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Sie sind einfach unglaublich. Hier wird nicht verbogen, hier wird interpretiert. Ein Blick ins Gesetz erspart viel Geschwätz, aber zur Rechtsfindung gehört – ich wiederhole mich – nicht nur der Text. Es ist doch nicht so schwierig, dazu zu kommen, dass eine Verfassung insbesondere vorsieht, dass die in ihr bestimmten Organe funktionsfähig sind. In demokratischen Verfassungen kommen noch die Grundrechte und die Rückkopplung an den Volkswillen hinzu. Keine Verfassung hat den Zweck, die Staatsorgane zu lähmen.
Prof. Dr. Maximilian von Brinckmann HCR
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Ich stimme Ihnen insofern zu, als die Verfassung beschreibt, wie die Stastsorgane zu funktionieren, was ihre Rechte und was ihre Pflichten. Und natürlich soll auch sichergestellt werden, dass die Verfassungsorgane auch tatsächlich funktionieren und ihren Aufgaben gerecht werden. - Aber nicht auf Teufel komm raus! Wenn nämlich das Unionsparlament nicht mehr die Bevölkerung repräsentiert, dann ist das Unionsparlament nicht mehr legitimiert, irgnedwelche Entscheidungen zu treffen.Original von Maximilian von Brinckmann
Sie sind einfach unglaublich. Hier wird nicht verbogen, hier wird interpretiert. Ein Blick ins Gesetz erspart viel Geschwätz, aber zur Rechtsfindung gehört – ich wiederhole mich – nicht nur der Text. Es ist doch nicht so schwierig, dazu zu kommen, dass eine Verfassung insbesondere vorsieht, dass die in ihr bestimmten Organe funktionsfähig sind. In demokratischen Verfassungen kommen noch die Grundrechte und die Rückkopplung an den Volkswillen hinzu. Keine Verfassung hat den Zweck, die Staatsorgane zu lähmen.
Die Unionsverfassung schreibt vor, dass das Unionsparlament die Bevölkerung repräsentiert, wenn es mit mindestens sieben Abgeordneten besetzt ist. Umfasst das Unionsparlament weniger, ist es nicht verfassungsmäßig zusammengesetzt, weil es die Bevölkerung in seiner Vielfalt nicht mehr repräsentiert und damit ist es auch nicht mehr legitimiert, irgendwelche Entscheidungen zu treffen.
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Doch, die Verfassungsorgane müssen – um Ihre Worte zu verwenden – „auf Teufel komm raus“ funktionieren und ihre Aufgaben wahrnehmen. Ansonsten funktioniert der Staat bestenfalls bedingt. Im Übrigen, wenn Sie so sehr am Wortlaut der Verfassung hängen, läuft Ihr Argument der fehlenden Repräsentativität wegen zu geringer Mitgliederzahl des Unionsparlament auch ins Leere. Das steht nirgendwo. Und das versuchte Argumentum e contrario ist ebenfalls nicht kodifiziert. Nirgends steht, dass ein Unionsparlament nicht legitimiert sei, wenn es weniger als sieben Mitglieder hat. Wenn Sie jetzt meinen, das ergibt es doch aus dem Text, dann führen Sie eine Interpretation fort und sind nicht mehr am Text. Aber vielleicht hilft das so langsam für das Verständnis des Rechts...
Prof. Dr. Maximilian von Brinckmann HCR
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So kann man vielleicht bei einem übergesetzlichem Notstand argumentieren. Den haben wir aber nicht: die Nachwahl ist ausgeschrieben worden und das Unionsparlament wird in absehbarer Zeit wieder verfassungsgemäß besetzt sein.Original von Maximilian von Brinckmann
Doch, die Verfassungsorgane müssen – um Ihre Worte zu verwenden – „auf Teufel komm raus“ funktionieren und ihre Aufgaben wahrnehmen. Ansonsten funktioniert der Staat bestenfalls bedingt. Im Übrigen, wenn Sie so sehr am Wortlaut der Verfassung hängen, läuft Ihr Argument der fehlenden Repräsentativität wegen zu geringer Mitgliederzahl des Unionsparlament auch ins Leere. Das steht nirgendwo. Und das versuchte Argumentum e contrario ist ebenfalls nicht kodifiziert. Nirgends steht, dass ein Unionsparlament nicht legitimiert sei, wenn es weniger als sieben Mitglieder hat. Wenn Sie jetzt meinen, das ergibt es doch aus dem Text, dann führen Sie eine Interpretation fort und sind nicht mehr am Text. Aber vielleicht hilft das so langsam für das Verständnis des Rechts...
