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Fortgeschrittener
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Unionspräsident Schwertfeger tritt im Konferenzraum seines Amtssitzes vor die Anwesenden

Sehr geehrte Damen und Herren Medienvertreter
liebe Bürgerinnen und Bürger

im Februar diesen Jahres wurde ich von den Wählerinnen und Wählern der Demokratischen Union zu ihrem Unionspräsidenten gewählt. Das sehr gute Wahlergebnis war ein sehr großer Vertauensvorschuss, den es meinerseits zu bestätigen galt und auch heute noch ist es für mich Ansporn, die mir übertragenen Aufgaben bestmöglich und zum Wohle aller Bürgerinnen und Bürger der Union zu erfüllen.

Wie ich bereits vor der Wahl an kündigte und bei meinem Amtsantritt am 1. März bekräftigte, sehe ich das Amt des Unionspräsidenten als vorrangig repräsentatives, aber auch kontrollierendes und überwachendes Amt an. Unsere Unionsverfassung spricht in ihrem Artikel 35 Absatz 1 in Bezug auf die Stellung des Unionspräsidenten vom obersten Repräsentanten der Demokratischen Union, Ihrer Einheit und ihrer Verfassung. In den folgenden beiden Absätzen wird dem Unionspräsidenten konkretisierend die Überwachung des Bestandes der Verfassung, deren Umsetzung und Einhaltung übertragen, ja er wird zu "obersten Hüter der Verfassung" bestimmt.

Diese Hüter- und Bestandsüberwachungsfunktion wird in weiteren Artikeln der Unionsverfassung konkretisiert, so zum Beispiel in den Artikeln 36 und 53. Unter Beachtung aller ganz konkreten Vorgaben an den Unionspräsidenten bezüglich bestimmter Handlungen und Maßnahmen zur Einhaltung und Umsetzung der Unionsverfassung ist der eben benannte Artikel 35 mit seinen Absätzen 1 bis 3 für mich die übergreifende und umfassende Aufgabe, die Unionsverfassung als Ganzes zu behüten, zu bewahren und zu schützen.

Warum hole ich an dieser Stelle erst einmal so weit aus und worum geht es heute und hier speziell? Es geht um die derzeit sehr schwierige Zusammenarbeit zwischen mir und dem 35. Unionsparlament. Um es gleich vorweg zu sagen, ich kann dieses Unionsparlament in der aktuellen Zusammensetzung nicht anerkennen, oder anders gesagt, ich kann und werde keiner Entscheidung dieses Parlaments in der aktuellen Zusammensetzung meine Zustimmung geben oder sie ausführen, falls eine solche Handlung von mir vorgeschrieben und verlangt wird.

Warum? Wie bereits in dem Ausfertigungs- und Unterzeichnungsverfahren zum Gesetz über die Verkleinerung des Unionsparlaments vom 11.04.2012 ausgeführt, kann ich als Unionspräsident keine Handlungs- und Beschlussfähigkeit eines Unionsparlamentes bestätigen, welches in seiner Mitgliederzahl Artikel 26 Absatz 5 unserer Unionsverfassung widerspricht. Dieser schreibt eindeutig und ohne jegliche Abweichmöglichkeit oder mögliche gesetzliche Öffnungsklausel vor, dass das Unionsparlament aus mindestens 7 Mitgliedern zu bestehen hat. Sollte dies also nicht der Fall sein, und derzeit besteht das 35. Unionsparlament nur aus 6 Mitgliedern, so kann es seine verfassungsmäßigen Rechte und Pflichten nicht wahrnehmen. Von diesem Parlament verabschiedete Gesetze oder gewählte Regierungen sind nicht nach den Regelungen der Unionsverfassung zustande gekommen und werde keinesfalls durch mich im Wege der Ausfertigung und Unterzeichnung oder der Ernennung legitimiert.

