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    Sehr geehrte Damen und Herren,

    der Abgeordnete Geert van Bloemberg-Behrens hat den vorliegenden Gesetzesvorschlag eingebracht. Die Aussprache wurde beantragt.
    Der Antragsteller hat das erste Wort. Die daran anschließende Aussprache dauert zunächst 96 Stunden.
  • Geert van Bloemberg-Behrens
    Präsident
Gesetz zur Änderung des Paragrafen 3 des Parteiengesetzes

§1 Paragraf 3, Absatz 2 des Parteiengesetzes wird wie folgt neu gefasst:
"Mitglied einer Partei können nur Unionsangehörige oder Unionsbürger der Demokratischen Union werden."

§2 Dieses Gesetz tritt mit Verkündung in Kraft.
 

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Geert van Bloemberg-Behrens
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Sehr geehrte Damen und Herren,

im momentanen Gesetzist noch im entsprechenden Paragraf von Staatsbürgern die Rede. Diese bestehen in dieser Form nicht mehr, weshalb ich eine Gesetzesänderung für nötig halte. Anstatt der bisherigen Staatsbürger haben wir heute Unionsangehörige oder Unionsbürger.
Da Unionsangehörigen sowohl auf Länder- als auch auf Uniobsebene der Weg zu diversen politischen Ämtern offen steht, gibt es für mich kein Hindernis, diese nicht auch Mitglied einer Partei sein zu lassen.
 

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Geert van Bloemberg-Behrens
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Original von Geert van Bloemberg-Behrens
Sehr geehrte Damen und Herren,

im momentanen Gesetzist noch im entsprechenden Paragraf von Staatsbürgern die Rede. Diese bestehen in dieser Form nicht mehr, weshalb ich eine Gesetzesänderung für nötig halte. Anstatt der bisherigen Staatsbürger haben wir heute Unionsangehörige oder Unionsbürger.
Da Unionsangehörigen sowohl auf Länder- als auch auf Uniobsebene der Weg zu diversen politischen Ämtern offen steht, gibt es für mich kein Hindernis, diese nicht auch Mitglied einer Partei sein zu lassen.
Im Grunde ist es das Recht einer jeden Vereinigung und Partei selbst zu entscheiden wem die Mitgliedschaft verliehen wird. Das staatlich festzulegen macht aus meiner Sicht keinen Sinn, oder sehen Sie das anders, Herr Kollege?
Ich wäre dafür das gesamte Parteiengesetz zu reformieren und nicht ein halbherziges Stückwerk zu beginnen.
 

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Nun, Ihrem Vorschlag könnte ich mich auch anschließen.
Welchen Änderungsbedarf sehen Sie denn noch, wenn Sie von einer Reform des Parteiengesetzes sprechen?
 

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Geert van Bloemberg-Behrens
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Vor allem sollte mal klar gemacht werden, welchen Vorteil eine Parteigründung hat. „Vereinigungen von Bürgern, die an der politischen Willensbildung gemäß der Unionsverfassung mitwirken“ müssen ja nicht zwingend Parteien sein, wenn sie nicht als solche gegründet werden. Das ist zumindest die Rechtspraxis. Mit den Regelungen aus §§ 2 Abs. 2; 3 Abs. 2, 3; 6 ParteiG unterliegt man nur Einschränkungen gegenüber einfachen Vereinen. Warum sollte ich da eine Partei gründen? Nicht ohne Grund ist die Roldemian Constitution nach wie vor ein einfacher Verein gemäß § 1 Abs. 2 ZGB II. Der Art. 19 Abs. 2, 3 UVerf bestimmt als einzig positives für den Parteienstatus, dass Parteien nur durch Entscheidung des Obersten Unionsgerichts verboten werden dürfen. Das war es aber auch.
 

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Das ist natürlich eine sehr grundsätzliche Frage, Frau Gribonne-Fritz. Meiner Auffassung nach haben Parteien nur einen gewissen symbolischen Wert. Ich möchte an dieser Stelle aber gar nicht darüber diskutieren inwiefern Parteien sinnvoll sind, erst einmal möchte ich nur den Zugang zu den Parteien an die heutige Zeit anpassen.
 

