Ich beantrage die Änderung des §8(1) unserer Geschäftsordnung zu :
(1) Das Parlament ist beschlussfähig, wenn die Abstimmung nach den Regeln dieser Geschäftsordnung ordnungsgemäß durchgeführt wird und mindestens 50% der Parlamentarier abgestimmt haben.
Zur Begründung. In der aktuellen Fassung ist von mindestens 4 Abgeordneten die Rede. Wenn aufgrund von Rücktritten etc weniger als 4 Parlamentarier vorhanden sind, wäre das Parlament handlungsunfähig.
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Das ist aus praktischen Gründen sinnvoll und 50% ist mindestens formal immer noch ein hoher Anteil.
Edit: Achso, als Ergänzugsvorschlag: Um die Sache in der Formulierung noch klarer zu machen könnte man formulieren: "Mindestens 50% der faktischen Parlamentarier" - in Abgrenzung zur Sollstärke, die ja schon vor Parlamentsantritt festgelegt wird. Damit auch ganz klar ist, dass es um die tatsächliche jeweils aktuelle Mitgliederzahl (und davon 50%) geht, nicht um die formale Parlaments-Größe.
Edit: Achso, als Ergänzugsvorschlag: Um die Sache in der Formulierung noch klarer zu machen könnte man formulieren: "Mindestens 50% der faktischen Parlamentarier" - in Abgrenzung zur Sollstärke, die ja schon vor Parlamentsantritt festgelegt wird. Damit auch ganz klar ist, dass es um die tatsächliche jeweils aktuelle Mitgliederzahl (und davon 50%) geht, nicht um die formale Parlaments-Größe.
Zuletzt geändert von Kamler Johanssen am Di 7. Feb 2012, 11:56, insgesamt 1-mal geändert.
Kamler Johanssen,
sozialliberalistisch,
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