Und Artikel 26 Absatz 5 ist in der jetzigen Fassung nach meinem Dafürhalten auch gut und richtig so. Wir haben uns in der Demokratischen Union für eine repräsentative Demokratie entschieden und in unsere Verfassung geschrieben, wie viele gewählte Repräsentanten, also Unionsparlamentaries mindestens beauftragt und ermächtigt werden sollen, über die wesentlichen Geschicke des Landes zu entscheiden. Sollte es die Möglichkeit geben, dass eine geringere Anzahl von Unionsparlamentariern mit den selben Rechten ausgestattet wird, so sehe ich darin eine unabsehbare Gefahr für den Bestand der demokratischen Grundordnung in unserem Lande. Mit einer "Öffnungsklausel nach Unten", welche einem Unionsparlament unabhängig von einer Mindestzahl an Mitgliedern die volle legislative Macht zugesteht, wäre der Weg im schlimmsten Falle zum Ein-Mann-Parlament geöffnet. Und das kann und darf keinesfalls im Sinne der Unionsverfassung und deren Erhalt sein. Und solange ich Unionspräsident bin, werde ich alles in meiner Macht stehende tun um eine solche Entwicklung zu verhindern, um also die Unionsverfassung zu behüten und zu bewahren, was meine originäre Aufgabe ist.

Was bedeutet nun meine Ankündigung im konkreten aktuellen Fall? Die KDU-Fraktion hatte mich gebeten, dem Unionsparlament Frau Helen Bont gemäß Artikel 41 Absatz 1 zur Wahl als Unionskanzlerin vorzuschlagen. Leider musste ich Frau Bont mitteilen, dass ich mich nicht in der Lage sehe, sie weder diesem verfassungswidrig klein besetzten 35. Unionsparlament vorzuschlagen noch sie im Falle einer Wahl zu ernennen. Da ein verfassungswidriges Unionsparlament keinen Unionskanzler wählen kann, bleibt die bisherige Unionsregierung weiterhin im Amt. Sie wird von mir erst entlassen, wenn ein verfassungsmäßig besetztes Unionsparlament einen neuen Unionskanzler gewählt hat.

Wie könnte es unter dieser Konstellation weitergehen? Die gesamte Öffentlichkeit der Demokratischen Union ist meinerseits dazu aufgerufen, das bisher unbesetzte Parlamentsmandat zu besetzen und die verfassungsgemäße Handlungs- und Beschlussfähigkeit des Unionsoparlaments herzustellen. Ob und wie ein solches Parlament dann bereit, gewillt und in der Lage ist Artikel 26 Absatz 5 der Unionsverfasung zu ändern bleibt abzuwarten. Ich würde dies bedauern, mich aber selbstverständich dem Willen der Legislative beugen und ein dann verfassungsgemäß zustande gekommenes Gesetz zur Änderung der Unionsverfassung ausfertigen und unterzeichnen. Wenn man sich jedoch mit dem Gedanken an eine weitere Verkleinerung des Unionsparlaments befasst, wäre es in meinen Augen eher sinnvoll in Bezug auf das Unionsparlament über eine direkte oder Basisdemokratie nachzudenken. Aber das ist meine höchst persönliche Auffassung dazu.

Sehr geehrte Medienvertreter, liebe Bürgerinnen und Bürger, ich stehe Ihnen nun gern für Ihre Fragen zur Verfügung.
 

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former Speaker of the Parliament of Roldem
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Puh, harter Tobak... Wir werden sehen, wie wir damit umgehen können.
 

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BildProf. Dr. Pandora Friedmann
Rektorin der Volkby School of Politics
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Ich gebe Ihnen Recht, Frau Unionskanzlerin. Mir wäre es auch lieber, alles würde seinen ordnungs- und verfassungsgemäßen Gang gehen. Ich hoffe jedoch, dass ich Ihnen vermitteln konnte, dass mir, wenn ich mein Amt als Unionspräsident auch ernst nehme, keine andere Wahl bleibt als so zu verfahren.
 

