unionsparlaments und Ministerpräsident des Landes Salbor-Katista bekannt. Es ist davon auszugehen, dass ich bei Teilnahme an der Wahl einen Sitz erlangt hätte. Somit wären das Wahlergebnis und die Sitzverteilung im Parlament völlig anders ausgefallen.

Für Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Geert van Bloemberg-Behrens
 

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Geert van Bloemberg-Behrens
Ministerpräsident des Landes Salbor-Katista
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Sprecher von Bündnis Grün

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Meine Herren?
 

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Geert van Bloemberg-Behrens
Ministerpräsident des Landes Salbor-Katista
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Sprecher von Bündnis Grün

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Lässt anfragen, ob in der Organstreitsache „Senator des Landes Salbor-Katista ./. Unionsrat“ (Az. ObUG I 2013/1) eine Stellungnahme der UPräs gewünscht wird, da die seinerzeit eine Unionsexekution nicht beantragte.
 

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[size=110][color=#000080][i][b]Mag. Draga Markievic [img]http://mn-wiki.de/images/e/e3/Spdu_logo_kleiner.jpg[/img][/b][/i][/color][/size]
- Unionspräsidentin a.D. -[size=85][/size]

[size=85]
[/size]

[size=85]- Ehem. Mitglied des Unionsparlamentes -
- Ministerpräsidentin des Landes Salbor-Katista a.D. -[/size]

[size=85]
[/size]

[size=85]Mitglied des Wissenschaftlichen Kollegiums der Unionsstiftung für Kultur, Gesellschaft und Geschichte
und Lehrbeauftragte an der Katistianischen Nationalakademie
[/size]

[size=85]
[/size]

Im Übrigen bin ich der Meinung, [url=https://ratelon.mns.li/forum/index.php?thread/12094-unionsexekution-11-2014-wahlen/&postID=232404#post232404]dass ein Tunnel gebaut werden muss[/url].
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Beitrag von Jebb Bongerton »

Original von Draga Markievic
Lässt anfragen, ob in der Organstreitsache „Senator des Landes Salbor-Katista ./. Unionsrat“ (Az. ObUG I 2013/1) eine Stellungnahme der UPräs gewünscht wird, da die seinerzeit eine Unionsexekution nicht beantragte.
Bongerton gibt dem Unionspräsidialamt telefonisch Rückmeldung, dass man die Anhörung der Unionspräsidentin prüfen werde, zunächst aber die Einlassungen des Unionsrats berücksichtigen wolle.
 

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BildProf. Joshua B. Bongerton
Direktor des Unionsverwaltungsgerichts
Vorsitzender Richter des Obersten Gerichtshofs von Roldem
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Camemberti teilt dem Gericht mit, dass er beabsichtigt, sein Amt als Richter am Unionsgericht im Nebenamt für den Zeitraum seines Mandats im Unionsparlament ruhen zu lassen.
 

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RA Pellegrino Camemberti (vita)
BildRechtsanwaltskanzlei von Duden, Camemberti & Coll.
Generalsekretär der Sozialdemokratischen Partei
Doppel-As
Beiträge: 105
Registriert: Sa 10. Mär 2012, 18:56
Pellegrino Camemberti hat geschrieben:Camemberti teilt dem Gericht mit, dass er beabsichtigt, sein Amt als Richter am Unionsgericht im Nebenamt für den Zeitraum seines Mandats im Unionsparlament ruhen zu lassen.
Nimmt die Mitteilung zur Kenntnis.
 

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Präsident des Obersten Unionsgerichts

Hat nach dem Putsch Ratelon mit unbekanntem Ziel verlasssen.
Beiträge: 1599
Registriert: Mo 9. Jul 2007, 22:48
Mixoxa, 11.02.2018

An die gemeinsame Geschäftsstelle der Unionsgerichte z.H. des Obersten Unionsgerichtes

Antragssteller: Heinrich Julius von Jagonburg


Antrag auf abstrakte Normenkontrolle bezüglich des Verfahrens das zur Verkündung der Verfassung Imperias vom 07.02.2018 führte






Ich beantrage:


- Die abstrakte Normenkontrolle analog zu §20 Unionsgerichtsordnung bezüglich der Verabschiedung der neuen imperianischen Verfassung. Die Zuständigkeit der Unionsgerichtsbarkeit ergibt sich aus dem nicht vorhanden Imperialgericht.

Begründung:


- Der Imperialkanzler und Sekretär der Imperialversammlung, Michael Heen, beschloss am 04.02.2018, dass die neue Verfassung als von der Imperialversammlung angenommen zu gelten habe, obwohl in der Abstimmung die von der alten Verfassung vorgesehene qualifizierte Mehrheit deutlich verfehlt wurde. Die neue imperianische Verfassung ist damit nach Ansicht des Antragsstellers ungültig, die alte weiterhin in Kraft.

Mit freundlichen Grüßen

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S.M. Heinrich Julius I. von Jagonburg, Kaiser von Imperia
 

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S.M. Heinrich Julius I. von Jagonburg
Kaiser von Imperia, Herzog von Jal-Pur,
Fürst von Mixoxa, Fidei Defensor
Doppel-As
Beiträge: 105
Registriert: Sa 10. Mär 2012, 18:56
Der Eingang der Klageschrift wird bestätigt.
 

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Präsident des Obersten Unionsgerichts

Hat nach dem Putsch Ratelon mit unbekanntem Ziel verlasssen.
Unionsangehörige
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Registriert: Sa 1. Nov 2008, 18:07
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Unionsangehörige
Alessandro Mintoni hat geschrieben:Der Eingang der Klageschrift wird bestätigt.
Herr Kollege, dann sollten wir uns mal damit beschäftigen.
 

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BildProf. Joshua B. Bongerton
Direktor des Unionsverwaltungsgerichts
Vorsitzender Richter des Obersten Gerichtshofs von Roldem
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