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Der Vertreter der Unionsrepublik Heroth beantragte gemäß eine Aussprache zu folgendem Gesetzesentwurf. Dem Antrag wird stattgegeben.

Gesetz über das außenpolitische Mitbestimmungsrecht der Länder

§ 1. Änderung der Unionsverfassung
Der Unionsverfassung wird ein Artikel 48 hinzugefügt, der da lautet:

Artikel 48
(1) Die Pflege der Beziehungen zu auswärtigen Staaten ist grundsätzlich Sache der Union.
(2) Vor Abschluss eines Vertrages, der die besonderen Verhältnisse eines Landes berührt, ist das betreffende Land zu hören und seine Zustimmung einzuholen.
(3) Vor Abschluss eines Vertrages, der die Gesetzgebungskompetenzen der Länder tangiert, ist der Unionsrat zu hören und seine Zustimmung einzuholen.
(4) Die Länder dürfen mit auswärtigen Staaten Verträge abschließen, sofern sie für die Gesetzgebung zuständig sind.
(5) Die Länder sind befugt mit direkten Nachbarstaaten diplomatische Kontakte zu pflegen.

§ 2. Schlußbestimmung
Dieses Gesetz tritt mit seiner Verkündung in Kraft

Der Antragsteller hat das Wort zu Einbringung.
 

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BildProf. Dr. med. Anaïs Gribonne-Fritz

Unionsbotschafterin a.D., Premierministerin von Roldem a.D.

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Verehrte Frau Präsidentin,
geschätzte Kollegen,

das Handelsabkommen der Westlichen Inseln und das Kulturkooperationsabkommen zwischen der Republik Eldeyja und der Union haben deutlich gemacht, dass das außenpolitischen Mitbestimmungsrechts der Länder in der Unionsverfassung konkretisiert werden muss. Hierzu habe ich ihnen einen Entwurf vorgelegt, der die Pflege der Beziehung zu auswärtigen Staaten grundsätzlich der Union überlässt und/aber unter bestimmten Voraussetzungen die Union dazu verpflichtet die Länder mit einzubinden. Ferner soll normiert werden, dass die Länder im Rahmen ihrer eigenen Gesetzgebung Verträge mit auswärtigen Staaten abschließen dürfen und mit direkten Nachbarn diplomatische Kontakte pflegen können.

Für mein Land, Heroth, würde das bedeuten, dass wir ein lange geplantes Kultur- und Bildungsabkommen mit Gran Novara abschließen könnten und in den Grenzen dieses Abkommens auch ermächtigt wären diplomatische Kontakte zu pflegen und dieses Abkommen eigenständig umzusetzen, zum Beispiel durch den Austausch eines Kulturattachés.

Für die Westlichen Inseln, die vom Festland der Union weit abgeschlagen sind, wäre beispielsweise ein Kulturabkommen und Forschungsabkommen auch eine Möglichkeit um etwaige wirtschaftliche Nachteile auszugleichen ohne in die Gesetzgebungskompetenzen der Union einzugreifen.

Die Liste der Beispiele ließe sich noch weiterführen – ich will es dabei erst einmal belassen und um ihre Zustimmung bitten.
 

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Beitrag von Helen Bont »

Frau Präsentin, werte Kolleginnen und Kollegen,
ich sage es gleich zu Beginn: dieser Entwurf wird im Unionsparlament keine Mehrheit finden.
Denn zu recht haben sich die Verfassungsväter und -mütter für eine bundesstaatliche Ordnung entschieden, bei der die Außenpolitik alleinige Sache der Union ist und nicht für einen Staatenbund.
Die Unionsregierung und mit ihr die Mehrheitsfraktion im Unionsparlament ist der festen Überzeugung, dass die Union mit einer Stimme sprechen und nach außen einheitlich handeln muss, um handlungsfähig und glaubwürdig zu bleiben.
Ich appelliere daher an die Ländervertreter, diesem Entwurf nicht zuzustimmen.
 

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[b]Dr. h.c. Helen Bont, KEL[/b]
[b]Unionskanzlerin[/b]
[size=85][b] Doctor honoris causa philosophiae politicarum der Montary University[/b]
[b]Trägerin des Großen Ordenskreuzes des Ordens von den Heiligen drei Königen des Königreichs beider Archipele[/b]
[b]Mitglied des Unionsparlaments[/b][/size]
[b]KOMMANDEUR der EHRENLEGION[/b]
[size=85][b]Mitglied und UNIONSVORSITZENDE der KONSERVATIV-DEMOKRATISCHEN UNION[/b][/size]
Ehemalige [size=85]Trägerin des astorischen White House Ribbon[/size] (29.03.2015-09.06.2021; aberkannt durch US-Präsident J.U. Smith)
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Beitrag von Joeli Veitayaki »

Ich gehe davon aus, dass die Westlichen Insel zustimmen werden.
 

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gez. Joeli Veitayaki
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Beitrag von Wilhelm Land »

Der Freistaat Freistein plädiert für einen Kompromiss, der auch für die Unionsregierung und das Unionsparlament tragbar ist.
Da die Länder ein Interesse daran, bei völkerrechtlichen Verträgen, die in ihren Kompetenzbereich eingreifen gehört zu werden und mitzuentscheiden, gleichzeitig aber die Aussenpolitik alleinige Sache der Union bleiben sollte, schlage ich vor, die Absätze 4 und 5 ersatzlos zu streichen und es bei den Absätzen 1 bis 3 in ihrer jetzigen Form zu belassen.
 