Was meine Argumentation mit der repräsentativen Besetzung angeht, so habe ich leidiglich versucht, den Sinn der Norm zu interpretieren.
Sie sagten, zur Rechtsfindung gehöre nicht nur der Text? Nun ich höre, wie sie die eindeutige Aussage der Unionsverfassung, wonach das Unionsparlament aus sieben bis 17 Mitgliedern besteht, dahin uminterpretieren wollen, dass daraus wird: das Unionsparlament ist auch mit sechs Abgeordneten verfassungsmäßig ausgestattet worden. Denn was die Unionsverfassung eindeutig klarstellt ist, dass das Unionsparlament mindestens sieben und maximal 17 Abgeordnete umfassen darf.
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Gott bewahre! Kein übergesetztlicher Notstand. Darum geht es beileibe nicht.
Sie haben versucht zu interpretieren, aber die Repräsentativität steht nicht im Normtext, der für Sie bisher alles entscheidend ist. Wie gesagt, das ist vielleicht ein Fortschritt...
Und ich interpretiere nicht den Normtext um, sondern ich interpretiere ihn im Lichte der gesamten Verfassung. Meine Güte, wir drehen uns die ganze Zeit im Kreis, nur da Sie Ihre Laienkenntnisse der Jurisprudenz für Gesetz erklären. Welch Ironie... Sie werden sehen, wie das Oberste Unionsgericht ggf. urteilen wird.
Sie haben versucht zu interpretieren, aber die Repräsentativität steht nicht im Normtext, der für Sie bisher alles entscheidend ist. Wie gesagt, das ist vielleicht ein Fortschritt...
Und ich interpretiere nicht den Normtext um, sondern ich interpretiere ihn im Lichte der gesamten Verfassung. Meine Güte, wir drehen uns die ganze Zeit im Kreis, nur da Sie Ihre Laienkenntnisse der Jurisprudenz für Gesetz erklären. Welch Ironie... Sie werden sehen, wie das Oberste Unionsgericht ggf. urteilen wird.
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Nun, ich dachte immer, um einen Gesetzestext zu interpretieren, sollte man auch auf die Intention des Gesetzgebers abstellen.Original von Maximilian von Brinckmann
Gott bewahre! Kein übergesetztlicher Notstand. Darum geht es beileibe nicht.
Sie haben versucht zu interpretieren, aber die Repräsentativität steht nicht im Normtext, der für Sie bisher alles entscheidend ist. Wie gesagt, das ist vielleicht ein Fortschritt...
Und ich interpretiere nicht den Normtext um, sondern ich interpretiere ihn im Lichte der gesamten Verfassung. Meine Güte, wir drehen uns die ganze Zeit im Kreis, nur da Sie Ihre Laienkenntnisse der Jurisprudenz für Gesetz erklären. Welch Ironie... Sie werden sehen, wie das Oberste Unionsgericht ggf. urteilen wird.
Aber da Sie im Lichte der gesamten Verfassung interpretieren: vielleicht lassen Sie uns an Ihren Gedankengängen teilnehmen, damit Laien, wie ich es einer bin, an Ihrer Weisheit partizipieren können?
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Die Intention des Gesetzgebers ist Teil der historischen Auslegung, aber auch nicht alleinige Interpretation des Gesetzestextes.
Ansonsten kein Grund sarkastisch zu werden, sondern nur einer das bisher von mir Gesagte Revue passieren zu lassen.
