
Sehr geehrte Damen und Herren,
der Abgeordnete Geert van Bloemberg-Behrens hat den folgenden Gesetzesentwurf eingebracht. Stimmen Sie diesem zu? Bitte votieren Sie mit Ja, Nein oder Enthaltung innerhalb von 96 Stunden.
- Geert van Bloemberg-Behrens
Präsident
§1 Der Paragraph 22, Absatz 2 der Unionsgerichtsordnung wird wie folgt neu gefasst:
"(2) Antragsteller können sein:
a) jeder Kandidat
b) mindestens 3 % der Unionsbürger
c.) eine politische Partei
d.) jeder Abgeordnete des Unionsparlaments oder Vertreter des Unionsrats"
§2 Dieses Gesetz tritt mit Verkündung in Kraft.
