13166 Freistadt-Sankt Petervorstadt
Unionsanwaltschaft
Prof.-Dr.-Schrobi-Straße 17
2853 Manuri
Salbor-Katista
Erstattung einer Anzeige
Sehr geehrte Frau Oberste Unionsanwältin Dr. habil. Barré-Sinoussi,
ich erstatte hiermit Anzeige wegen
- Untreue, strafbar gemäß § 97a Abs. 2 StGB,
- Begünstigung, strafbar gemäß § 88 Abs. 1 StGB sowie
- Falschbeurkundung im Amt, strafbar gemäß § 87 Abs. 1 und 2 StGB,
Zu Ziffern 1, 2, 3:
Frau Bont erklärte öffentlich, dass sie Herrn Johannes Kleven aus persönlicher Anerkennung zum Laufbahnbeamten bar jeder Überprüfung der fachlichen Eignung habe. Dies kommt aus der Äußerung in Anlage 1 heraus: „Dass Herr Kleven als Sonderbeauftragter im Range eines Direktors in der Besoldungsstufe A 17 eingestellt wurde[,] ist zunächst eine politische Entscheidung und als Anerkennung dafür gedacht, dass er so spontan diese Aufgabe übernommen hat.“ Die Ernennung entnehmen Sie Anlage 2 dieser Anzeige.
Zu Ziffer 1:
Als Unionskanzlerin nimmt Frau Bont fremde Vermögensinteressen, nämlich die des Staates Demokratische Union wahr. Die Regelungen Ihres Vorgehens sind durch Gesetze geregelt. Die Einstellung von Laufbahnbeamten in der Laufbahngruppe A unterliegt bestimmten Voraussetzungen, die Frau Bont bewusst missachtete, um einem wohlgesonnenen Parteifreund, in diesem Fall dem Generalsekretär der Konservativ-Demokratischen Union (KDU) – Frau Bont selbst ist Vorsitzende der KDU – zu Lasten der Demokratischen Union in das Beamtenverhältnis zu verhelfen.
Zu Ziffer 2:
Mit der Begehung der Tat in Ziffer 1, möchte Frau Bont dem Begünstigten Kleven einen Vorteil angedeihen, der diesem ohne Begehung der Straftat nicht zugekommen wäre.
Zu Ziffer 3:
Mit der Begehung der Tat in Ziffer 1 hat Frau Bont gleichermaßen aufgrund eines rechtswidrigen Rechtsaktes den Straftatsbestand der Falschbeurkundung begangen. Die Erheblichkeit der Tat begibt sich aus der persönlichen Begünstigung des Herrn Kleven.
Mit freundlichen Grüßen
Maximilian von Brinckmann
Original von Helen Bont
Entschuldigen Sie, man kann auch aus jeder kleinsten Mücke einen Potwal machen. Verzeihen Sie bitte, dass Sie eine Politikerin als Unionskanzlerin haben und keine Verwaltungsfachfrau.
Dass Herr Kleven als Sonderbeauftragter im Range eines Direktors in der Besoldungsstufe A 17 eingestellt wurde ist zunächst eine politische Entscheidung und als Anerkennung dafür gedacht, dass er so spontan diese Aufgabe übernommen hat. Da aber bereits seit Jahren aufgrund eines fehlenden Wisim-Systems keine Gehälter ausgezahlt werden, ist die Einstufung mehr kosmetischer denn praktischer Natur.
Original von Helen Bont
Auf der Grundlage von § 1 II der Verordnung über die Übertragung der Befugnis zur Ernennung von Beamten und Offizieren vom 22.10.2013 ernenne ich hiermit
Herrn Johannes Kleven
zum Sonderbauftragten im Range eines Direktors im Unionskanzleramt mit der Besoldungsgruppe A 17.
Manuri, den 01. Mai 2014
Unionskanzlerin



Prof. Joshua B. Bongerton