Ansonsten kein Grund sarkastisch zu werden, sondern nur einer das bisher von mir Gesagte Revue passieren zu lassen.
Prof. Dr. Maximilian von Brinckmann HCR
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Einverstanden,lasse ich das Gesagte also Revue passieren:Original von Maximilian von Brinckmann
Die Intention des Gesetzgebers ist Teil der historischen Auslegung, aber auch nicht alleinige Interpretation des Gesetzestextes.
Ansonsten kein Grund sarkastisch zu werden, sondern nur einer das bisher von mir Gesagte Revue passieren zu lassen.
Der Unionspräsident hat verkündet, dass er, solange das Unionsparlament nicht aus mindestens sieben Abgeordnete besteht, er keine Beschüsse umsetzen, also weder Gesetze verkünden, noch Ernennungen vornehmen wird.
Grundlage für seine Entscheidung - und ich stimme ihm da zu, während Sie wiedersprechen - ist Artikel 26 Absatz 5 wecher besagt, dass das Unionsparlament aus sieben bis 17 Mandaten besteht. Er - und ich bin hier seiner Meinung - interpretiert dies so, dass das Unionsparlament, damit es verfassungsgemäß zusammengesetzt und damit beschlussfähig ist, mindestens sieben, maximal 17 Mandate umfassen darf.
Sie, Herr Professor Brinckmann, sprachen - ohne es zu präzisieren - von Rechtsbeugung. Danach werfen Sie ein paar Fragen auf, ohne Lösungsvorschlage anzubieten, sprechen dann von einer amtlicher verbieften Staatskrise, weisen anschließend darauf hin, dass ein Unionsparlament, besthend aus drei Abgeordneten, auch arbeitsfähig sein könne, da das Abstimmungsgeheimnis gewahrt werden könne, meinen, dass eine Verfassung einer parlamentarischen Demokratie, die aber vorsieht, dass es gar kein Parlament existiert oder funktionsfähig ist, sich selbst ad absurdum führt, anschließend argumentieren Sie "Allein der Teleos der einen Norm bringt noch lang keine Erkenntnis, die Gesamtsystematik der Unionsverfassung und deren Zweck spielt mehr als entscheidend mit herein.", sagen dann, dass es Sinn und Zweck einer Verfassung ist, dass die Organe funktionieren statt sie zu lähmen und zum Schluss meinen Sie, es stünde nirgends, dass das Unionsparament mindestens sieben Abgeorndete haben muss, dies eine eine Interpretation, mit der man nicht mehr am Text sei.
Mein Problem ist, Herr Professor, aus allgemeinen Hinweisen, und allgemeinen Behauptungen konntne Sie nichts vorbringen; es kam absolut nichts Konkretes. Wenn Sie zum Beispiel auf die Gesamtsystematik der Unionsverfassung verweisen, dann werfen Sie rethorische Nebelkerzen; Sie verschleiern, statt aufzuklären. Und wenn Sie mir raten, die Beschäftigung mit der Uniosverfassung den Juristen zu überlassen, dann entgegne ich Ihnen: sapere aude! Ich lasse mir das eigenständige Denken nicht nehmen.
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Ich möchte den Unionspräsidenten zu dieser mutigen Entscheidung beglückwünschen. Seine Argumentation ist absolut nachvollziehbar und es ist schön zu sehen, dass hier jemand sein Amt ernst nimmt und nicht davor scheut, auch mal den Betrieb aufzuhalten, wenn es berechtigt ist.
Bernardo G. Macaluso 
Unionskanzler a. D.
Primo Ministro di Herót a. D.

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Und ich hatte schon befürchtet, ich sei der Einzige, der auf die Einhaltung der Verfassung pocht.Original von Bernardo Macaluso
Ich möchte den Unionspräsidenten zu dieser mutigen Entscheidung beglückwünschen. Seine Argumentation ist absolut nachvollziehbar und es ist schön zu sehen, dass hier jemand sein Amt ernst nimmt und nicht davor scheut, auch mal den Betrieb aufzuhalten, wenn es berechtigt ist.
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