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former Speaker of the Parliament of Roldem
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Harter Tobak würde ich nicht sagen.
Ich denke es wird hoffentlich allen vor Augen geführt, das die Mitgliederzahl an aktiven Bürgern gering ist und das man änderungen in der Verfassung durchführen muss.
Kleinigkeiten wie die "lange" Wartezeit von Neubürgern, bis man alle Rechte und Pflichten ausüben kann, sollten angepasst werden.
Wenn man wieder mehr aktive Staatsbürger hat, kann man die Fristen als Neubürger wieder verlängern.
Für mich war es ein wenig abschreckend, mich aktiv zu beteiligen. Am Geschehen. Und mich aufzureiben den einen Monat. Man konnte nur abwarten und Tee trinken.
Es ist nicht das Allheilmittel wieder mehr aktive Staatsbürger zu bekommen, aber vielleicht ein kleiner Schritt.
Zb könnte man die Wartezeit, bis mn alle Rechte und Pflichten ausüben kann, auf 2 Wochen auf Unionsebene begrenzen und in den Unionsländern ganz aufheben.

Ich bin gespannt wie es weiter gehen wird.
Wenn man die Verfassung "gesetzmässig" ausüben wollte, dürfte man letztendlich an Neuwahlen nicht herum kommen.
 

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Routinier
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Sehr geehrter Herr Unionspräsident,

wie könnte ihrer Ansicht nach ein basidemokratisches Wahlkonzept aussehen?
 

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Sehr geehrter Herr Trautmann,

bei einer Basisdemokratie würde es nicht mehr um Wahlkonzepte oder Wahlverfahren gehen.

Die erste Kammer der Unionslegislative könnte in einer Basisdemokratie bis zu einer überschaubaren Zahl von wahlberechtigten Unionsbürgern eher als Volksversammlung statt als Versammlung von Volksvertretern ausgestaltet werden. Wir hätten dann eben kein Unionsparlament sondern eine Unionsversammlung, in welcher alle Wahlberechtigten Sitz und Stimme haben. Und um auch gleich eine Zahl in die Runde zu werfen, würde ich persönlich dieses Modell bis zu 20 Wahlberechtigten als umsetz- und handhabbar ansehen.
 

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former Speaker of the Parliament of Roldem
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Beitrag von Helen Bont »

Im Endeffekt wird ein basisdemokratische System, wie es hier vorgeschlagen wurde, darauf hinauslaufen, dass das Land unregierbar wird: je nach Gusto wechselnde Mehrheiten, werden zu mehrmaligen Regierungswechsel führen, Regierungen werden, um sich Mehrheiten zu besorgen oder zu erhalten, zunehmend oportunistisch agieren und statt ein in sich geschlossenes Programm umzusetzen, wird man sich irgendwie durch die Zeitgeschichte wursteln.
Hinzu kommt: durch das Wegfallen von Wahlen, werden wir eine einzige unendlich lange Legislaturperiode haben, der Druck, innerhalb einer bestimmten Frist bestimmte Ziele zu erreichen entfällt, da man ja nun alle Zeit der Welt hat.
Mit dem Wegfall der Wahlen entfällt zudem eine wichtige demokratische Komponente, nämlich der akzentuierte Streit um die richtige Politik.
Das Ergebnis: der Niedergang der Demokratischen Union würde beschleunigt werden.
 

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[b]Dr. h.c. Helen Bont, KEL[/b]
[b]Unionskanzlerin[/b]
[size=85][b] Doctor honoris causa philosophiae politicarum der Montary University[/b]
[b]Trägerin des Großen Ordenskreuzes des Ordens von den Heiligen drei Königen des Königreichs beider Archipele[/b]
[b]Mitglied des Unionsparlaments[/b][/size]
[b]KOMMANDEUR der EHRENLEGION[/b]
[size=85][b]Mitglied und UNIONSVORSITZENDE der KONSERVATIV-DEMOKRATISCHEN UNION[/b][/size]
Ehemalige [size=85]Trägerin des astorischen White House Ribbon[/size] (29.03.2015-09.06.2021; aberkannt durch US-Präsident J.U. Smith)
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Mit Verlaub, Herr Präsident, Sie überschreiten Ihre Kompetenzen bei weitem. Ich bin mir absolut sicher, dass Ihre Auffassung vor dem ObUG keinen Bestand hätte.

Ich halte das was Sie treiben eine strafbare Beeinträchtigung der gewählten Gesetzgebung dieses Landes und fordere Sie hiermit zum Rücktritt auf.
 

