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Foren Gott
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Ich beantrage die Änderung des §8(1) unserer Geschäftsordnung zu :

(1) Das Parlament ist beschlussfähig, wenn die Abstimmung nach den Regeln dieser Geschäftsordnung ordnungsgemäß durchgeführt wird und mindestens 50% der Parlamentarier abgestimmt haben.

Zur Begründung. In der aktuellen Fassung ist von mindestens 4 Abgeordneten die Rede. Wenn aufgrund von Rücktritten etc weniger als 4 Parlamentarier vorhanden sind, wäre das Parlament handlungsunfähig.
 

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mit freundlichen Grüßen
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In omnia paratus

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Beitrag von Kamler Johanssen »

Das ist aus praktischen Gründen sinnvoll und 50% ist mindestens formal immer noch ein hoher Anteil.

Edit: Achso, als Ergänzugsvorschlag: Um die Sache in der Formulierung noch klarer zu machen könnte man formulieren: "Mindestens 50% der faktischen Parlamentarier" - in Abgrenzung zur Sollstärke, die ja schon vor Parlamentsantritt festgelegt wird. Damit auch ganz klar ist, dass es um die tatsächliche jeweils aktuelle Mitgliederzahl (und davon 50%) geht, nicht um die formale Parlaments-Größe.
 

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Kamler Johanssen,
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Beitrag von Hajo Poppinga »

Dafür!
 

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Prof. Hajo Poppinga, VK.
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Beitrag von Maximilian_Schumpeter »

Ich beende die Aussprache.
 

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Maximilian Schumpeter, MdUP
Unionsminister des Inneren und der Justiz
Präsident des Unionsparlaments
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