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Beitrag von Alexander Steinhoff »

Über diese Frage, kann man natürlich streiten. Aber ich glaube kaum, das einzeln antretende Personen, ganze Programme entwerfen können/ wollen, wie sie etwas verändern möchten.
Da haben ja noch die wenigen übrig gebliebenen Parteien ja teilweise ihre schwierigkeietn. In einer Partei sind mehrere Mitglieder, die Vorschläge machen, (können). Das wird dann zu einem Konzept verschmolzen. So war es in früheren Zeiten. Ob Parteien nötig sind in bevölkerungsarmen Zeiten, ist eine andere Sache.
 

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Beitrag von Helen Bont »

Original von Anaïs Gribonne-Fritz
Vor allem sollte mal klar gemacht werden, welchen Vorteil eine Parteigründung hat. „Vereinigungen von Bürgern, die an der politischen Willensbildung gemäß der Unionsverfassung mitwirken“ müssen ja nicht zwingend Parteien sein, wenn sie nicht als solche gegründet werden. Das ist zumindest die Rechtspraxis. Mit den Regelungen aus §§ 2 Abs. 2; 3 Abs. 2, 3; 6 ParteiG unterliegt man nur Einschränkungen gegenüber einfachen Vereinen. Warum sollte ich da eine Partei gründen? Nicht ohne Grund ist die Roldemian Constitution nach wie vor ein einfacher Verein gemäß § 1 Abs. 2 ZGB II. Der Art. 19 Abs. 2, 3 UVerf bestimmt als einzig positives für den Parteienstatus, dass Parteien nur durch Entscheidung des Obersten Unionsgerichts verboten werden dürfen. Das war es aber auch.
Der Unterschied zwischen einer Partei und einem Verein ist der, dass die Unionsverfassung explizit aussagt, dass Parteien an der politischen Willensbildung mitwirken. Sobald ein Verein über die Vermittlung politischer Bildung hinaus politisch aktiv wird, dass der Verein an Wahlen teilnimmt, ist der Verein eine Partei.
Als Partei genießt ein Verein deshalb das Privileg, nur durch Urteil des Unionsgerichts verboten werden zu können, um zu verhindern, dass die Unionsregierung ihr missliebige Parteien einfach verbietet und somit aus dem politischen ausschließt.

Zum Antrag selbst: auch mir leuchtet nicht auf Anhieb ein, warum es Unionsangehörigen gesetzlich versagt ist, Mitglied einer Partei zu sein. Dies mag damit zusammehängen, dass Unionsangehörige kein Wahlrecht haben und durch das derzeit geltende Verbot verhindert werden soll, dass durch eine - ich sage mal - "aufgeblähte" Mitgliederzahl suggeriert wird, als stünde ein großer Teil der Wähler hinter dieser Partei bzw. ihr nahe. Es soll sozusagen erreicht werden, dass eine Partei substantiell mehr ist als nur Mitgliederfassade.

Ich selber bin aber noch unentschlossen.
 

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[b]Dr. h.c. Helen Bont, KEL[/b]
[b]Unionskanzlerin[/b]
[size=85][b] Doctor honoris causa philosophiae politicarum der Montary University[/b]
[b]Trägerin des Großen Ordenskreuzes des Ordens von den Heiligen drei Königen des Königreichs beider Archipele[/b]
[b]Mitglied des Unionsparlaments[/b][/size]
[b]KOMMANDEUR der EHRENLEGION[/b]
[size=85][b]Mitglied und UNIONSVORSITZENDE der KONSERVATIV-DEMOKRATISCHEN UNION[/b][/size]
Ehemalige [size=85]Trägerin des astorischen White House Ribbon[/size] (29.03.2015-09.06.2021; aberkannt durch US-Präsident J.U. Smith)
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Frau Unionskanzlerin,

mit Verlaub und gut gemeint. Ersparen Sie uns bitte Ihre pseudojuristischen Co-Referate.
 

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Beitrag von Helen Bont »

Original von Anaïs Gribonne-Fritz
Frau Unionskanzlerin,

mit Verlaub und gut gemeint. Ersparen Sie uns bitte Ihre pseudojuristischen Co-Referate.
Frau Premierminister,
sowohl als Unionskanzlerin als auch als Mitglied dieses Hohen Hauses, steht mir selbstverständlich zu, den Inhalt meiner Redebeiträge so zu bestimmen, wie ich es für richtig halte.
Wenn Ihnen als Profijuristin der Inhalt meiner Reden als zu profan oder unbedeutend erscheint, haben Sie jederzeit das Recht, den Plenarsaal zu verlassen oder weg zu hören.
 

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