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Wilhelm Land
Ministerpräsident des Freistaates Freistein
Unionsvorsitzender der
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Beitrag von Helen Bont »

Original von Wilhelm Land
Der Freistaat Freistein plädiert für einen Kompromiss, der auch für die Unionsregierung und das Unionsparlament tragbar ist.
Da die Länder ein Interesse daran, bei völkerrechtlichen Verträgen, die in ihren Kompetenzbereich eingreifen gehört zu werden und mitzuentscheiden, gleichzeitig aber die Aussenpolitik alleinige Sache der Union bleiben sollte, schlage ich vor, die Absätze 4 und 5 ersatzlos zu streichen und es bei den Absätzen 1 bis 3 in ihrer jetzigen Form zu belassen.
Das wäre eine Überlegung wert.
 

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[b]Dr. h.c. Helen Bont, KEL[/b]
[b]Unionskanzlerin[/b]
[size=85][b] Doctor honoris causa philosophiae politicarum der Montary University[/b]
[b]Trägerin des Großen Ordenskreuzes des Ordens von den Heiligen drei Königen des Königreichs beider Archipele[/b]
[b]Mitglied des Unionsparlaments[/b][/size]
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[size=85][b]Mitglied und UNIONSVORSITZENDE der KONSERVATIV-DEMOKRATISCHEN UNION[/b][/size]
Ehemalige [size=85]Trägerin des astorischen White House Ribbon[/size] (29.03.2015-09.06.2021; aberkannt durch US-Präsident J.U. Smith)
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Original von Helen Bont

Das wäre eine Überlegung wert.
Ich wäre bereit den Antrag, wie vorgeschlagen, zu ändern, wenn die Unionskanzlerin uns das Ergebnis ihrer Überlegungen mitteilen würde.
 

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Beitrag von Helen Bont »

Original von Massimiliano Napolitani

Ich wäre bereit den Antrag, wie vorgeschlagen, zu ändern, wenn die Unionskanzlerin uns das Ergebnis ihrer Überlegungen mitteilen würde.
Meine Überlegungen sind die folgenden:
Erstens: dass bei internationalen Verträgen, die Dinge regeln, die in die Gesetzgebunhskompetenz der Unionsländer fallen, die Unionsländer derzeit nicht gehört werden ist ein Manko, das in der Tat abgestellt werden sollte, denn deann könnten die Unionsländer frühzeitig besondere Interessen oder Umstände geltend machen, die in die unmittelbaren Verhandlungen mit dem potentiellen Vertragspartner einfließen können.
Zweitens kann aber kein Zweifel daran gelassen werden, dass die Außenpolitik in die alleinige Domäne der Unionsebene fällt und nur die Unionsebene diplomaitsche und sonstige Beziehungen zu ausländischen Mächte unterhält.

Aus diesen Überelgungen heraus hält die Unionsregierung den von Ministerpräsident Land vorgeschlagenen Kompromiss für erwägenswert.
 

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[b]Dr. h.c. Helen Bont, KEL[/b]
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Ich bin bereit den Antrag, wie oben aufgeführt zu ändern. Demnach soll der Wortlaut sein:

Gesetz über das außenpolitische Mitbestimmungsrecht der Länder

§ 1. Änderung der Unionsverfassung
Der Unionsverfassung wird ein Artikel 48 hinzugefügt, der da lautet:

Artikel 48
(1) Die Pflege der Beziehungen zu auswärtigen Staaten ist grundsätzlich Sache der Union.
(2) Vor Abschluss eines Vertrages, der die besonderen Verhältnisse eines Landes berührt, ist das betreffende Land zu hören und seine Zustimmung einzuholen.
(3) Vor Abschluss eines Vertrages, der die Gesetzgebungskompetenzen der Länder tangiert, ist der Unionsrat zu hören und seine Zustimmung einzuholen.

§ 2. Schlußbestimmung
Dieses Gesetz tritt mit seiner Verkündung in Kraft
 

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Beitrag von Helen Bont »

Original von Massimiliano Napolitani
Ich bin bereit den Antrag, wie oben aufgeführt zu ändern. Demnach soll der Wortlaut sein:

Gesetz über das außenpolitische Mitbestimmungsrecht der Länder

§ 1. Änderung der Unionsverfassung
Der Unionsverfassung wird ein Artikel 48 hinzugefügt, der da lautet:

Artikel 48
(1) Die Pflege der Beziehungen zu auswärtigen Staaten ist grundsätzlich Sache der Union.
(2) Vor Abschluss eines Vertrages, der die besonderen Verhältnisse eines Landes berührt, ist das betreffende Land zu hören und seine Zustimmung einzuholen.
(3) Vor Abschluss eines Vertrages, der die Gesetzgebungskompetenzen der Länder tangiert, ist der Unionsrat zu hören und seine Zustimmung einzuholen.

§ 2. Schlußbestimmung
Dieses Gesetz tritt mit seiner Verkündung in Kraft
Die Unionsregierung ist bereit diesen Antrag zu unterstützen und dem Unionsparlament die Annahme zu empfehlen.
 

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