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Ich bitte sich in den nächsten tagen Gedanken zu machen, wer als Nachrücker ins Unionsparlament möchte. Des weiteren vermisse ich noch die offizielle Entlassung von Herrn Vsolic und die offizielle Ausschreibung der Neuwahl.
Sobld das erledigt ist, werde ich die Nachwahlprozedur starten.
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mit freundlichen Grüßen

In omnia paratus

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Ich meine nein, weil die Abgeordneten nicht ernannt, sondern nur vereidigt werden, vgl. Art. 36 Abs. 1 Unionsverfassung.Original von Kauli
[so]Denke schon. Alles was ernannt wird, muss auch gefeuert werden[/so]
Maximilian Schumpeter, MdUP
Unionsminister des Inneren und der Justiz
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Das Mandat verfällt durch Vereidigung eines neuen Unionsparlaments, Rücktritt oder Tod. Ernannt und entlassen werden nur Beamte und Regierungsmitglieder.
Prof. Dr. med. Anaïs Gribonne-FritzUnionsbotschafterin a.D., Premierministerin von Roldem a.D.
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a) Hätte man das auch schon mal früher sagen können,das eine Entlassung nicht stattfindet und
b) schadet eine Entlassung zu viel nicht.
Trotz rechtlicher Bedenken starte ich jetzt die Nachwahl. Verzögerungen oder Klagen von unterlegenen Bewerbern gehen dann aber nicht auf meine Kappe. Ich mach da jetzt den Pontius Pilatus. *Händewasch*
b) schadet eine Entlassung zu viel nicht.
Trotz rechtlicher Bedenken starte ich jetzt die Nachwahl. Verzögerungen oder Klagen von unterlegenen Bewerbern gehen dann aber nicht auf meine Kappe. Ich mach da jetzt den Pontius Pilatus. *Händewasch*
mit freundlichen Grüßen

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