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Registriert: Mi 14. Mär 2007, 22:32
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Wenn, dann dürften die Unionsbürger kein Wahlrecht auf Landesebene haben, die ID nicht gleichzeitig auch Landesbürger ist.
Prof. Dr. Pandora FriedmannRektorin der Volkby School of Politics
Bürgermeisterin von Winchester
Unionskanzlerin a.D.
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Registriert: Sa 25. Jan 2014, 19:16
Wie eine ID das Wahlrecht auf Landesebene erwirbt, ist sim-on Sache der Landesverfassungsgesetze.
Die vorgeschlagene Regeländerung soll es nur überflüssig machen, dass in diesen Begriffe wie "reale Person" u. ä. erscheinen müssen.
Die vorgeschlagene Regeländerung soll es nur überflüssig machen, dass in diesen Begriffe wie "reale Person" u. ä. erscheinen müssen.
[b]Fanny von Hammersmarck[/b]
Inselpräsidentin der Westlichen Inseln a. D.
[size=85][i]"Wir lehnen es ab, die Wirtschaft vom Menschlichen zu trennen, von der Entwicklung der Kultur, zu der sie gehört. Was für uns zählt, ist der Mensch, jeder Mensch, jede Gruppe von Menschen bis hin zur gesamten Menschheit."[/i] (Louis-Joseph Lebret OP)[/size]
Inselpräsidentin der Westlichen Inseln a. D.
[size=85][i]"Wir lehnen es ab, die Wirtschaft vom Menschlichen zu trennen, von der Entwicklung der Kultur, zu der sie gehört. Was für uns zählt, ist der Mensch, jeder Mensch, jede Gruppe von Menschen bis hin zur gesamten Menschheit."[/i] (Louis-Joseph Lebret OP)[/size]
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Registriert: Di 1. Jan 2008, 17:14
Dann brauchen wir ja gar keine Regelung, der Landesgesetzgeber muss einfach regeln, wen er reinlässt und wen nicht. Wenn das die Logik ist, dann ist das jetzt schon möglich. Das Staatsbürgerrecht obliegt aber ausschließlich der Gesetzgebung der Union (Art. 47 Abs. 1 Nr. 7 Var. 1 UVerf).Original von Fanny von Hammersmarck
Wie eine ID das Wahlrecht auf Landesebene erwirbt, ist sim-on Sache der Landesverfassungsgesetze.
Prof. Dr. Pandora FriedmannRektorin der Volkby School of Politics
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