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Maximilian Schumpeter, MdUP
Unionsminister des Inneren und der Justiz
Präsident des Unionsparlaments
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Beitrag von Helen Bont »

Unabhängig davon, ob man seine Auffassung teilt oder nicht, hat der Unionspräsdent seine Sicht der verfassungsrechtlichen Lage begründet dargestellt. Wir sollten uns davor hüten, das Urteil des Gerichts vorzugreifen oder - gewollt oder nicht - das Ansehen des Amtes des Unionspräsidenten in der Öffentlichkeit durch überzogene Kritik oder gar Rücktrittsforderungen zu demontieren oder zu schädigen.
 

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[b]Dr. h.c. Helen Bont, KEL[/b]
[b]Unionskanzlerin[/b]
[size=85][b] Doctor honoris causa philosophiae politicarum der Montary University[/b]
[b]Trägerin des Großen Ordenskreuzes des Ordens von den Heiligen drei Königen des Königreichs beider Archipele[/b]
[b]Mitglied des Unionsparlaments[/b][/size]
[b]KOMMANDEUR der EHRENLEGION[/b]
[size=85][b]Mitglied und UNIONSVORSITZENDE der KONSERVATIV-DEMOKRATISCHEN UNION[/b][/size]
Ehemalige [size=85]Trägerin des astorischen White House Ribbon[/size] (29.03.2015-09.06.2021; aberkannt durch US-Präsident J.U. Smith)
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Sehr geehrter Herr Schumpeter,

selbstverständlich respektiere ich Ihre Meinung, wenn ich sie natürlich auch nicht teile. Ob ich meine Kompetenzen tatsächlich überschreite, das kann, so es jemand der mit meiner Amtsführung nicht einverstanden ist anruft, wirklich nur das Oberste Unionsgericht entscheiden. Wie eine solche Entscheidung meiner festen Überzeugung nach ausfällt, können Sie sich ganz im Gegenteil zu Ihrer Ansicht sicher vorstellen.

Und da ich fest davon überzeugt bin, mich vollständig auf dem Boden der Unionsverfassung zu bewegen, zu deren Hüter ich berufen und mit deren Schutz und Umsetzung ich beauftragt wurde, können Sie, sehr geehrter Herr Schumpeter sicher auch verstehen, dass ich Ihre Rücktrittsforderung als völlig unbegründet ansehe und ihr keinesfalls nachkommen werde.

Ihr Bestreben als Parlamentarier und Politiker sollte es weniger sein, einen Verfechter der Uniononsverfassung aus dem Amt zu befördern, als viel mehr dafür zu arbeiten, dass das Parlament schnellstmöglich verfassungsgemäß zusammengesetzt wird und seinen wichtigen Aufgaben nachkommen kann.

Sehr geehrte Frau Bont,

ich kann Ihre Bedenken bezüglich einer Basisdemokratie natürlich nachvollziehen. Dies war ja auch nur EIN Gedanke meinerseits, wie man die Unionslegislative unter Beachtung der aktuellen demografischen Entwicklung in der Demokratischen Union anders gestalten könnte. Beachten Sie, dass wir bei den letzten Wahlen 18 Wahlberechtigte Bürgerinnen und Bürger hatten. Bei 7 Mandaten hat da schon fast jeder Wähler seinen eigenen Kandidaten. Und nehmen wir die 6 Unionsratsmitglieder hinzu ergibt das 13 Mitglieder der Legislative. Da kann man leider nicht mehr von einer repräsentativen Demokratie sprechen, sondern sollte sich schon eher Gedanken über eine politische Diskriminierung der 5 Unionsbürger ohne Sitz und Stimme in der Unionslegislative machen, die eben nicht an den gesetzgeberischen Entscheidungsprozess beteiligt sind. Sollte man diese nicht der Einfachheit und Gerechtigkeit wegen doch besser mit in die Legislativorgane aufnehmen und erst dann wieder zur repräsentativen Demokratie übergehen, wenn dies auf Grund der Größe einer Unionsversammlung geboten erscheint?
 

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